Betreff
Hilfsfristen im Rettungsdienst, Anfrage der Kreistagsgruppe Die Linke vom 10.03.2020 an den Kreisausschuss
Vorlage
32/4079/XVI/2020
Art
Anfrage (alt)
Sachverhalt:
Aus der Niederschrift
zum Kreisausschuss geht hervor, dass die Verwaltung beauftragt wurde in der
nächsten Sitzung des Fachausschusses die Frage des Kreistagsabgeordneten Oliver
Schulz zu beantwortet, warum die Hilfsfrist im städtischen Bereich bei 84,72 %
liege, wobei sie bei den Rettungswagen bei 90 % liege.
Die Differenz erklärt
sich durch die sogenannten Duplizitätseinsätze, das bedeutet, dass der
Rettungswagen der für den Bereich zuständigen Wache ist in einem Einsatz
gebunden und ein anderes Rettungsmittel von einem anderen Standort muss den
Einsatz übernehmen. Die daraus resultierende längere Anfahrt führt zu einer
Überschreitung der Hilfsfrist.