Sachverhalt:
COVID-19: Aktuelle
Situation im Rhein-Kreis Neuss
(Stand: 13. August 2020, 15:00 Uhr)
Aktuelle
Situation im Rhein-Kreis Neuss
Im Rhein-Kreis Neuss ist seit Mitte
Juli analog zu der bundes- und landesweiten Entwicklung ein Anstieg der
Infektionen mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Dabei sind die Infektionen
nicht auf einzelne Hot-Spots zurückzuführen, vielmehr gibt es voneinander
unterschiedliche Infektionsquellen. Dadurch, dass Infizierte mitterweile wieder
deutlich mehr Kontakte haben, entsteht im Kreis-Gesundheitsamt ein deutlich
höherer Ermittlungsaufwand. Zudem ist das Anrufaufkommen aufgrund der
freiwilligen und kostenfreien Testmöglichkeit für Reiserückkehrer,
Kita-Mitarbeiter und Lehrer erheblich gestiegen.
Im Rhein-Kreis Neuss ist bei 83
aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen.
Kreisweit 914 Personen sind wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell
mit dem Virus infizierten Personen wohnen 34 in Neuss, 19 in Grevenbroich, 13
in Dormagen, 6 in Korschenbroich, 5 in Meerbusch, 4 in Kaarst und 2 in
Rommerskirchen. 22 Menschen sind im Zusammenhang mit der Erkrankung verstorben.
Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss 1 019 Infektionen mit dem Coronavirus
bestätigt.
Aktuell sind im Rhein-Kreis Neuss
noch 413 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des
Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. 4 948
Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie
nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten.
Seit Beginn der Pandemie hat das
Kreis-Gesundheitsamt 19.000 Kontaktnachverfolgungen durchgeführt.
Umfassende und anonymisierte Daten
zur Entwicklung der Corona-Pandemie im Rhein-Kreis Neuss finden sich auch im
Open-Data-Portal des Kreises unter http://opendata.rhein-kreis-neuss.de
einzusehen.
Abb.:
Verlauf der Infektionen mit dem Coronavirus im Rhein-Kreis Neuss
Der Wert der Neuinfektionen je 100
000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt bei 11,8. Sollte dieser 50
erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Ein-dämmung des Coronavirus getroffen
werden.
Abb.:
Quelle: MAGS NRW (Bericht vom 13. August 2020)
Corona-Team
im Kreis-Gesundheitsamt
Aktuell sind im Corona-Team im
Kreis-Gesundheitsamt je nach Bedarfslage zwischen und 115 Vollzeitäquivalente
(VZÄ) eingesetzt. Zur personellen Verstärkung wurden bislang 25 Mitarbeiter neu
eingestellt. Weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Der weitere Personalpool
wird durch Mitarbeiter anderer Abteilungen gestellt und kann in Abhängigkeit
der Infektionslage flexibel im Corona-Team eingesetzt werden.
Krankenhaus-Kapazitäten:
Aktuell stehen in den Krankenhäusern
im Rhein-Kreis Neuss sowohl ausreichend Betten, als auch Intensiv- und
Beatmungsplätze zur Verfügung. Aktuell werden 12 mit dem Coronavirus infizierte
Patienten im Krankenhaus behandelt.
Pflegeeinrichtungen
und ambulante Pflege:
In stationären Pflegeeinrichtungen
ist bei 2 Bewohnern und einem Mitarbeiter einer Infektion mit dem Coronavirus
nachgewiesen. 11 Mitarbeiter befinden sich in Quarantäne. Zudem ist bei einer
Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes eine Infektion nachgewiesen.
In Einrichtungen der
Eingliederungshilfe sind momentan keine Infektionen und keine Quarantänemaßnahmen bekannt.
(Stand: 13.
August, 15:00 Uhr)
Corona-Teststellen
und mobile Testteams:
In den Teststellen sowie der mobilen
Testeinheit und der Fieber-Notfallpraxis sind bislang insgesamt 11.204
Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt worden. Hiervon
entfallen 7.372 auf die Teststelle Neuss, 2.092 auf Grevenbroich und 1.740 auf
die mobilen Testteams. 556 Testungen waren positiv (= 4,96 Prozent).
