Betreff
Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen des Rhein-Kreises Neuss für die Mitgliederversammlung des Vereins Region Köln/Bonn e. V.
Vorlage
61/0057/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag bestellt folgende Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V.:

 

Lfd. Nr.

Vertreter/Vertreterinnen in der Mitgliederversammlung

Fraktion/ Gruppe

1.

Landrat Petrauschke

(§ 113 GO/ § 26 V KrO NRW)

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 


Sachverhalt:

Seit Beschlussfassung des Kreistages vom 17.06.2009 und Unterzeichnung der Beitrittserklärung am 28.09.2009 ist der Rhein-Kreis Neuss Vollmitglied in der Region Köln/Bonn e. V.

 

Gem. § 7 Ziff. 2 der Vereinssatzung werden die Mitgliedskreise durch ihre Landrätin/ihren Landrat stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung vertreten.

Darüber hinaus erhalten die Kreise je sieben weitere Stimmrechte, welche durch bis zu sieben Vertreter/Vertreterinnen wahrgenommen werden können. Diese Vertreter/Vertreterinnen werden von der jeweiligen Vertretungskörperschaft (Kreistag) gewählt.

 

Die bis zu 7 Vertreter/Vertreterinnen werden vom Kreistag aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig gewählt. Andernfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. (§ 35 Abs. 3 KrO NW).

 

Im Vorstand wird der Rhein-Kreis Neuss durch den Landrat/die Landrätin als Hauptverwaltungsbeamten/Hauptverwaltungsbeamtin vertreten (§ 10 Abs. 1 der Satzung).