Beschlussempfehlung:
Der
Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt, die Baumaßnahme wie vorgeschlagen umzusetzen.
Sachverhalt:
Grundstück und Bestand:
Die Herbert-Karrenberg-Schule in Neuss ist eine Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“.
Das Schulgebäude besteht aus einem langgezogenen,
unterkellerten, dreigeschossigen Klassentrakt mit zwei Treppenräumen. Einen
Aufzug gibt es nicht.
Auf der Nordseite schließt sich eine eingeschossige
Eingangshalle und die Verwaltung an. Vom Eingangshallen-/Verwaltungstrakt geht
ein weiterer eingeschossiger Gebäudeflügel mit Pultdach ab, in dem sich weitere
Klassenräume befinden.
Alle Klassenräume sind nach Süden ausgerichtet. Laut Schule gibt es Überhitzungsprobleme
in den Klassenräumen.
Auf dem nördlichen Schulhof steht als vorübergehende
Klassenraumergänzung eine eingeschossige Containeranlage mit 5 Klassenräumen, 3
Differenzierungsräumen, 2 Lagerräumen und einem Technikraum.
Auf dem westlichen Schulhof zwischen der im Südwesten liegenden
Turnhalle und dem eingeschossigen Klassentrakt befindet sich ein
Mini-Fußballfeld.
Das separat stehende Hausmeister-Wohnhaus im Nord-Osten
ist schadstoffbelastet und unbewohnt. Es soll abgerissen werden.
Auch drei Garagen, ein Carport und mehrere Kleincontainer
für Gartengeräte und ähnliches werden weichen. Die Gartengeräte werden an
anderer Stelle untergebracht.
Unter dem Voreigentümer, der Stadt Neuss, wurde das Schulgebäude
umfangreich saniert, bevor es 2018 vom Rhein-Kreis Neuss übernommen wurde. 2019
wurde ein Bauantrag für eine verlängerte Standzeit der Klassenraumcontainer
gestellt und genehmigt.
Der Bebauungsplan erlaubt eine dreigeschossige Bebauung.
Eine Baugrenze umfasst das Bestandsgebäude einschließlich westlichem
Pausenhof und Turnhalle (zulässiges Baufeld). Das Hausmeisterhaus ist ein
separates Baufeld. Die Containeranlage, die Garagen und die
Gartengeräte-/Außenspielzeugcontainer stehen außerhalb.
Die umgebende Bebauung besteht aus ein- bis
dreigeschossigen Wohnhäusern. Westlich schließt sich der Parkplatz des
Nordbades an.
Bauvorhaben:
Die Förderschule hat seit Längerem zusätzlichen Raumbedarf. Die
nachfolgend aufgezählten Räume fehlen und sollen nun ergänzt werden. Danach soll die noch von der Stadt Neuss aufgestellte
Containeranlage auf dem Schulhof entfernt und abgemietet werden.
Der Raumbedarf umfasst 3 Klassenräume mit je 60 qm, 2
Differenzierungsräume mit je 24 qm, 1 Fachraum Musik mit 50 qm,
2 Therapieräume mit je 24 qm und 1 Lagerraum mit 24 qm, also insgesamt 350
qm.
Hinzu kommen Etagen-WCs (sogenannte
Stunden-WCs) sowie entwurfsabhängig ein Flur
oder mehrere Flure, eventuell ein Treppenhaus einschließlich Aufzug und
eventuell Technikräume (Heizung, Server usw.).
Für dieses Raumprogramm wurden mehrere Standorte und (vorläufige) Grundrissvarianten
untersucht:
- Variante 1: ein- oder mehrgeschossig östlich vom
dreigeschossigen Klassentrakt
- Variante 2: Erweiterung des Dreigeschossers nach Norden
- Variante 3: zwei-, teilweise dreigeschossig westlich vom
dreigeschossigen Klassentrakt
- Variante 4: eingeschossig anstelle des Hausmeister-Wohnhauses und separat vom
Hauptgebäude sowie Anbau mit Aufzug
Für alle Varianten gilt: die Baumaßnahme ist zu umfangreich, um sie
„in den Ferien“ umsetzen zu können. Außerdem gilt für alle Varianten: das
Hausmeisterhaus, die Garagen und die übrigen Nebengebäude werden abgerissen.
