Betreff
Sachstand der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Vorlage
32/4075/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Bedarfsplan ist gemäß § 12 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW) alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Der zurzeit geltende rettungsdienstliche Bedarfsplan wurde vom Kreistag am 25.03.2015 beschlossen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung den Sachstand der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes darlegen.