Betreff
Regionalarbeit
Stand: Dezember 2020/Januar 2021
Vorlage
61/0165/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.     Regionalrat

 

Am 17.12.2020 fand die 83. Sitzung des Regionalrates statt.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:

 

·           Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

             

           Für das Plangebiet des Regionalrates im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden insgesamt 14 Maßnahmen für die Dringlichkeitsliste 2021 vorgeschlagen. Alle 14 Maßnahmen sind in die Dringlichkeitsliste übernommen worden. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten der aufgeführten Vorhaben im Plangebiet des Regionalrates Düsseldorf belaufen sich auf 2.088.000,00 € bei einem Fördersatz von 80 v. H. ergibt sich insgesamt ein Zuwendungsbetrag i. H. v. 1.670.400,00 €.

 

           Aus dem Rhein-Kreis Neuss ist in der Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2021“ im Plangebiet des Regionalrates folgende Maßnahme enthalten:

 

·      Gefährdungsabschätzung des Altstandortes KA 254 „Krempel und Voss“, Kaarst-Holzbüttgen

Gesamtkosten 135.000,00 € (anteilige Zuwendung 108.000,00 €).

 

·           Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik

          

                       Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf sind die Kulturregionen Niederrhein, Bergisches Land, die Rheinschiene und das Ruhrgebiet historisch gewachsene Landschaften. Die Kulturregionen sind jedoch nicht strikt voneinander abgegrenzt. Projektbezogen können sich für Projektträger durchaus unterschiedliche regionale Zugehörigkeiten ergeben. Während für die grenzübergreifenden Regionen Bergisches Land und Rheinschiene die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf entsprechend der üblichen Zuständigkeitsregelung nach Sitz bzw. Wohnort des Antragstellers die Zuständigkeit gemeinsam wahrnehmen, ist für die Kulturregion Ruhrgebiet Regel abweichend die alleinige Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt worden.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf legte die Jury-Ergebnisse für die Kulturregionen Niederrhein, Bergisches Land und Rheinschiene (siehe Anlage) vor. Der Regionalrat hat dem Förderprogramm 2021 zur Regionalen Kulturpolitik zugestimmt.

 

·           Prioritätenreihungen der Maßnahmen des Landesstraßenbauprogramms 2021 für die Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten (UA IIa) und der Maßnahmen des Landessstraßenbauprogramms 2021 für die Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen (UA IIr)

 

        Die Bezirksregierung legte die Priorisierungslisten „Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten“ und für die „Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen“ für das Jahr 2021 vor.

 

        Der Entwurf zum Haushaltsplan des Landes für 2021 weist für „Um- und Ausbaumaßnahmen“ einen Ansatz von 10 Mio. € und für „Radwegemaßnahmen“ 17,4 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €) aus.

 

               Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind für das Jahr 2021 folgende Maßnahmen in der Prioritätenliste (Rang 1 - 30) enthalten:

 

„Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten (UA IIa)“

 

 

Votum Bez.Reg.

für Rang

 

Landes-

straßen-Nr.

 

Bezeichnung

der Maßnahme

 

Planungsstand/Baube-

ginn nach Maßgabe

Landesbetrieb Straßen NRW

 

Baukosten

entsprechend Planungsstand  (Mio. €)

7

L 142

Umbau Knoten mit der B 477 bei Neuss-Wehl/Speck

Konzeptuntersuchung, Prüfung der Verkehrsbelastung noch nicht er-

folgt.

0,510

8

L 69

Kurvenbegradigung und Radweg zw. GV-Wevelinghoven und Rom.-Widdeshoven

Vorplanung soll bis Ende 2020

abgeschlossen sein. Planungsauf-

trag wurde erteilt. Hat auch Finan-

zierungsanteile aus dem UA IIr-

Programm

2,884

15

L 381

/L 382, Korschenbroich, Umbau zum KVP Hindenburgstraße

ohne Planungsbeginn

0,450

17

L 116

Umbau OD Jüchen/Dürselen

Planfeststellungsbeschluss be-

standskräftig/unanfechtbar

0,701

20

L 142

Grevenbroich, Umbau des Knotens L 142/Am Bilderstöckchen/Wehler Dorfstraße zu einem KVP

ohne Planungsbeginn

0,500

30

L 381

Korschenbroich, Umbau zum KVP Regentenstr.

ohne Planungsbeginn

0,450

 

 

„Radwegebaumaßnahmen an Landesstraßen (UA IIr)“

 

 

Votum Bez.Reg.

für Rang

 

Landes-

straßen-Nr.

 

Bezeichnung

der Maßnahme

 

Planungsstand/Baube-

ginn nach Maßgabe

Landesbetrieb Straßen NRW

 

Baukosten

entsprechend Planungsstand  (Mio €)

1

L 142

Radweg Umgehung Neuss/Norf-

Hoisten (K 30 - K 7), 1. BA

Planfeststellung offengelegt.

Deckblattverfahren in 2020. Beschluss 2022. Bau u. Finanzierung ab 2023.

