Betreff
Einsatz WTG-Behörde während Corona / Nutzung "Hinweis- und Beschwerdeportal"
Vorlage
50/4113/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Mit Beginn der Corona-Problematik kam es bei der WTG-Behörde zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Unter anderem informierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die ambulanten und teilstationären Angebote im Kreisgebiet jeweils umgehend über gesetzliche Änderungen, z. B. Schließungen und Besuchseinschränkungen.

 

Auch Angehörige und Bewohnerinnen und Bewohner selber nahmen den Beratungsauftrag der WTG-Behörde in Anspruch, um über die jeweils aktuellen Besuchsregelungen aufgeklärt zu werden.

 

Außerdem hat die WTG-Behörde innerhalb kurzer Zeit Ersatzunterbringungsmöglichkeiten geschaffen, auf die man im Krisen- und Bedarfsfall hätte zurückgreifen können. So wurden unter anderem in einer Pflegeeinrichtung, einer ambulanten Wohngemeinschaft und im Krankenhaus Grevenbroich separate Wohnbereiche und Stationen für unterschiedliche Personenkreise vorgehalten.

 

Da die Lage die Nutzung dieser Isolations- und Quarantänebereiche nicht erforderlich machte, wurden diese Vorkehrungen mit Aufhebung der epidemischen Lage durch das Land NRW wieder aufgelöst.

 

Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden stellte die WTG-Behörde auch einen Hauswirtschaftsservice für Personen in häuslicher Quarantäne zur Verfügung, die anderweitig nicht durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde versorgt werden konnten.

 

Seit März waren drei Pflegeeinrichtungen, drei Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft jeweils von einer Corona-Gruppenerkrankung mit mindestens drei an Sars-Cov-2 erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern betroffen. Erwähnenswert war die jeweils gute Zusammenarbeit zwischen der betroffenen Einrichtung, dem Kreisgesundheitsamt und der WTG-Behörde, die zu insgesamt glimpflichen Verläufen in den Einrichtungen führte.

 

Nach den ersten Besuchslockerungen zum 10.05.2020 traten mit dem 01.07.2020 weitere umfassende Lockerungen der Besuchsregelungen in den stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Kraft. Diese Besuchsregelungen wurden mit Allgemeinverfügung des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) vom 31.08.2020 noch mal leicht angepasst. Geregelt ist in diesen Allgemeinverfügungen auch das Testverfahren bei der Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner sowie von aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung zurückkehrenden Personen.

 

Seit Beginn der Lage haben zudem regelmäßig Videokonferenzen zwischen der WTG-Behörde und den Einrichtungsleitungen der Pflegeeinrichtungen stattgefunden. An diesen fünf Videokonferenzen hat Kreisdirektor und Kreissozialdezernent Dirk Brügge jeweils persönlich teilgenommen.

 

Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen fanden auf Weisung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Zeit vom 13.03.2020 bis zur Aufhebung der epidemischen Lage durch das Land NRW zum 14.06.2020 nicht statt. In dieser Zeit führte die WTG-Behörde insgesamt sieben Anlassprüfungen aufgrund gemeldeter Mängel durch.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.08.2020 sind 34 Beschwerden bei der WTG-Behörde eingegangen, davon fünf über das Hinweis-und Beschwerdeportal des Rhein-Kreises Neuss. Die weiteren Beschwerden erreichten die WTG-Behörde telefonisch, per Email oder auf dem Postweg.

 

Zehn der 34 Beschwerden hatten die Umsetzung der Corona-Besuchsregelungen zum Anlass.

17 Beschwerden hatten Personalmangel und pflegerische Mängel als Inhalt und die weiteren gemeldeten Mängel bezogen sich auf die Hygiene in der Einrichtung, einen schroffen Umgangston des Personals sowie die Taschengeldverwaltung.

 

Sämtliche Beschwerden wurden von der WTG-Behörde und den beiden kreiseigenen Pflegesachverständigen überprüft. Sofern die Beschwerden zutreffend waren, wurden die Vertreter der Einrichtungen hinsichtlich der Mängelabstellung beraten. Derzeit besteht für zwei Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet ein behördlicher angeordneter Aufnahmestopp.