Betreff
Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018
Vorlage
20/0141/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2018 zur Kenntnis und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 53 KrO NRW i.V.m. § 116 GO NRW hat der Kreis in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Zum ersten Mal bestand diese Pflicht zum Stichtag 31. Dezember 2010 (§ 2 NKF-Einführungsgesetz).

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wurde im Auftrag des Kreises von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld erstellt.

 

Entsprechend der nach § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 5 GO NRW vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.