Betreff
Aktuelle Entwicklung im Bereich des Großenbroichs
Vorlage
68/050/2009
Aktenzeichen
68.4-10.04-VII-18-7.2
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Der Betreiber des Tagebaus Kleinenbroich ist bestrebt, diesen nach Süden bzw. Westen zu erweitern. Entsprechende Anträge liegen der hierfür zuständigen Bezirksregierung Arnsberg vor. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf sieht den geplanten Erweiterungsbereich als Sondierungsbereich für zukünftige BSAB (Bereich für Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze) vor. Voraussetzung für eine Zulassung der beantragten Erweiterung ist jedoch, dass eine Darstellung als Vorranggebiet im Regionalplan erfolgt. Dies ist noch nicht der Fall.

 

Die Regionalplanung eröffnet aber die Möglichkeit, an einem bestehenden Standort eine Erweiterung unterhalb der Größe von 10 ha zu beantragen, ohne dass ein BSAB dargestellt ist. Dies verfolgt der Betreiber derzeit in einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg unter einstweiliger Zurückstellung des umfangreicheren Gesamtantrags.

 

Zurzeit liegen die Förder- und Aufbereitungsanlagen des Betreibers auf einer beim Abbau im Bereich des Großenbroichsees verbliebenen Halbinsel am Nordufer, die nach der zugelassenen Rekultivierungsplanung für den bestehenden Tagebau (im Bereich Großenbroich) anschließend als Insel mit großzügigen Sukzessionsbereichen und nur geringfügiger Initialbepflanzung verbleiben soll. Die Insel soll von umfangreichen Flachwasserzonen umlagert sein. Die Größe der Insel soll rd. 2,03 ha betragen (terrestrischer Bereich).

 

Um den Zeitraum bis zur Zulassung des Erweiterungsbereiches unter 10 ha im Westen ohne Betriebsstillstand überbrücken zu können, hat der Betreiber die Zulassung eines teilweisen Abbaus der Halbinsel beantragt. Diese Planung bedarf auf Grund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ungeachtet der Bündelungswirkung der Zulassungsentscheidung (Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz - WHG) der Entscheidung, ob die Befreiungsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 1 LG NRW vorliegen.

Eine erste Konzeption hierzu wurde seitens der ULB abgelehnt, da sie zu einer flächenmäßigen Reduzierung des terrestrischen Bereichs der späteren Insel geführt hätte, die als offener Sonderstandort in isolierter Lage in diesem Umfeld als besonders wertvoller Lebensraum vorgesehen ist. Ihre nach der geltenden Zulassung geplante Größe ist unbedingt zu erhalten. Dies war nicht sichergestellt.

In mehreren Gesprächen mit dem Betreiber unter Beteiligung des Beiratsvorsitzenden wurde schließlich eine Lösung gefunden, die den Anforderungen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung trägt. Danach wird die Abgrabung der (Halb-) Insel auf 7.800 qm begrenzt. Hiervon entfallen 5.340 qm auf den terrestrischen Bereich und 2.460 qm auf Flachwasserbereiche. Durch die Rekultivierung mit Abraum aus der verkleinerten westlichen Erweiterung und durch eine Überschüttung mit Kies und Sand werden 3.000 qm Landfläche wieder hergestellt. Im Rahmen der Abtrennung der Insel bei der Abschlussrekultivierung im Norden wird der Flachauskiesungsbereich um 10 m nach Norden verschoben, so dass sich eine Vergrößerung der Insel um weitere 2.000 qm ergibt. Damit wird die ursprünglich vorgesehene Inselgröße bis auf 340 qm erreicht. Diese Differenz ist geringfügig und vertretbar.

Da das Verfahren zur Zulassung der verringerten Westerweiterung (als Quelle des Abraums zur Vorschüttung im Inselbereich) noch schwebend ist, wird für den Fall der Versagung der Betriebsplanzulassung die Wiederherstellung der Insel in der heute festgesetzten Größe durch auflösende Bedingung und entsprechende Bürgschaften in Form von Ersatzgeldern in der Plangenehmigung festgesetzt.

Weiterhin wurde vereinbart, dass die Rekultivierung der Insel spätestens 2017 abgeschlossen sein muss. Dies gilt für den Fall, dass der auf der Halbinsel bestehende Anlagenstandort noch weiter genutzt werden muss, weil nur die verkleinerte Westerweiterung zugelassen wird.

 

Bei Zulassung der großen Westerweiterung soll die Verlagerung des Anlagenstandortes an den Erweiterungsbereich unverzüglich in Angriff genommen werden, um diese Zeit abzukürzen.

 

Die ULB und der Beiratsvorsitzende haben alle im Verfahren Beteiligten gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass eine möglichst früher Verlagerung des Anlagenstandortes aus dem ökologisch wertvollen Bereich Großenbroich heraus erfolgen kann, um dessen geplante Entwicklung zum Naturschutz entsprechend den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes III ungestört zu ermöglichen.

 

Zu den Details der Oberflächengestaltung im Bereich der Insel und der Flachwasserzonen erfolgt zu gegebener Zeit eine erneute Beteiligung im Verfahren zur Zulassung des Abschlussbetriebsplanes für den Tagebau.

 

Die nach den Abstimmungsgesprächen vorgesehene Gestaltung der Insel ist  in der Anlage dargestellt.