Das Corona-Testzentrum Neuss bezieht
im September neue Räumlichkeiten an der Hammer Landstraße 51 in Neuss. Dort
stehen im Erdgeschoss drei Untersuchungsräume zur Verfügung. Die Räumlichkeiten
verfügen über einen separaten Eingang und es stehen ausreichend Parkplätze zur
Verfügung. Das genaue Umzugsdatum hängt vom Fortschritt der noch zu
erledigenden Renovierungsarbeiten ab. Bis dahin bleibt das Testzentrum in den
bisherigen Räumlichkeiten am Nordpark.
In der Teststelle Neuss besteht dann
eine Kapazität von bis zu 40 Testungen in der Stunde, in Grevenbroich sind
stündlich bis zu 20 Testungen möglich. Aufgrund der zuletzt gestiegenen Infektionszahlen
wurden die Kapazitäten in den Teststellen Neuss und Grevenbroich auf
wöchentlich 840 Testungen hochgefahren. Ergänzt werden diese noch durch mobile
Testteams. Das Kreis-Gesundheitsamt, die kassenärztliche Vereinigung und das
DRK sind darauf vorbereitet, die Kapazitäten im Bedarfsfall weiter auszuweiten.
Zudem setzt der Rhein-Kreis Neuss im
Schulterschluss mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) verstärkt auf mobile
Test-Teams. Die Zahl der Teams wurde von bislang zwei auf drei erhöht. So können
täglich bis zu 25 Vor-Ort-Testeinsätze durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben der im Auftrag des
Kreises agierenden mobilen Testteams gehört auch die Registrierung der zu
testenden Personen, die Beschriftung der Proben nach den Vorgaben des Kreisgesundheitsamtes
und die umgehende Weiterleitung an ein vom Kreis benanntes Labor. Der Kreis als
Auftraggeber stellt sicher, dass während der von ihm veranlassten
Probeentnahmezeiten mindestens ein Arzt in Rufbereitschaft zur Verfügung steht,
der bei Bedarf ärztlich intervenieren kann. Außerdem stellt er die
erforderliche Schutzausrüstung für die vor Ort eingesetzten Kräfte sowie alle
Materialien zur Entnahme der Proben zur Verfügung.
Testung von
Reiserückkehrern, Lehrern und Kita-Mitarbeitern
Reiserückkehrer aus dem Ausland
haben seit Anfang August die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach
ihrer Rückkehr kostenfrei auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu
lassen. Für Rückkehrer aus Risikogebieten ist der Test ab dem 8. August verpflichtend.
Die Kosten werden von der Krankenversicherung getragen.
Lehrer und Mitarbeiter von
Kindertagesstätten können sich im wöchentlichen Rhythmus kostenfrei testen
lassen. Bei Mitarbeitern von Kindertagesstätten erfolgt die Testung in geraden
Kalenderwochen, bei Lehrern in ungeraden.
Zur Bewältigung der durch die
kostenfreie Testmöglichkeit entstehenden hohen Nachfrage an Corona-Tests hat
der Kreis mit der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Rhein-Kreis Neuss
vereinbart, dass sich Reiserückkehrer aus dem Ausland, Lehrer und Mitarbeiter
von Kindertageseinrichtungen für präventive Corona-Tests zunächst an ihren Arzt
wenden sollen. Die Ärzte führen die Testung dann entweder selber durch oder
vermitteln einen Termin in den Teststellen in Grevenbroich und Neuss. Zudem
sind für Flugreisende bei der Ankunft auch Testungen an den Flughäfen möglich.
Wer Kontakt zu einem Infizierten
hatte oder Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus bemerkt, soll sich bei
der Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes melden. Hier wird dann ein Testtermin in
den Teststellen vereinbart. So kann gewährleistet werden, dass alle begründeten
Verdachtsfälle zeitnah getestet werden.
Schulbetrieb
Regelbetrieb
an Schulen
Mit der Schul-Mail des Ministeriums
für Schule und Bildung NRW (MSB) vom 03.08.2020 wurden Rahmenbedingungen für
den Regelbetrieb an Schulen festgelegt. Durch eine möglichst weitgehende
Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten wird das Recht von
Kindern und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung sichergestellt.
