Betreff
Umbau des Knotenpunkets B 59 / K 19 / Schaan in Jüchen
Vorlage
66/4109/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:


Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung, alles Notwendige zu veranlassen, damit der Knotenpunkt B 59/K 19/Schaan aufgrund der Wirtschaftlichkeit, bei gleichem Sicherheitsstandard, gemäß Variante 1 signalisiert wird.

 


Sachverhalt:

Der Knotenpunkt B 59/K 19/Schaan in Jüchen ist in der Vergangenheit wiederkehrend als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung getreten. Zuletzt im Jahr 2018.

Im Rahmen der Unfallkommission (UK) im Jahr 2018 wurde einvernehmlich von den Mitgliedern der UK (Straßenverkehrsamt sowie Tiefbauamt des Rhein-Kreises Neuss, Straßen NRW, Gemeinde Jüchen und Kreispolizeibehörde) beschlossen, den Knotenpunkt zu signalisieren oder alternativ zu einen Kreisverkehr umzubauen.

 

Straßen NRW hat als zuständiger Baulastträger beide Varianten geprüft und mitgeteilt, dass aus Sicht der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit die Variante mit Ausstattung einer Lichtsignalanlage sowie einem ausgebauten Rechtsabbieger im Zuge der B 59 vorgesehen ist.
Hierfür werden Gesamtkosten von 453.000 € veranschlagt.

Die Gesamtkosten für den Ausbau als Kreisverkehr, der ebenso verkehrssicher ist, würden sich auf ca. 760.000 € belaufen.

 

In Abstimmung mit der Stadt Jüchen wurde Straßen NRW mitgeteilt, dass seitens des Rhein-Kreises und der Stadt Jüchen ein Umbau des Knotenpunkts in einen Kreisverkehrsplatz eine vorstellbare Option ist.
Dies vor allem im Sinne des Verkehrsablaufs, des Radverkehrs und der barrierefreien Herstellung der dortigen Bushaltestelle.
Darüber hinaus befinden sich auf der Ortsdurchfahrt Jüchen (B 59) fünf weitere Kreisverkehre, so dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle auch im Sinne der Verkehrs- und Ausbaukontinuität ist.

Straßen NRW teilte hierauf mit, dass der Umbau zu einen Kreisverkehr nicht die wirtschaftlichste Lösung ist und falls ein solcher Umbau verfolgt werden soll, die hierfür erforderlichen Mehrkosten von 310.000 € mittels einer
Kreuzungsvereinbarung durch den Rhein-Kreis zu tragen wären.
Die Stadt Jüchen ist nach § 12 Abs. 3a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) kostenmäßig nicht beteiligt, da der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) des Abzweigs Schaan weniger als 20 % gegenüber den Verkehrsstärken der Bundes- und Kreisstraße beträgt.


Nach dem Entwurf der Kreuzungsvereinbarung würden sich die Kosten somit wie folgt aufteilen:

 

Variante mit Ausstattung einer Lichtsignalanlage und ausgebautem Rechtsabbieger

Gesamtkosten:                          453.000,00 €
Anteil Straßen NRW:                  310.033,20 €

Anteil Rhein-Kreis Neuss:    142.966,80 €

 

Variante Kreisverkehr

Gesamtkosten:                          763.000,00 €
Anteil Straßen NRW:                  310.033,20 €

Anteil Rhein-Kreis Neuss:    452.966,80 € (142.966,80 € + 310.000 €)

 

Anlage 1 - Variante mit Ausstattung einer Lichtsignalanlage und ausgebautem Rechtsabbieger

Anlage 2 - Variante Kreisverkehr