Variante 1: östlich vom
3-Geschosser
Die Räume des Raumprogramms werden an das östliche Ende des
3-geschossigen Klassentrakts angebaut. Alle Geschosse werden durch einen Aufzug
barrierefrei erschlossen. Die Verbindung Altbau/Neubau erfolgt in jedem
Geschoss über eine Fortführung des Flures um das am Gebäudeende liegende
Treppenhaus herum.
Dies ist mit hohem baulichen Aufwand verbunden. Im laufenden
Schulbetrieb ist diese Baumaßnahme nicht zumutbar. In die vorhandene Bausubstanz wird in erheblichem Maße eingegriffen.
Eine praktikable Trennung von Baustelle und Schule, vor allem in Bezug auf den
Brandschutz, ist nicht möglich. Der Bebauungsplan erlaubt eine Bebauung an
dieser Stelle nicht; eine vorhabenbezogene Änderung oder Befreiung von den
festgelegten Baugrenzen würde angesichts der übrigen Probleme an dieser Stelle
keinen Sinn machen.
Daher wird seitens Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft von der
Umsetzung dieser Variante abgeraten.
Variante 2: Erweiterung des „Einhüfters“
Zur Zeit liegen alle Nutzräume des dreigeschossigen Klassentrakts auf einer Seite der Flure (Südseite). Die andere Seite der Flure ist eine Außenwand. Diese Bauart wird als „einhüftig“ bezeichnet. Die Räume des Raumprogramms werden zwei- oder dreigeschossig direkt vor die Außenwand dieser Flure gebaut, mit Türen in die Flure.
Im laufenden Schulbetrieb ist diese Baumaßnahme nicht zumutbar. Die Variante ist bautechnisch extrem aufwändig. In die vorhandene Bausubstanz wird in erheblichem Maße eingegriffen. Eine praktikable Trennung von Baustelle und Schule, vor allem in Bezug auf den Brandschutz, ist nicht möglich. Der Bebauungsplan erlaubt eine Bebauung an dieser Stelle nicht; eine vorhabenbezogene Änderung oder Befreiung von den festgelegten Baugrenzen würde angesichts der übrigen Probleme an dieser Stelle keinen Sinn machen.
Daher wird seitens Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft von der Umsetzung dieser Variante abgeraten.
Variante 3: westlich vom 3-Geschosser
Der Erweiterungsbau mit Aufzug verlängert den dreigeschossigen Klassentrakt nach Westen, mit einer sichtbaren Anschlussstelle in Form eines eingerückten Verbindungsganges. Ansonsten ist die Erweiterung genauso breit und hoch wie der Bestand und ebenfalls einhüftig. Dank des eingeplanten Aufzugs sind alle Geschosse barrierefrei zugänglich. Das Raumprogramm wird fast vollständig erfüllt. Alle Nutzräume sind wie im Bestand nach Süden ausgerichtet und müssen vor Überhitzung geschützt werden. Der Neubau ist in Lage, Größe und Art baurechtlich zulässig. Die Sicherheit ist zu jeder Zeit gegeben.
Diese Variante ist denkbar, aber wegen der starken Beeinträchtigung des Schulalltags durch die innenhofähnliche Baustelle nicht ideal.
Empfehlung Dezernat V und Dezernat VI - Variante 4: Solitärbau und
Anbau mit Aufzug
Im Bereich des abgerissenen Hausmeister-Wohnhauses und deutlich darüber hinaus wird ein eingeschossiger, vom Bestandsgebäude gelöster Erweiterungsbau (Solitärbau) errichtet, der den nördlichen Pausenhof an der bisher offenen dritten Seite auf städtebaulich sinnvolle Weise einfasst und zur Nachbarbebauung abschirmt.
Zusätzlich wird für die barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes am westlichen Ende des mehrgeschossigen Klassentrakts ein kleiner Anbau mit einem Aufzug errichtet.
Der Solitärbau
Das neue Gebäude steht an der östlichen Seite des großen Schulhofs, im Bereich abgerissenes Hausmeisterhaus, Hausmeister-/Schulgarten und Garagen. Der Eingang zitiert den genau gegenüberliegenden Eingangskubus des Bestandsgebäudes.
