Sachverhalt:
In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss die Verwaltung beauftragt, die investiven
Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von
Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den
Ausschuss in Kenntnis zu setzen.
Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom
Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).
Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden
jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues
Kommunales Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitts veranschlagt. Nach
Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit
(Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms
ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten
Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um
Investitionen in die Straße, die Ingenieurbauwerke, die Lichtsignalanlagen und
die Entwässerungsanlagen (Straßenkanäle, Pumpstationen, etc.), die den
Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so
einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich
somit nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im
ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die
Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der
Technik für das Gesamtpaket „Anlagegut Straße.“
Das Erneuerungsprogramm 2019/2020 ist im Jahre 2018 im
Rahmen des Doppelhaushaltes 2019/2020 haushaltsmäßig beantragt worden.
Insgesamt wurden für das Programm 2019/2020 vier Baumaßnahmen eingeplant.
Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2019/2020 sind in
tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.