Primarstufen
In den Schulen mit Primarstufe
besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und
Schüler der Jahrgänge 1 – 4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum
Tragen einer Mund-/Nasebedeckung. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler an
ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet, kann die
Mund-/Nasebedeckung abgelegt werden.
Weiterführende
und berufsbildende Schulen
An allen weiterführenden und
berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für
alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum
Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an
den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb, auf den
festen Sitzplätzen, in den Unterrichts- und Kursräumen. Wenn das Tragen einer
Mund-/Nasenbedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzung der
Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeiten nicht vereinbar ist,
kann die Schule vom Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung zumindest zeitweise oder
für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituationen absehen. In
diesen Fällen ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zu beachten. Die
Regelungen sind zunächst bis zum 31.08.2020 befristet.
In den Schulen sind konstante
Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende
schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. Der Unterricht findet
jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder in Lerngruppen statt. Ausnahmen
bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw.
Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie
Schulsportgemeinschaften. In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht
wie bisher in fest fachbezogenen Kursen statt. Während der Unterrichtserteilung
und anderer schulischer Angebot mit Ausnahme der Ganztags- und
Betreuungsangebote ist eine feste Sitzordnung einzuhalten und zu dokumentieren.
Regelungen
für Lehrkräfte
Lehrkräfte, die Unterricht in den
Jahrgängen der Primarstufe erteilen, können vom Tragen einer
Mund-/Nasebedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene
Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Gleiches gilt für den Unterricht an
weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Alle an öffentlichen und privaten
Schulen tätigen Personen können sich in der Zeit vom 10.08.2020 – 09.10.2020
alle 14 Tage anlasslos und freiwillig testen lassen. Die Testung soll außerhalb
der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung stattfinden, die Kosten werden vom
Land übernommen.
Zur Sicherung des Präsenzunterrichts
wurde die Möglichkeit weiterer befristeter Beschäftigung von Lehrkräften
eröffnet. Außerdem wird ermöglicht, freie Lehrerstellen in der Schulform
Grundschule für die Einstellung von Tarifbeschäftigten, sozialpädagogischen
Fachkräften in der Schuleingangsphase zu nutzen. Die Zahl der wöchentlichen
Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen,
insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung für
bis zu 6 Monate und bis zu 6 Stunden über- oder unterschritten werden. Die für
Lehrkräfte ausgestellten ärztlichen Atteste die diese vom Präsenzunterricht
befreien, entfalten seit dem Unterrichtsende vor den Sommerferien keine Wirkung
mehr. Für die Zeit nach den Sommerferien ist ein neues Attest erforderlich.
Hierfür ist eine individuelle Risikofaktorenbewertung im Sinne einer (Arbeits-)
medizinischen Begutachtung erforderlich.
Offener Ganztag
Offene und gebundene Ganztags- und
Betreuungsangebote werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung
des schulischen hygienischen Konzeptes wieder regulär aufgenommen. Die Pflicht
zum Tragen einer Mund-/Nasebedeckung gilt entsprechend den Regelungen zum
Schulbetrieb, in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote in der
Primarstufe ist dies nicht erforderlich. Angebote zur Mittagsverpflegung durch
Dienstleister, Kioske oder Bistros sind zulässig, wenn die aktuellen gültigen
Vorgaben zum Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden.
Mittagsverpflegung
Für die Kinder im offenen Ganztag an
den Förderschulen des Kreises wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Der
Betrieb der Cafeterien in den Berufsbildungszentren wird unter Beachtung der
Hygienevorschriften wieder aufgenommen.
Schülerspezialverkehr
Der Schülerspezialverkehr wurde
bereits vor den Sommerferien an die Ausweitung des Präsenzunterrichts in den
Förderschulen angepasst. Auch nach den Sommerferien wird die Platzzahl in den
Bussen ausgeschöpft, soweit alle Personen in den Bussen Alltagsmasken tragen.
Schülerinnen und Schüler die aus
nachgewiesenen medizinischen Gründen keine Masken tragen können, werden mit den
entsprechenden Abstandregeln befördert.
