Betreff
Förderaufruf für das Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege
Vorlage
66/4044/XVI/2020
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes ein „Investitionspaket Kommunen“ beschlossen. Teil dieses Pakets ist ein Sonderprogramm „Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege“, das mit insgesamt 50 Mio. Euro dotiert und bis Ende 2021 befristet ist.

Fördergegenstand sind reine Deckensanierungen von Straßen und Radwegen in kommunaler Baulast.

Der Fördersatz beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Auf den entsprechenden Förderaufruf der Bezirksregierung Düsseldorf vom 10.07.2020 hat die Verwaltung unmittelbar reagiert und unter dem Datum vom 21.07.2020 insgesamt fünf Einzelmaßnahmen für das Deckensanierungsprogramm fristgerecht angemeldet.

 

Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung nach Vorprüfung am 14.08.2020 bestätigt, dass sämtliche fünf vom Kreis angemeldeten Deckensanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen:

 

Deckensanierung

Gesamtkosten/Kostenschätzung

Förderung 85 %

 

K 27 (K 31 – L 142)

                        500.000 €

                    425.000 €

K 13 OD Rath

                        100.000 €

                      85.000 €

K 29 OD Rubbelrath

                          85.000 €

                      72.250 €

K 24 OD Vanikum/tlw.

                          60.000 €

                      51.000 €

K 18 Radweg/tlw.

                          45.000 €

                      38.250 €

 

                           790.000 €

                      671.500 €

 

In einem zweiten Schritt hat das Kreistiefbauamt nunmehr bis zum 30.09.2020 einen förmlichen Sammelantrag mit Kurzbeschreibung, Kostenermittlung, Übersichtsplan und Fotodokumentation vorzulegen.

Bei Zugrundelegung eines auf der derzeitigen Kostenschätzung beruhendem Kostenvolumens von 790.000 € und dem Fördersatz von 85 % beliefe sich der Eigenanteil des Kreises (15 %) auf rechnerisch 118.500 €.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.