Betreff
Wahl des Mitgliedes, des Stellvertreters und des Ersatzvertreters der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach § 5 Abs. 2 b) der RSGV-Satzung
Vorlage
010/0029/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgenden Hauptverwaltungsbeamten zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes  bzw. folgende Hauptverwaltungsbeamte zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:

 

Position

bisher

neu

Mitglied RSGV-Verbandsversammlung

Hans-Jürgen Petrauschke

Reiner Breuer

Stellvertreter

Marc Venten

Ursula Baum

 

Ersatzvertreter

Dr. Ulrike Nienhaus

Marc Venten

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 2  b) der RSGV-Satzung  entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes.

 

Die Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Bei Zweckverbandssparkassen entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder einen Vertreter und sofern möglich einen Ersatzvertreter.

 

Bei den Positionen des Stellvertreters und des Ersatzvertreters wechselt das Vorschlagsrecht in jeder Wahlperiode zwischen den Städten Kaarst und Korschenbroich.