An den Windfang im Eingangskubus schließt sich ein Flur an, von dem allseitig Räume abgehen und der über mehrere Lichtkuppeln mit natürlichem Licht versorgt wird. Alle Klassen- und Differenzierungs-/Therapieräume sind nach Westen oder nach Osten ausgerichtet, so dass die Überhitzungsproblematik des Bestandsgebäudes vermieden wird. Der zweite bauliche Rettungsweg des Neubaus führt aus allen Aufenthaltsräumen unmittelbar ins Freie. Der Neubau ist ebenerdig und barrierefrei zugänglich. Ein Treppenhaus ist nicht erforderlich. In die WC-Anlagen ist jeweils ein rollstuhltaugliches WC integriert, so dass zwischen rollstuhlnutzenden und nichtbehinderten Kindern kein Unterschied gemacht wird.
Die Anforderungen des Raumprogramms werden vollständig erfüllt. Zusätzlich gibt es einen Technikraum, einen Putzmittelraum und, als Ersatz für die bisher verwendeten Gerätecontainer, zwei Abstellräume für Gartengeräte, Außenspielzeug und ähnliches.
Der Neubau wird nur über Medienleitungen (Heizung, Strom, Elektro, EDV) im Boden an den Bestand angeschlossen. Falls die Bestandsversorgung den zusätzlichen Umfang nicht bewältigen kann, kann gegebenenfalls auf die vorhandenen Medienleitungen des Hausmeisterwohnhauses zurückgegriffen werden.
Die Schulverwaltung und die Schulleitung wurden im Vorfeld informiert und waren einverstanden, dass der Erweiterungsbau keine direkte Anbindung an den Bestand hat.
Der Schulbetrieb ist während der Bauphase ohne Einschränkungen möglich.
Die Baustelle ist vollständig vom Schulbereich trennbar. Für die Baustellenzufahrt kann ein Teilstück des Zauns zur Straße entfernt werden, so dass das Haupttor zum Schulhof, das gleichzeitig die Feuerwehrzufahrt ist, freibleiben kann.
Das Hausmeister-Wohnhaus, die Garagen und sonstigen Nebengebäude werden ohnehin abgerissen. Es müssen einige Bäume gefällt und der Schulgarten verlegt werden. Ein Großteil der Fläche des Neubaus wird zusätzlich versiegelt. Dies wird durch eine extensive Dachbegrünung und eine noch abzustimmende Eingrünung der Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung kompensiert.
Baurechtlich gesehen liegt der
Solitärbau nur in dem Bereich innerhalb eines gültigen Baufensters, der vor dem
Abriss vom Hausmeister-Wohnhaus besetzt war. Der übrige Teil befindet sich
außerhalb. Das Amt für Gebäudewirtschaft hatte eine Bauvoranfrage an die
Bauaufsicht der Stadt Neuss gestellt, mit der geklärt werden sollte, ob für den
geplanten Baukörper an dieser Stelle eine Ausnahme von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes möglich ist, d.h. ob der Neubau ausnahmsweise über die
festgesetzten Baugrenzen hinaus gebaut werden darf. Mit
Schreiben vom 17.12.2020 wurde die Anfrage positiv beschieden. Der geplante
Erweiterungsbau ist an dieser Stelle möglich.
Der Anbau mit Aufzug
Kellergeschoss und beide Obergeschosse des Bestandsgebäudes sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Daher wird am westlichen Ende des mehrgeschossigen Klassentrakts ein kleiner Anbau mit Aufzug errichtet. Der Anbau enthält pro Etage einen Aufzugsvorraum sowie zwei Abstellräume (im Keller- und Erdgeschoss) und zwei rollstuhltaugliche Etagen-WCs (im 1. und 2. Obergeschoss).
Die beiden WCs ersetzen zwei Etagen-WCs, die in den Obergeschossen für den Durchgang zum Anbau abgerissen werden müssen. Im Erdgeschoss gibt es bereits eine Öffnung in Form einer (bis dahin) Außentür. Im Keller wird es in der Außenwand eines Archivraums eine neue Tür zum Anbau geben.
Die Grundrissgestaltung erlaubt eine Erweiterung des Gebäudes nach Westen, falls in Zukunft erneut Bedarf für weitere Klassenräume entstehen sollte.
