Betreff
Sachstand Archiverweiterungsbau
Vorlage
40/0244/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Selbständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf:

 

Seit dem 22.November 2018 läuft auf Antrag des Rhein-Kreises Neuss ein Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Baumängeln am verlegten Terrazzoboden. Im Dezember 2020 hat einer der beiden vom Gericht beauftragten Sachverständigen sein Gutachten für das Gewerk Estrich vorgelegt. Das entscheidende Gutachten für das Gewerk Terrazzo wird bis zum 23.02.2021 erwartet.

 

Baustelle Neubau Kreisarchiv Zons:

 

Nach Kündigung des beauftragten Estrichlegers wegen Unregelmäßigkeiten, wurde die Leistung nochmals in einem freihändigen Verfahren vergeben und der Estrich kurzfristig Ende September 2020 eingebracht. Eine Feuchtigkeitsmessung Ende Oktober ergab, dass der Estrich trotz verwendeter Zusatzstoffe noch nicht die erforderliche Belegreife hatte.

 

Parallel dazu kam es zu Verzögerungen aufgrund von coronabedingten Lieferschwierigkeiten beim Hersteller des Betonwerksteinbodens in Italien. Der auf Bestellung produzierte Belag für das Kreisarchiv konnte erst Ende November nach Deutschland geliefert werden konnte.

 

Eine Fertigstellung des Gebäudes zum Ende des Jahres 2020 war daher nicht mehr realisierbar.

 

Die Betonwerksteinplatten wurden unmittelbar nach ihrer Anlieferung bei der beauftragten Firma ins beheizte Archivgebäude verbracht. Obwohl kontinuierlich Maßnahmen zur Trocknung durchgeführt werden, hat eine aktuelle Messung eine für die Verlegung der Platten zu hohe Feuchtigkeit ergeben.

 

Zu bedenken ist dabei, dass der Betonwerkstein im Zuge der Austrocknung einem Schrumpfungsprozess unterliegt. Bei verlegten feuchten Bodenplatten führt das zu Rissen in den Fugen, Spannungen im Material selbst und ggf. Ablösung der Platten vom Untergrund und damit zu erhöhter Bruchgefahr beim Begehen. Dieses Risiko sollte vermieden werden, um spätere Schäden zu vermeiden.

 

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Verlegearbeiten der Betonwerksteinplatten voraussichtlich zum Ende Februar begonnen werden können. Die Folgegewerke werden terminiert, sobald der Beginn der Bodenbelagsarbeiten konkret feststeht. Nach Fertigstellung des Oberbodens sollen zunächst die Gewerke ausgeführt werden, die für die technischen und bauaufsichtlichen Abnahmen vor Inbetriebnahme zwingend erforderlich sind, um weitere Verzögerungen möglichst zu reduzieren.