Abschluss einer Vereinbarung mit dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.
Vorschlag der
Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das
Kreisjugendamt Neuss mit dem Caritasverband eine Vereinbarung über die
Förderung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Jüchen und
Rommerskirchen abschließt.
Die Vereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses, siehe Anlage.
Die Mittel sind im Haushalt 2021 unter dem PSP
Element 1.100.060.363.011 eingeplant und ersetzen den bisherigen Ansatz einer
Bezuschussung in etwa vergleichbarer, nur durch Tarifsteigerungen angepasster
Höhe.
Sachverhalt:
Die Jugendämter als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes
Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um
der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Werteorientierungen, inhaltlichen
Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.
Nach § 74 SGB VIII sollen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe fördern, wenn der Träger
·
die
fachlichen Voraussetzungen erfüllt,
·
die
Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
bietet,
·
gemeinnützige
Ziele verfolgt
·
eine
angemessene Eigenleistung erbringt und
·
die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. betreibt u. a. je
eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Jüchen und Rommerskirchen.
Bei der Erziehungsberatung handelt es sich um
eine Aufgabe der Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, der vorgibt, dass
Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren Eltern oder anderen
Erziehungsberechtigten u. a. bei der Klärung und Bewältigung einzelfall- bzw.
familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung, Hilfestellung
anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten sollen.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
bezuschusst seit über 30 Jahren die wichtige Arbeit der
Erziehungsberatungsstellen u. a. des Caritasverbandes nach den jeweils gültigen
Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses. Die Höhe des bisherigen Zuschusses lag zuletzt
bei 89.000 €.
Zwischen dem Kreisjugendamt und dem
Caritasverband bestand und besteht eine enge und gute fachliche Kooperation.
Der Träger hat dieses Jahr erneut darauf
hingewiesen, dass wegen der Steigerungen der Betriebs- und hier insbesondere
der Personalkosten die bisher gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der beiden Beratungsstellen
dauerhaft nicht auskömmlich sind. Personalkosteneinsparungen zur Reduzierung
der laufenden Kosten in der Erziehungsberatungsstelle sind nicht möglich. Nach
den Richtlinien des Landes NRW ist eine Förderung der Beratungsstelle von dort
nur möglich, wenn mindestens 3 Vollzeitstellen für Fachkräfte mit den
entsprechend geforderten Qualifikationen (Psychologe, Sozialarbeiter bzw.
-pädagoge oder Heilpädagoge und Kinder- und Jugendlichen- oder
Familientherapeut) vorgehalten werden. Bei ausbleibender Landesförderung könnte
der Betrieb der Erziehungsberatungsstelle nicht mehr aufrechterhalten werden.
Die im SGB VIII rechtlich festgeschriebenen
Qualitätsstandards fordern konkrete Formen der Zusammenarbeit. Eine
Bezuschussung auf Grund von Einzelbeschlüssen ist nicht mehr zeitgemäß.
Vertragliche Vereinbarungen sind der bessere Weg, um konkrete Aufgaben und
Leistungen des Trägers sowie die Finanzierung durch das Jugendamt und weitere
wichtige Bedingungen schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen sorgen für
Planungssicherheit bei den Beteiligten und legen verbindliche und verlässliche Standards
fest.
Im Jahr 2017 hat das Kreisjugendamt gemeinsam
mit dem Jugendamt der Stadt Kaarst eine Vereinbarung mit der Diakonie
abgeschlossen, nachdem ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses
herbeigeführt wurde.
Der Caritasverband hat in diesem Jahr darum
gebeten, auch für ihn die finanzielle Leistung zukünftig durch Vereinbarung zu
regeln. Das Jugendamt hat eine solche vorbereitet, sie ist als Anlage
beigefügt.
Die Vereinbarung wird zunächst für 1 Jahr
geschlossen und läuft danach automatisch jeweils ein Jahr weiter, wenn keine
der Parteien kündigt, d. h. dass die Zahlungsverpflichtung nicht länger bindend
ist als durch einen herbeigeführten, fortbestehenden Beschluss.
Für das Jahr 2021 soll ein vom Kreisjugendamt
Neuss zu zahlender Zuschuss in Höhe von 92.500 € vereinbart werden, der durch
die Ansätze im Haushalt für das Jahr 2021 zu berücksichtigen ist.
Zur Finanzierung der u.a. durch
Tarifsteigerungen regelmäßig steigenden Kosten soll eine Dynamisierung des
Zuschussbetrages von jährlich 2 % vereinbart werden.