Betreff
Grundsatzbeschluss über die Bildung freiwilliger Ausschüsse und Gremien
Vorlage
010/0010/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, gem. § 41 KrO NRW für die XVII. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse und Gremien zu bilden:

 

1.    _________________________

2.    _________________________

3.   

 


Sachverhalt:

Gemäß § 41 Absatz 1 KrO NRW kann der Kreistag freiwillige Ausschüsse und Gremien bilden. Die Zuständigkeit dieser Gremien ist beschränkt auf die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages bzw. des Kreisausschusses und die Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten. Nach § 41 Absatz 3 Satz 1 KrO NRW regelt der Kreistag die Zusammensetzung und ihre Befugnisse.

 

Nach § 41 Absatz 5 Satz 1 KrO NRW können diesen Gremien sachkundige Bürger angehören, deren Zahl die der Kreistagsabgeordneten nicht erreichen darf.

 

§ 41 Absatz 6 KrO NRW eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, volljährige sachkundige Einwohner des Kreises als Mitglieder mit beratender Stimme in die Gremien zu wählen.

 

Der Kreistag hat in seiner XVI. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse gebildet:

 

      1.   Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

      2.   Finanzausschuss

      3.   Kulturausschuss

      4.   Liegenschaftsausschuss

      5.   Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

      6.   Personalausschuss

      7.   Planungs- und Umweltausschuss

      8.   Sozial- und Gesundheitsausschuss

      9.   Sportausschuss

 

Daneben hat der Kreistag folgende freiwillige Gremien gebildet:

 

1.     Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

2.     Grundwasserkommission