Betreff
K 33n Anschlussstelle Dormagen-Delrath
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/4147/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Zur erleichterten zeitlichen Einordnung der zurückliegenden Verfahrensschritte nachfolgend ein kurzer Abriss des Anhörungsverfahrens für den Zeitraum ab 2018:

 

Im Jahre 2018 war das im Jahre 2006 eingeleitete und 2008 ruhend gestellte Planfeststellungsverfahren zum o. a. Straßenbauvorhaben mit der Vorlage des Entwurfs eines Deckblattes fortgeführt worden.

 

Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen erfolgte in den Standortkommunen Neuss und Dormagen in der Zeit vom 09.05.2019 – 11.06.2019.

 

Die Frist zum Erheben von Einwendungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange endete mit Ablauf des 11.07.2019.

 

Trotz nachwirkender Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie wurde die Vielzahl (ca. 160) der tlw. unter juristischer Mithilfe verfassten Einwendungen kreisseits ebenso substantiiert wie zügig bearbeitet, so dass am 15.04.2020 die mehrere hundert Seiten umfassende Synopse und eine separate gutachterliche Stellungnahme der vom Rhein-Kreis Neuss beauftragten Verwaltungsrechtskanzlei zu den Einwendungen der Planfeststellungsbehörde übergeben werden konnten.

 

In der Synopse und der gutachterlichen Stellungnahme wurde nach eingehender fachlicher Prüfung eine – zu einzelnen Themenblöcken zusammengefasste – rechtliche Würdigung sämtlicher Einwendungen vorgenommen und jeweils ein Vorschlag zur Gegenäußerung formuliert.

 

Nach Prüfung dieser eingereichten Unterlagen hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 20.05.2020 dem Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger der geplanten Straßenbaumaßnahme mitgeteilt, dass sie eine Überarbeitung der Synopse zur Vorbereitung des Erörterungstermines und im Vorfeld hierzu eine erneute Offenlage für erforderlich hält. Unter anderem wird gefordert bzw. angeregt, zu verschiedenen Punkten Gutachten zu ergänzen bzw. zu erstellen, Grunderwerbe vorgreifend zu tätigen, bautechnische Änderungen zu prüfen.

 

Zudem wird in Frage gestellt, dass – aufgrund der Vielzahl an angeblich offenen Fragen – überhaupt Entscheidungsreife gegeben bzw. kurzfristig herstellbar ist.

 

Dieser von der Bezirksregierung vertretenen Rechtsauffassung hat die Verwaltung nachdrücklich widersprochen, zugleich jedoch die Bereitschaft zur fortgesetzten wechselseitigen Abstimmung bekräftigt. 

 

Zur Mehrheit der offenen Fragen und bis dato strittigen Fragen konnte zwischenzeitlich Einigkeit hergestellt werden Die hiernach noch verbliebenen Punkte werden derzeit von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fachgutachtern bewertet und erforderlichenfalls überarbeitet bzw. ergänzt.

 

Kreisseits wird überdies die Auffassung vertreten, dass die Einholung weiterer Gutachten und insbesondere eine erneute Offenlage der Planunterlagen eine längere, nicht absehbare Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens zur Folge hätten.

 

Der mit Sichtvermerk genehmigte RE-Vorentwurf des BMVI, datiert vom 24.04.2020, liegt dem Rhein-Kreis Neuss und der Bezirksregierung seit Anfang Mai 2020 ebenfalls vor, sodass auch diese wichtige Voraussetzung erfüllt ist und den diesbezüglich eingegangenen Einwendungen damit die Grundlage entzogen wurde.

 

Im Interesse einer zügigen Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Neubau der Anschlussstelle Delrath an der A 57 einschließlich Verbindungsstraße K 33n sollte zeitnah ein Erörterungstermin festgelegt werden.

 

Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die überarbeiteten bzw. ergänzten Unterlagen mit einer entsprechenden Bewertung schnellstmöglich in Düsseldorf vorzulegen.

 

Im Anschluss an eine am 01.09.2020 auf Arbeitsebene im Verkehrsdezernat der Bezirksregierung stattgefundene Besprechung hat der Landrat den zuvor beschriebenen Standpunkt des Kreises nochmals schriftlich gegenüber der Regierungspräsidentin verdeutlicht und auf eine baldige Anberaumung des Erörterungstermins gedrängt.

 

Erklärtes Ziel hierbei sollte es – so der Tenor seines Schreibens – nachfolgend sein, die Eingaben und Einwendungen mit den Betroffenen objektiv und in der gebotenen Transparenz zu erörtern und nach Möglichkeit vorgetragene Bedenken zu entkräften und Einvernehmen mit den Betroffenen zu erzielen.