Außerschulische
Nutzung/Sport
Der Unterricht soll auch im Fach
Sport möglichst im vollen Umfang aufgenommen werden. Sportunterricht, inklusive
Schwimmen, ist an den Schulen erlaubt. Dabei sollen in besonderem Maße
Bedingungen geschaffen werden, die die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens beachten und die Situationen verhindern, die
Infektionsgeschehen verstärken könnten. Sportunterricht soll bis zu den
Herbstferien im Freien stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit
außerschulischen Partnern kann im Schuljahr 2020/21 regulär stattfinden und
ausgestaltet werden z. B. in den Bereichen Kultur und Sport.
Digitale
Endgeräte für Lehrer und Schüler
Alle Lehrer an Kreisschulen sowie
Schüler, die im häuslichen Umfeld nicht über ein Gerät verfügen, werden durch
den Kreis mit einem mobilen Endgerät ausgestattet. Hierbei fördert das Land die
Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrer mit 350.500 € und für Schüler mit
521.956 € (max. 500 € je Endgerät). Die Beschaffung erfolgt über aus dem
Warenkorb der ITK Rheinland um diese schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu
können. Zur Gewährleistung des Supports werden Geräte im Standard der
Kreisverwaltung beschafft.
Kindertageseinrichtungen:
In Kindertageseinrichtungen wurde ab
dem 17. August der Regelbetrieb wieder aufgenommen.
Hierbei gibt es folgende rechtliche
Vorgaben:
·
Die Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB
VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gelten uneingeschränkt
·
Es gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die
Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen
·
Für den Einsatz des Personals in
Kindertageseinrichtungen ist die neue Personalverordnung anzuwenden, die sich
derzeit in der abschließenden Abstimmung befindet. Sie soll zeitnah im August
veröffentlicht werden. Die vorzunehmende individuelle Risikobewertung im Rahmen
einer arbeitsmedizinischen Begutachtung kann zu eingeschränkten
Personalressourcen im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung führen. Um
diese besondere Situation zu berücksichtigen, sieht die Personalverordnung eine
befristete Öffnung bzw. die Möglichkeit von Abweichungen bestehender Standards
vor.
Für die Umsetzung bedeutet dies:
·
Die Vorgaben der Betriebserlaubnis sind einzuhalten
·
Die für den Regelbetrieb vorgesehenen pädagogischen
Konzepte können wieder umgesetzt werden
·
Eine strikte Trennung von Gruppen muss nicht mehr
eingehalten werden
·
Die Kinder werden wieder in dem vertraglich
vereinbarten Betreuungsumfang betreut
·
Sollte der personelle Mindeststandard in einer
Kindertageseinrichtung nicht eingehalten werden können, so ist dieser Umstand,
wie im Regelbetrieb auch, vom Träger dem jeweiligen Landesjugendamt nach § 47
SGB VIII anzuzeigen und Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung des
Betreuungsbetriebs zu entwickeln. Soweit nicht anders möglich, kann es hier zu
Einschränkungen in der Betreuung kommen
·
Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5
Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten und
Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw.
Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw.
Kindertagespflegepersonen und Externen
·
Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine
Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht
einzuhalten ist
·
Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise
eintretendem Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet werden
·
Notwendige Hygienemaßnahmen sind weiterhin umzusetzen
Laut Rundschreiben-Nr. 699/20 des
LKT NRW hatte die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in einem
Schreiben an Staatssekretär Bothe vom 20.07.2020 eine angemessene Beteiligung
des Landes an Einnahmeausfällen bei den Elternbeiträgen auch für den Monat
August gefordert. Das MKFFI hat mündlich erklärt, dass keine Möglichkeit
gesehen wird, eine weitere Landesunterstützung zur Verfügung zu stellen. Neben
dem Umstand, dass der uneingeschränkte Regelbetrieb in den
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Monatsmitte wieder
aufgenommen werden soll, wird auch darauf verwiesen, dass die Eltern ab dem
01.08.2020 durch die Einführung des zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres
eine weitere Entlastung erfahren.
Um dem Gesundheitsschutz in der
Kindertagesbetreuung bei der Aufnahme des Regelbetriebes Rechnung zu tragen,
erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle
Kindertagespflegepersonen das Angebot, sich ab dem 03.08.2020 bis zu den
Herbstferien 14-tägig freiwillig auf Kosten des Landes auf eine Infektion mit
dem Coronavirus testen zu lassen.