Betreff
Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Dyck
Vorlage
40/0059/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, für die laufende Wahlperiode

 

1.       Landrat Petrauschke

          (§ 113 Abs. 2 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW)

 

2.       ………………………………………………………………………………………

 

als Vertreterin/Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in den Stiftungsrat zu entsenden.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Schloss Dyck vom 22.12.2008 besteht der Stiftungsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus

 

-   der Stifterin, nach ihrem Ableben oder Ausscheiden einem Mitglied der Familie Salm-    Reifferscheidt/Wolf Metternich als geborenem Mitglied;

-   einem weiteren Mitglied der Familie Salm-Reifferscheidt/Wolff Metternich als geborenem    Mitglied;

-   einem Fachmann aus dem Bereich des Finanzwesens und/oder des Rechts;

-   einem Fachmann aus dem kulturellen Bereich;

-   einem Fachmann aus dem Bereich der Gartenkunst und Landschaftsarchitektur;

-   einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,

-   zwei Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland;

-   zwei Vertretern des Rhein-Kreises Neuss;

-   dem gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Jüchen;

-   einem Vertreter der RWE Power AG.

 

Dem Stiftungsrat gehörten bisher Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und KTA Thomas Welter an.

 

Nach Maßgabe von § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 26 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist ein Vertreter der jeweilige Landrat bzw. ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Kreisverwaltung. Eine weitere Vertretung ist vom Kreistag zu wählen.