Sachverhalt:
Mit Beginn der Corona-Problematik kam es
bei der WTG-Behörde zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Unter anderem
informierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die ambulanten und teilstationären
Angebote im Kreisgebiet jeweils umgehend über gesetzliche Änderungen, z. B.
Schließungen und Besuchseinschränkungen.
Auch Angehörige und Bewohnerinnen und
Bewohner selber nahmen den Beratungsauftrag der WTG-Behörde in Anspruch, um
über die jeweils aktuellen Besuchsregelungen aufgeklärt zu werden.
Außerdem hat die WTG-Behörde innerhalb
kurzer Zeit Ersatzunterbringungsmöglichkeiten geschaffen, auf die man im
Krisen- und Bedarfsfall hätte zurückgreifen können. So wurden unter anderem in
einer Pflegeeinrichtung, einer ambulanten Wohngemeinschaft und im Krankenhaus
Grevenbroich separate Wohnbereiche und Stationen für unterschiedliche
Personenkreise vorgehalten.
Da die Lage die Nutzung dieser
Isolations- und Quarantänebereiche nicht erforderlich machte, wurden diese
Vorkehrungen mit Aufhebung der epidemischen Lage durch das Land NRW wieder
aufgelöst.
Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden
stellte die WTG-Behörde auch einen Hauswirtschaftsservice für Personen in
häuslicher Quarantäne zur Verfügung, die anderweitig nicht durch Angehörige,
Nachbarn oder Freunde versorgt werden konnten.
Seit März waren drei Pflegeeinrichtungen,
drei Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie eine anbieterverantwortete
Wohngemeinschaft jeweils von einer Corona-Gruppenerkrankung mit mindestens drei
an Sars-Cov-2 erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern betroffen. Erwähnenswert
war die jeweils gute Zusammenarbeit zwischen der betroffenen Einrichtung, dem
Kreisgesundheitsamt und der WTG-Behörde, die zu insgesamt glimpflichen Verläufen
in den Einrichtungen führte.
Nach den ersten Besuchslockerungen zum
10.05.2020 traten mit dem 01.07.2020 weitere umfassende Lockerungen der
Besuchsregelungen in den stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe in Kraft. Diese Besuchsregelungen wurden mit
Allgemeinverfügung des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
vom 31.08.2020 noch mal leicht angepasst. Geregelt ist in diesen
Allgemeinverfügungen auch das Testverfahren bei der Aufnahme neuer Bewohnerinnen
und Bewohner sowie von aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung
zurückkehrenden Personen.
Seit Beginn der Lage haben zudem regelmäßig
Videokonferenzen zwischen der WTG-Behörde und den Einrichtungsleitungen der
Pflegeeinrichtungen stattgefunden. An diesen fünf Videokonferenzen hat
Kreisdirektor und Kreissozialdezernent Dirk Brügge jeweils persönlich
teilgenommen.
Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen in den
Pflegeeinrichtungen fanden auf Weisung des zuständigen Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales in der Zeit vom 13.03.2020 bis zur Aufhebung der
epidemischen Lage durch das Land NRW zum 14.06.2020 nicht statt. In dieser Zeit
führte die WTG-Behörde insgesamt sieben Anlassprüfungen aufgrund gemeldeter
Mängel durch.
Im Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.08.2020
sind 34 Beschwerden bei der WTG-Behörde eingegangen, davon fünf über das
Hinweis-und Beschwerdeportal des Rhein-Kreises Neuss. Die weiteren Beschwerden
erreichten die WTG-Behörde telefonisch, per Email oder auf dem Postweg.
Zehn der 34 Beschwerden hatten die
Umsetzung der Corona-Besuchsregelungen zum Anlass.
17 Beschwerden hatten Personalmangel und
pflegerische Mängel als Inhalt und die weiteren gemeldeten Mängel bezogen sich
auf die Hygiene in der Einrichtung, einen schroffen Umgangston des Personals
sowie die Taschengeldverwaltung.
Sämtliche Beschwerden wurden von der
WTG-Behörde und den beiden kreiseigenen Pflegesachverständigen überprüft.
Sofern die Beschwerden zutreffend waren, wurden die Vertreter der Einrichtungen
hinsichtlich der Mängelabstellung beraten. Derzeit besteht für zwei
Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet ein behördlicher angeordneter Aufnahmestopp.