Beschlussempfehlung:
Der
Mobilitätsausschuss bestellt Frau Ellen Spelter-Roschmann und Herrn Achim Kuska
zur Schriftführerin/zum Schriftführer. Die Schriftführung wird durch beide
Bedienstete themenbezogen und darüber hinaus in gegenseitiger Vertretung
wahrgenommen.
Die
Bestellungen erfolgen für die Dauer der XVII. Wahlperiode des Kreistages.
Gem. § 37
Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. v. m. §
25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über
die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom
Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen
ist. Die für den Kreistag geltenden Vorschriften finden nach § 41 Abs. 4 KrO
NRW entsprechende Anwendung auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in
den Ausschüssen. Weiterhin bestimmt § 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises
Neuss i. V. m. § 27 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des Kreistages des
Rhein-Kreises Neuss, dass die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom
Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer
unterzeichnet werden.
Die
Schriftführer sollten zweckmäßigerweise Kreisbedienstete sein, wobei die
Bestellung möglichst für einen längeren Zeitraum – vorzugsweise für die Dauer
der laufenden XVII. Wahlperiode – erfolgen sollte.
Der
Mobilitätsausschuss unterliegt der Zuständigkeit der Ämter 61 und 66. Die Verwaltung
schlägt Frau Ellen Spelter-Roschmann (Amt 61) und Herrn Achim Kuska (Amt 66)
als Schriftführer vor.