Der jetzt geplante Anbau schließt nur an der Schmalseite des Bestandsgebäudes an den Bestand an. Die Bestandsflure können mit vergleichsweise geringem Aufwand abgeschottet werden. Die nutzbare Breite der Flure wird nicht verkleinert. Fluchtwege und Treppenhäuser bleiben frei. Der Eingriff in die vorhandene Bausubstanz und die Lärm- und Schmutzbelastung im Bestandsgebäude halten sich in Grenzen.
Die Beeinträchtigung der vier Klassenräume im eingeschossigen Klassentrakt mit dem Pultdach, die der Baustelle auf der Nordseite gegenüberliegen, wird wegen der vergleichsweise kleinen Größe des Anbaus seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft als zumutbar eingeschätzt, vergleichbar einer Baustelle auf der anderen Straßenseite.
Während der Baumaßnahme „Anbau“ kann der erdgeschossige Ausgang auf den westlichen Pausenhof nicht genutzt werden. Der Weg zur Turnhalle führt so lange über die Wiese auf der Südseite der Schule. Das Fußballfeld auf dem westlichen Schulhof muss möglicherweise eine Zeitlang verkleinert werden.
Die Zufahrt zur Baustelle „Anbau“ erfolgt über ein vorhandenes Tor im Zaun zum Parkplatz des Nordbads. Die Baustelle kann so getaktet werden, dass der westliche Schulhof nur vorübergehend komplett gesperrt werden muss, beispielsweise für umfangreiche Materialtransporte.
Der Anbau mit Aufzug liegt innerhalb eines gültigen Baufensters; er ist baurechtlich zulässig.
Fazit
Der Solitärbau ergänzt das Gebäudeensemble auf städtebaulich sinnvolle Weise.
Das Raumprogramm wird erfüllt.
Der Bestandsbau wird barrierefrei zugänglich.
Der Schulalltag wird während der Bauphase nur wenig beeinträchtigt.
Ein Lageplan der Gebäude vor und nach der Baumaßnahme
sowie die möglichen Grundrisse der Variante 4 (Vorentwurf) befinden sich in der
Anlage zu dieser Vorlage. Das
Amt für Schulen und Kultur und die Schulleitung wurden im Vorfeld informiert
und begrüßen die gefundene Lösung.
Gestaltung:
Die Planung befindet sich im Stadium eines Vorentwurfs.
Die Grundrisse sind noch nicht optimiert. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt weder
eine Statik noch energierelevante Berechnungen. Die Dämmstärken in den
Zeichnungen entsprechen aktuellen Erfahrungswerten, die Wandstärken sind
sicherheitshalber dicker dargestellt als an vielen Stellen vermutlich
tatsächlich erforderlich.
Der Baugrund ist noch nicht bekannt. Daher kann es
momentan keine verlässlichen Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens und zu
Fundamenten geben.
Materialien und Bauweisen müssen noch festgelegt werden.
Ausführung, Größe und Anordnung von Fenstern und Türen
können sich noch ändern.
Trotzdem können einige Aussagen schon jetzt getroffen
werden. Das Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft plant eine nachhaltige und ressourcenschonende
Bauweise mit recycelfähigen Materialien, zum Beispiel in Form eines
vorgefertigten Holzrahmen-/Holzplattenbaus oder in Modulbauweise. Ein weiteres
strategisches Ziel zum Klimaschutz ist, möglichst viele Kreisgebäude mit
Gründächern und/oder Photovoltaikanlagen auszustatten.
Nachhaltigkeit
und Ressourcenschonung durch Vorfertigung:
Beim herkömmlichen Bauen (Massivbau) wird eine hohe Anzahl
an Arbeiten auf der Baustelle ausgeführt: Erdbau, Rohbau (Beton, Stahlbeton,
Mauerwerk), Gerüstbau, Dämmarbeiten, Außenputz, Dachdeckerarbeiten, Estrich,
Bodenbelagsarbeiten, Trockenbau (Gipskartonwände und Abhangdecken), Innenputz,
Malerarbeiten, Boden- und Wandfliesen, elektrische Installationen,
Sanitärinstallationen, Heizungsinstallationen, EDV-Verkabelung,
Außenanlagenherstellung und so weiter. Schreiner und Schlosser sind im Grunde
die einzigen, die in der eigenen Werkstatt vorfertigen.
