Betreff
Besetzung des Beirates Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
II/0045/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Besetzung des Beirates Jobcenter Rhein-Kreis Neuss wie folgt:

 

Lfd. Nr.

  Mitglied

  persönliches stellv. Mitglied

Fraktion/ Gruppe

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat gemäß § 18 d SGB II einen Beirat zu bilden, der das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente berät.

 

Nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach zur Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter gehören dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder u.a. je eine Vertreterin / ein Vertreter der Kreistagsfraktionen, die / der von diesen zu benennen sind, an.

 

Die Trägerversammlung des Jobcenters hat in der 2. Sitzung am 09.05.2011 die gründungsbegleitende Vereinbarung in § 5 Abs. 2 erweitert und beschlossen, dass auch die im Kreistag vertretenen Gruppen dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder angehören.

 

Die Mitglieder des Beirates sind vom Kreistag zu bestellen.