Betreff
Bericht zur Pflege in der Corona-Pandemie
Vorlage
50/0235/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit Beginn der Corona-Pandemie im Februar 2020 stehen die vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie die Einrichtungen der Eingliederungshilfe im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Regelmäßig wird in den Medien über massive Ausbruchsgeschehen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen berichtet.

 

Auch im Rhein-Kreis Neuss waren und sind gegenwärtig Einrichtungen akut von Corona-Gruppenerkrankungen betroffen. Zwischen März 2020 und Januar 2021 hatten insgesamt 25 von 46 Einrichtungen mindestens zwei infizierte Bewohnerinnen und Bewohner zu vermelden. 70 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind mittlerweile an den Folgen einer Corona-Infektion verstorben.

 

Die WTG-Behörde (Heimaufsicht) wird im Falle eines Ausbruchsgeschehens gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt aktiv und trifft entsprechende Regelungen, um das Ausbruchsgeschehen möglichst einzudämmen. Insbesondere werden für die Zeit des Ausbruchsgeschehens die Besuchsrechte reglementiert und vorübergehende Aufnahmestopps ausgesprochen, um potentielle Neuaufnahmen nicht zu gefährden und das Personal in diesen kritischen Zeiten nicht vor zusätzliche Herausforderungen zu stellen. Während dieser Akutphasen stehen das Kreisgesundheitsamt, die WTG-Behörde und die betroffenen Einrichtungen jeweils in einem engen Austausch. Die Kooperation und Zusammenarbeit führt hierbei dazu, dass in den meisten Fällen das Infektionsgeschehen frühzeitig eingedämmt werden kann. Gleichwohl haben die Erfahrungen der vergangenen Monate gezeigt, dass es selbst in gut geführten Häusern zu flächendeckenden Infektionen innerhalb der Bewohnerschaft gekommen ist. Dies war speziell in Einrichtungen für dementiell veränderte Personen festzustellen, da die mangelnde Einsichtsfähigkeit sowie teils ausgeprägten Lauftendenzen der Bewohnerinnen und Bewohner zu einer großen Ausbreitung unterhalb der Bewohnerschaft führen.

 

Neben diesen obligatorischen Aufgaben während eines Ausbruchsgeschehens pflegt die WTG-Behörde seit Beginn der Pandemie einen engen Kontakt zu den Pflegeeinrichtungen. So werden im Abstand von maximal zwei bis drei Wochen regelmäßige Videokonferenzen mit den Einrichtungsleitungen zu aktuellen Themen durchgeführt. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit haben gemeinsame Videokonferenzen mit Vertretern des Kreisgesundheitsamtes sowie des Impfzentrums und der Kassenärztlichen Vereinigung zu den Themen „Schnelltests“ und „Impfungen“ stattgefunden.

 

Mit Beginn des zweiten Lockdowns im Dezember 2020 wurden die Regelungen in den Pflegeeinrichtungen nochmals verschärft. Dies betrifft speziell die Durchführung von Schnelltests bei Bewohnerinnen und Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten sowie die Umsetzung der Maskenpflicht und weiterer Hygienebestimmungen.

 

Die Umsetzung dieser Regelungen wurde von der WTG-Behörde vor den Weihnachtsfeiertagen durch eine umfassende Kontrolle in 38 von 46 Pflegeeinrichtungen kontrolliert. Die Einrichtungen wurden bei Auffälligkeiten darauf aufmerksam gemacht und hinsichtlich der Abstellung der Defizite beraten.

 

Eine inhaltsgleiche Aktion wurde in allen 46 Einrichtungen im Januar erneut durchgeführt. Insgesamt kann festgehalten werden, dass der überwiegende Teil der Einrichtungen vorbildlich arbeitet und die geltenden Bestimmungen einhält. So wurden lediglich in zwei Häusern gravierende Verstöße gegen die Testpflicht festgestellt. Bei den festgestellten Verstößen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die entsprechenden Personen eingeleitet.

 

Die Verwaltung informiert im Rahmen der nächsten Sitzung gern über die weitere Entwicklung in den Pflegeeinrichtungen. Zudem ist seitens der WTG-Behörde in diesem Jahr wieder ein Tätigkeitsbericht zu erstellen, dessen inhaltlicher Schwerpunkt ebenfalls auf den Aufgaben rund um die Corona-Pandemie liegen wird.