Eine solche Baumaßnahme ist sehr zeitintensiv. Die
Koordination der gegenseitigen Abhängigkeiten und die Abstimmung der Handwerker
auf der Baustelle sind sehr aufwändig. Frost, Starkregen, Hitze oder die
Auslastung jeder einzelnen Firma können die Fertigstellung verzögern.
Bei einer Bauweise mit Vorfertigung – z.B.
Holzrahmen-/Holzplattenbauweise oder Modulbauweise – werden die Fundamente, die
Bodenplatte und die Grundleitungen für Zu- und Abwasser, Strom, EDV, Heizung
zwar auf herkömmliche Art gebaut. Aber Wände und Deckenplatten bis hin zu
ganzen Räumen werden in einem Werk vorgefertigt. Das heißt, elektrische
Leitungen, Heizungs- und Wasserleitungen, die Dämmung, teilweise sogar Fenster
und Türen werden schon vorab eingebaut.
Auf der Baustelle werden die Platten oder Module nur noch
zusammengestellt und standsicher befestigt. Der Innenausbau reduziert sich auf
Anschlussarbeiten, eventuell Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und die
Endmontage von WCs, Schaltern und ähnlichem.
Die Vorfertigung im Werk ist wetterunabhängig.
Verzögerungen durch Minusgrade, Unwetter oder zu große Hitze gibt es nicht. Die
eigentliche Bauzeit vor Ort ist erstaunlich kurz. Trocknungszeiten für Estrich
und Putz entfallen. Kostenverursacher wie Gerüste, Baucontainer,
Kranstandzeiten werden nicht so lange benötigt wie beim konventionellen Bauen.
Die Anzahl der Firmen vor Ort ist niedriger als bei einem
Massivbau. Dementsprechend ist auch die Gefahr einer firmenbedingten
Verzögerung niedriger.
Baustellenverkehr und Baulärm müssen wesentlich kürzer
ertragen werden als beim konventionellen Bauen.
Die detaillierte Planung für die Vorfertigung führt zu
weniger Maßabweichungen und Baufehlern auf der Baustelle. Falls Änderungen
gewünscht sind, ist der Umbau einer Holzwand leichter als der einer Beton- oder
Mauerwerkswand.
Nachhaltigkeit
und Ressourcenschonung durch Holzbauweise:
Holz ist ein CO2-neutraler nachwachsender Rohstoff. Für
den hiesigen Holzrahmen- / Holzplattenbau werden meist regionale oder zumindest
europäische Hölzer verwendet.
Vollholz besitzt bessere Wärmedämmeigenschaften als
Mauerwerk oder Beton. Für das gleiche Dämmergebnis können Wandstärken reduziert
und damit weniger Material verbraucht werden.
Für die Schalldämmung sind nur die gleichen Maßnahmen
erforderlich wie bei einem Massivbau.
Chemische Holzschutzmittel sind in der Regel nicht
erforderlich und sollen nicht eingesetzt werden.
Holz ist atmungsaktiv, feuchtigkeitsregulierend, asthma-
und allergikerfreundlich. Die Oberflächenoptik und –textur von Holz vermitteln
Wärme. In Holz gebaute Schulen und Kindergärten berichten von deutlich
entspannteren Kindern.
Brandschutztechnisch ist ein Holzbau heutzutage kein
Problem mehr. Inzwischen werden immer mehr auch mehrgeschossige Gebäude in
Holzbauweise errichtet. Sie können die gleiche Brandeinstufung wie ein
Massivbau erreichen.
Die Lebensdauer eines Holzbaus ist zwar kürzer als die
eines Massivbaus, aber sie wird – bei fachgerechter Planung und sachgemäßer
Instandhaltung – von Fachleuten mit 40 bis 60 Jahren angegeben.
Die Folgekosten der Instandhaltung im Inneren des Gebäudes
sind vergleichbar mit denen eines Massivbaus
Dachbegrünung:
Eine Dachbegrünung reduziert den Hitzestau im Sommer und
wirkt feuchtigkeitsregulierend für die Umgebung. Die Pflanzen und ihr Substrat
nehmen sehr viel Regenwasser auf, was die Gefahr der überlasteten Straßenkanäle
verringert.
Bei Bestandsdächern muss vorab geprüft werden, ob die
Statik des Gebäudes eine Dachbegrünung aushält.
