Betreff
Wahl von Mitgliedern des Regionalrates Düsseldorf
Vorlage
61/0031/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt folgende drei Personen zu Mitgliedern des Regionalrates zu wählen:

 

Lfd. Nr.

Name

Vor-name

Beruf

Straße, Wohn-ort

Geb.-Datum

Tel./ Fax

Partei/ Gruppe

Stadt/ Gemeinde

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss wählt gemäß § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) drei Mitglieder des Regionalrates. Der Wahlvorschlag soll Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße und Wohnort (Hauptwohnsitz), Telefon, Fax, Partei- oder Gruppenzugehörigkeit und die wählende Körperschaft, enthalten.

 

Voraussetzung für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Regionalrat ist, dass der Gewählte seinen Hauptwohnsitz im Rhein-Kreis Neuss hat. Es gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Jedes zu wählende Mitglied des Regionalrates ist derjenigen Partei oder zugelassenen Wählergruppe anzurechnen, die es zur Wahl vorgeschlagen hat. Verbundene Wahlvorschläge sind nicht zulässig.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 LPlG NRW soll mindestens ein Mitglied der Gruppe der Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern und ein Mitglied der Gruppe der Gemeinden über 25.000 Einwohner angehören.