Betreff
Polizeibeirat
Vorlage
010/0015/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. persönlichen Stellvertretern des Kreispolizeibeirates zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Persönlicher Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

11.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Polizeiorganisationsgesetz NRW wählt der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode 11 Mitglieder und 11 persönliche Stellvertreter/innen des Kreispolizeibeirates.

 

In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter/innen gewählt werden; ihre Zahl darf die Zahl der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamte, Angestellte sowie Arbeiter/innen der Polizei können nicht Mitglied, Stellvertreter/innen des Kreispolizeibeirates werden (§ 17 Abs. 1 Satz 2 + 3 POG NRW).

 

Der Polizeibeirat wählt seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. (§ 18 Abs. 1 Satz 1 POG NRW).

 

Das Verfahren zur Besetzung des Polizeibeirates richtet sich nach § 35 Abs. 3 KrO NRW.