Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/4045/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift

„Presse“   in  der   Rubrik   „Daten,  Zahlen,   Fakten“   abrufbar.   Der  direkte   Link  lautet:

http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2019 sowie von Januar bis Juli 2020 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG), der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (FlüKdU) sowie der Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (FlüBG) wurde für April 2020 ergänzt.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens mit steigenden Bedarfsgemeinschaften und damit auch mit steigenden Kosten der Unterkunft zu rechnen ist. Eine Prognose ist derzeit nicht möglich.

 

Durch die Verkündung der Bundesbeteiligungs-Feststellungsverordnung 2020 (BBFestV 2020) am 17. Juni 2020 ergibt sich in Nordrhein-Westfalen eine für das Jahr 2019 endgültige und für das Jahr 2020 vorläufige Beteiligungsquote an den FlüKdU von 9,7 % (bisher 8,9 %). Die kommunalspezifischen Anteile wurden im Juli 2020 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) festgelegt. Diese gelten ebenfalls für 2019 endgültig und 2020 vorläufig.

Bundesbeteiligung FlüKdU 2019 - endgültig:

 

Für das Jahr 2019 belaufen sich die FlüKdU auf insgesamt 9.686.285 €. Hierfür hat der Rhein- Kreis Neuss nunmehr eine vollständige Bundeserstattung durch das MAGS NRW erhalten.

 

Für das Jahr 2019 ergibt sich durch die rückwirkende Erhöhung der vorläufigen Beteiligungsquote von 8,9 % auf 9,7 % eine Nachzahlung bei der Erstattung FlüKdU in Höhe von 2.280.300 €. Die angepassten Werte sind in Spalte 9 der Übersicht 2019 ausgewiesen.

 

Bundesbeteiligung FlüKdU 2020 - vorläufig:

 

Durch die rückwirkende Anpassung der vorläufigen Beteiligungsquote für das Jahr 2020 von 8,9% auf 9,7 % ergibt sich für Januar bis Juni 2020 eine Nachzahlung in Höhe von 367.339 € durch den Bund. Die Festlegung der endgültigen Beteiligungsquote wird voraussichtlich wieder in der Mitte des Folgejahres erfolgen. Die angepassten Werte sind in Spalte 9 der Übersicht 2020 ausgewiesen.

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet  wird  jeweils  vom  Ersten  eines  Monats   bis  zum   letzten  Tag  des   Monats. Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.