Photovoltaik:
Photovoltaikmodule unterstützen die Stromversorgung des
Gebäudes und dienen der CO2-Einsparung und dem Klimaschutz. Auch
hier ist die Durchführbarkeit abhängig von der Statik des Gebäudes, die vom Amt
für Gebäudewirtschaft geprüft bzw. bei Neubauten entsprechend vorgegeben wird.
Ausführungsvorschlag
Das Dezernat VI/Amt für Gebäudewirtschaft schlägt vor, den
Solitär als Holzplatten- oder Holzmodulbau mit extensiver Dachbegrünung und mit
Photovoltaik bauen zu lassen. Für den Anbau mit Aufzug schlägt das Dezernat
VI/Amt für Gebäudewirtschaft aus statischen Gründen eine Bauweise mit
vorgefertigten Beton-Elementwänden und -decken sowie ebenfalls extensiv
begrüntem Dach vor.
Kosten
Eine verlässliche Kostenberechnung
kann im derzeitigen Planungsstadium noch nicht aufgestellt werden. Dazu fehlen
noch zu viele kostenverursachende und kostenrelevante Angaben, z.B. Statik,
Bodengutachten, Schall- und Wärmeschutzberechnungen, endgültig festgelegte
Bauweise und Materialien, Fachplanerhonorare, Angebotspreise usw..
Möglich ist eine Kostenschätzung
anhand der aktuell bekannten Raum-/Gebäudegrößen in Verbindung mit
durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für vergleichbare Bauvorhaben,
zuzüglich ähnlich ermittelter Kosten für z.B. das Herrichten des Grundstücks,
die Erschließung, externe Fachplaner, Genehmigungsgebühren usw.
Die angesetzten Vergleichskosten entstammen dem BKI (Baukostenindex),
der jährlich aktualisiert wird. Für die nachfolgenden Kostenermittlungen wurde
die Fassung von 2019 verwendet, die 2020 erschienen ist.
Für die Schulerweiterung und den Anbau mit Aufzug werden die
Quadratmeter angesetzt, die sich aus dem Vorentwurf ergeben, zuzüglich eines
pauschalprozentualen Zuschlags für Unvorhergesehenes (z.B. Baugrundrisiko)
sowie für Fachplanerhonorare.
Hinzu kommen der Abbruch des schadstoffbelasteten Hausmeisterhauses
und das Wiederherrichten der Außenanlagen in pauschal geschätzter Höhe,
basierend auf vergleichbaren Projekten.
Die Gesamtsumme, also die geschätzten Baukosten für das Jahr 2019,
wird wiederum mit einem prozentualen Zuschlag für Kostensteigerungen in 2020,
2021 und 2022 hochgerechnet.
Es wird davon ausgegangen, dass der Solitärbau und der Anbau mit
Aufzug in engem zeitlichen Zusammenhang ausgeführt und Fachplaner und Firmen
für beide Baustellen zusammen beauftragt werden, so dass daraus entstehende
kostenrelevante Synergieeffekte ausgenutzt werden können.
Für den Solitärbau mit
einer Gesamtfläche von rund 742 Quadratmetern werden die Baukosten mit den
angesetzten Kostensteigerungen auf rund 2.685.000 € brutto kalkuliert. Der für
den Solitärbau erforderliche Abbruch des Hausmeisterhauses ist in dieser Summe
enthalten.
Für den Anbau mit Aufzug
werden die Baukosten mit den angesetzten Kostensteigerungen auf rund 465.000 €
brutto kalkuliert.
Die Gesamtsumme beträgt rund 3.150.000 € brutto.
Ausgehend von der während der Haushaltsvorbereitung noch favorisierten
Variante 3, Verlängerung des Dreigeschossers nach Westen, wurden im
Haushaltsentwurf für 2021/2022 bereits 3.200.000 € brutto angemeldet.
Bauzeit
Die Zeit von der Freigabe der Finanzierung bis zur
Fertigstellung des Ergänzungsbaus wird insgesamt ungefähr zwei Jahre betragen.
Darin enthalten sind die Vergabeverfahren (Suche bis Auftragserteilung) für die
Fachplaner, die vertiefende Planung, die Vorfertigung und die kurze
Baustellenzeit vor Ort. Bei einem ungestörten Ablauf kann mit der
Fertigstellung der Erweiterungsbaumaßnahme der Herbert-Karrenberg-Schule in
2023 gerechnet werden.