Betreff
Investive Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen im laufenden Haushaltsjahr 2019
Vorlage
66/4149/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss die Verwaltung beauftragt, die investiven Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den Ausschuss in Kenntnis zu setzen.

 

Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).

 

Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues Kommunales Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitts veranschlagt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit (Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Straße, die Ingenieurbauwerke, die Lichtsignalanlagen und die Entwässerungsanlagen (Straßenkanäle, Pumpstationen, etc.), die den Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich somit nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der Technik für das Gesamtpaket „Anlagegut Straße.“

 

Das Erneuerungsprogramm 2019/2020 ist im Jahre 2018 im Rahmen des Doppelhaushaltes 2019/2020 haushaltsmäßig beantragt worden. Insgesamt wurden für das Programm 2019/2020 vier Baumaßnahmen eingeplant.

Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2019/2020 sind in tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.