Beschlussempfehlung:
Die
Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgenden
Hauptverwaltungsbeamten zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen
Sparkassen- und Giroverbandes bzw.
folgende Hauptverwaltungsbeamte zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter
vorzuschlagen und zu wählen:
Position |
bisher |
neu |
Mitglied
RSGV-Verbandsversammlung |
Hans-Jürgen
Petrauschke |
Reiner
Breuer |
Stellvertreter |
Marc
Venten |
Ursula
Baum |
Ersatzvertreter |
Dr.
Ulrike Nienhaus |
Marc
Venten |
Sachverhalt:
Nach
§ 5 Abs. 2 b) der RSGV-Satzung entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den
Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den
Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes.
Die
Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung
von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Bei
Zweckverbandssparkassen entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem
Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder einen Vertreter
und sofern möglich einen Ersatzvertreter.
Bei
den Positionen des Stellvertreters und des Ersatzvertreters wechselt das
Vorschlagsrecht in jeder Wahlperiode zwischen den Städten Kaarst und
Korschenbroich.