Beschlussempfehlung:
Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung, alles
Notwendige zu veranlassen, damit der Knotenpunkt
B 59/K 19/Schaan aufgrund der Wirtschaftlichkeit, bei gleichem
Sicherheitsstandard, gemäß Variante 1 signalisiert wird.
Sachverhalt:
Der Knotenpunkt B 59/K 19/Schaan in Jüchen ist in
der Vergangenheit wiederkehrend als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung
getreten. Zuletzt im Jahr 2018.
Im Rahmen der Unfallkommission (UK) im Jahr 2018
wurde einvernehmlich von den Mitgliedern der UK (Straßenverkehrsamt sowie
Tiefbauamt des Rhein-Kreises Neuss, Straßen NRW, Gemeinde Jüchen und
Kreispolizeibehörde) beschlossen, den Knotenpunkt zu signalisieren oder
alternativ zu einen Kreisverkehr umzubauen.
Straßen NRW hat als zuständiger Baulastträger
beide Varianten geprüft und mitgeteilt, dass aus Sicht der Sicherheit und der
Wirtschaftlichkeit die Variante mit Ausstattung einer Lichtsignalanlage sowie einem
ausgebauten Rechtsabbieger im Zuge der B 59 vorgesehen ist.
Hierfür werden Gesamtkosten von 453.000 € veranschlagt.
Die Gesamtkosten für den Ausbau als Kreisverkehr,
der ebenso verkehrssicher ist, würden sich auf ca. 760.000 € belaufen.
In Abstimmung mit der Stadt Jüchen wurde Straßen
NRW mitgeteilt, dass seitens des Rhein-Kreises und der Stadt Jüchen ein Umbau
des Knotenpunkts in einen Kreisverkehrsplatz eine vorstellbare Option ist.
Dies vor allem im Sinne des Verkehrsablaufs, des Radverkehrs und der
barrierefreien Herstellung der dortigen Bushaltestelle.
Darüber hinaus befinden sich auf der Ortsdurchfahrt Jüchen (B 59) fünf weitere
Kreisverkehre, so dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle auch im Sinne der
Verkehrs- und Ausbaukontinuität ist.
Straßen NRW teilte hierauf mit, dass der Umbau zu einen Kreisverkehr nicht die
wirtschaftlichste Lösung ist und falls ein solcher Umbau verfolgt werden soll,
die hierfür erforderlichen Mehrkosten
von 310.000 € mittels einer Kreuzungsvereinbarung durch den Rhein-Kreis zu
tragen wären.
Die Stadt Jüchen ist nach § 12 Abs. 3a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
kostenmäßig nicht beteiligt, da der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) des
Abzweigs Schaan weniger als 20 % gegenüber den Verkehrsstärken der Bundes- und
Kreisstraße beträgt.
Nach dem Entwurf der Kreuzungsvereinbarung würden sich die Kosten somit wie
folgt aufteilen:
Variante
mit Ausstattung einer Lichtsignalanlage und ausgebautem Rechtsabbieger
Gesamtkosten: 453.000,00 €
Anteil Straßen NRW: 310.033,20 €
Anteil
Rhein-Kreis Neuss: 142.966,80 €
Variante
Kreisverkehr
Gesamtkosten: 763.000,00 €
Anteil Straßen NRW: 310.033,20 €
Anteil
Rhein-Kreis Neuss: 452.966,80 € (142.966,80 € + 310.000 €)
Anlage 1 - Variante mit
Ausstattung einer Lichtsignalanlage und ausgebautem Rechtsabbieger
Anlage
2 - Variante Kreisverkehr