Betreff
Wahl von Mitgliedern des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss zu Vertretern des Rhein-Kreises Neuss in der Verbandsversammlung für den Zweckverband der euregio rhein-maas-nord
Vorlage
ZS5/0043/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, folgende 6 Personen in die Verbandsversammlung für den Zweckverband euregio rhein-maas-nord zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

Landrat Petrauschke
(§ 15 Abs. 2 GKG)

Kreisdirektor Brügge

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 7 Abs. 3 der Satzung für den Zweckverband euregio rhein-maas-nord richtet sich die Zahl der von den Mitgliedsgemeinden und –kreisen in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter nach einem jeweils festzulegenden Schlüssel.

Gemäß Anlage zur Satzung für den Zweckverband der euregio rhein-maas-nord entsendet der Rhein-Kreis Neuss 6 Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der euregio rhein-maas-nord.

Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung des Zweckverbandes euregio rhein-maas-nord wählen die Mitgliedskörperschaften nach Beginn einer neuen Wahlperiode unverzüglich ihre Vertreter in die Verbandsversammlung; Wiederwahl ist zulässig. Für jeden Vertreter bestellen die Mitgliedskörperschaften einen Stellvertreter. Jeder Vertreter hat eine Stimme.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) müssen, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister bzw. der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu gehören.