Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und eines Schriftführers
Vorlage
66/0169/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss bestellt Frau Ellen Spelter-Roschmann und Herrn Achim Kuska zur Schriftführerin/zum Schriftführer. Die Schriftführung wird durch beide Bedienstete themenbezogen und darüber hinaus in gegenseitiger Vertretung wahrgenommen.

Die Bestellungen erfolgen für die Dauer der XVII. Wahlperiode des Kreistages.

 

 


Gem. § 37 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. v. m. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die für den Kreistag geltenden Vorschriften finden nach § 41 Abs. 4 KrO NRW entsprechende Anwendung auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen. Weiterhin bestimmt § 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss i. V. m. § 27 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss, dass die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.

 

Die Schriftführer sollten zweckmäßigerweise Kreisbedienstete sein, wobei die Bestellung möglichst für einen längeren Zeitraum – vorzugsweise für die Dauer der laufenden XVII. Wahlperiode – erfolgen sollte.

 

Der Mobilitätsausschuss unterliegt der Zuständigkeit der Ämter 61 und 66. Die Verwaltung schlägt Frau Ellen Spelter-Roschmann (Amt 61) und Herrn Achim Kuska (Amt 66) als Schriftführer vor.