1,368

26

L 201

Radweg zw. Grevenbroich-

Kapellen und Neuss-Holzheim, Umbau RQ 16

ohne Planungsbeginn

3,500

27

L 142

Radweg zw. Neuss/Norf-Hoisten (K 7) und Grevenbroich-Jägerhof (K 33), 2. BA

Vorentwurf fertiggestellt

2,094

 

Der Regionalrat hat die vorgelegten Priorisierungslisten beschlossen.

 

·           5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung)

           Erarbeitungsbeschluss

 

                       Die 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf umfasst drei räumliche Teilbereiche (mit zum Teil mehreren Teilflächen). Die Stadt Grevenbroich beabsichtigt Planungen bezüglich der Umstrukturierung der Flächen des Kraftwerkes Frimmersdorf sowie dessen Umfelds voranzutreiben. Im Rahmen des sich im Rheinischen Revier vollziehenden Strukturwandels sollen die Flächen des Kraftwerkes nach dessen endgültiger Stilllegung im Oktober 2021 als Innovations- und Technologiezentrum gewerblich-industriell nachgenutzt und zum Teil erweitert werden.

 

                       Auch das Altkraftwerk in Neurath wird im Zuge des Strukturwandels und des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung mittelfristig stillgelegt. Die Stilllegung erfolgt für die einzelnen Blöcke hier schrittweise ab dem Jahr 2021, sodass bis Ende 2023 die endgültige Stilllegung erfolgt und der Rückbau im Jahr 2024 beginnen könnte. Daher kann auf dem bisherigen Kraftwerksstandort auf der Grenze zwischen der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen, mit Ausnahme der Bereiches der Kraftwerke BoA 2/3, mittelfristig eine gewerblich-industrielle Nachnutzung erfolgen und zum Strukturwandel im Rheinischen Revier beitragen. Auf beiden Teilbereichen soll die die Zweckbindung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ aufgehoben werden und jeweils die Darstellung als GIB verbleiben.

                      

                       Weiterhin sollen im Rahmen der 5. Änderung die gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu strukturiert werden. Zum einen soll ein bestehender GIB in seiner tatsächlichen Entwicklung entsprechend angepasst und als Allgemeiner Siedlungsbereich (für Gewerbe) dargestellt werden und zum anderen soll eine bedarfsgerechte Erweiterung erfolgen.

 

                       Der Regionalrat hat in seiner Sitzung den Erarbeitungsbeschluss gefasst. Im Zeitraum vom 14.01.2021 bis 15.03.2021 findet nunmehr die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

                      

·           Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“

 

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung eine Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung beschlossen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

 

2.     Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1           117. Vorstandssitzung

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Beschlüsse im Umlaufverfahren eingeholt. Darüber hinaus  wurde die 117. Vorstandssitzung als Informationssitzung in einer Videokonferenz abgehalten. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Impulsvortrag zum Thema „Regionale Rheinbrücken“ und „Verkehrsinfrastruktur“. Hierzu waren Vertreter der neu gegründeten Autobahn GmbH des Bundes eingeladen worden. Diese stellten im Rahmen der Sitzung die Strukturen und Zuständigkeiten der neu gegründeten Gesellschaft vor. Für die hiesige Region ist die Niederlassung Rheinland mit Sitz in Krefeld zuständig. Als Außenstellen sind die Standorte Krefeld, Köln und Euskirchen relevant. In der Außenstelle Köln wird zudem das Kompetenzteam Rheinbrücken angesiedelt. Planung, Bau und Überwachung der Autobahn-Rheinbrücken sind hier künftig an einer Stelle verortet. In Leverkusen entsteht die Verkehrszentrale der Autobahn GmbH. Hier ist auch die NRW Mobilitätszentrale angesiedelt. Der Region Köln/Bonn e. V. wird auch in Zukunft ein Austausch zwischen der Autobahn GmbH und der Region Köln/Bonn weiterverfolgen.

 

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Strukturförderung in der Region. Seitens der Geschäftsführung wurde darauf verwiesen, dass die Anzahl und die Volumina der zur Verfügung stehenden Förderangebote sich inzwischen deutlich erhöht haben. Es wird daher als besonders bedeutsam angesehen entsprechende Strukturen zu schaffen um durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Fördermöglichkeiten eine Entlastung der Kernhaushalte der Kommunen zu erreichen.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Vereinsarbeit informiert und ein Überblick über die anstehenden Termine im Jahr 2021 gegeben. Die nächste Sitzung des Vorstands soll am 09.03.2021 stattfinden.

 

 

3.     Metropolregion Rheinland e. V.

 

3.1        Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung des Metropolregion Rheinland e. V. ist für Freitag, 29. Januar 2021 terminiert. Die Mitgliederversammlung wird aufgrund der Corona-Pandemie in digitaler Form stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen neben Berichten aus der Vereinsarbeit auch der Jahresabschluss 2020 sowie die Verabschiedung des Arbeitsprogrammes und des Budgetplans für 2021.

 

 

4.   Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

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