Betreff
Notfallsanitäterausbildung
Vorlage
32/4076/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss verantwortet als Träger des Rettungsdienstes und als Träger

von Rettungswachen zusammen mit den Städten Neuss und Dormagen die

rettungsdienstliche Versorgung im Kreisgebiet.

 

Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem RTW und die

Fahrerfunktion auf dem NEF ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter (NFS)

verpflichtend zu besetzen. Die Funktion des Fahrers des RTWs kann weiterhin durch einen RS oder einen RA erfolgen.

 

Unter dieser Annahme wurde der Personalstellenbedarf ermittelt.

 

Die Verwaltung wird über den aktuellen Stand der Notfallsanitäterausbildung berichten.