Beschlussempfehlung:
Die
Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende
Wahlperiode für die nachfolgend genannten Funktionen folgende Personen
vorzuschlagen und zu wählen:
a)
zum Verbandsvorsteher - der von der Stadt Neuss
Vorgeschlagene
b)
zum Stellvertreter des - Landrat
Verbandsvorstehers Hans-Jürgen Petrauschke
Sachverhalt:
Nach
§ 9 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes werden der Verbandsvorsteher und
dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der
Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem
Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der beiden
Verbandsmitglieder Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss gewählt.
Für
die laufende Wahlperiode ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Neuss oder
mit seiner Zustimmung sein allgemeiner Vertreter oder ein leitender
Bediensteter der Stadt Neuss zum Verbandsvorsteher zu wählen.