Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Selbständiges
Beweisverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf:
Seit dem
22.November 2018 läuft auf Antrag des Rhein-Kreises Neuss ein
Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Baumängeln am
verlegten Terrazzoboden. Im Dezember 2020 hat einer der beiden vom Gericht
beauftragten Sachverständigen sein Gutachten für das Gewerk Estrich vorgelegt. Das entscheidende Gutachten für das
Gewerk Terrazzo wird bis zum 23.02.2021 erwartet.
Baustelle Neubau
Kreisarchiv Zons:
Nach Kündigung
des beauftragten Estrichlegers wegen Unregelmäßigkeiten, wurde die Leistung nochmals
in einem freihändigen Verfahren vergeben und der Estrich kurzfristig Ende
September 2020 eingebracht. Eine Feuchtigkeitsmessung Ende Oktober ergab, dass
der Estrich trotz verwendeter Zusatzstoffe noch nicht die erforderliche
Belegreife hatte.
Parallel dazu kam
es zu Verzögerungen aufgrund von coronabedingten Lieferschwierigkeiten beim Hersteller
des Betonwerksteinbodens in Italien. Der auf Bestellung produzierte Belag für
das Kreisarchiv konnte erst Ende November nach Deutschland geliefert werden
konnte.
Eine
Fertigstellung des Gebäudes zum Ende des Jahres 2020 war daher nicht mehr
realisierbar.
Die
Betonwerksteinplatten wurden unmittelbar nach ihrer Anlieferung bei der
beauftragten Firma ins beheizte Archivgebäude verbracht. Obwohl kontinuierlich
Maßnahmen zur Trocknung durchgeführt werden, hat eine aktuelle Messung eine für
die Verlegung der Platten zu hohe Feuchtigkeit ergeben.
Zu bedenken ist
dabei, dass der Betonwerkstein im Zuge der Austrocknung einem Schrumpfungsprozess
unterliegt. Bei verlegten feuchten Bodenplatten führt das zu Rissen in den Fugen,
Spannungen im Material selbst und ggf. Ablösung der Platten vom Untergrund und
damit zu erhöhter Bruchgefahr beim Begehen. Dieses Risiko sollte vermieden
werden, um spätere Schäden zu vermeiden.
Es wird derzeit
davon ausgegangen, dass die Verlegearbeiten der Betonwerksteinplatten voraussichtlich
zum Ende Februar begonnen werden können. Die Folgegewerke werden terminiert, sobald
der Beginn der Bodenbelagsarbeiten konkret feststeht. Nach Fertigstellung des
Oberbodens sollen zunächst die Gewerke ausgeführt werden, die für die
technischen und bauaufsichtlichen Abnahmen vor Inbetriebnahme zwingend
erforderlich sind, um weitere Verzögerungen möglichst zu reduzieren.