Beschlussvorschlag:
Der Rhein-Kreis Neuss
setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des
Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die
Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von
Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz
1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in
Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1
Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
im und für den Zeitraum
vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem
Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge für den
Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.
Sachverhalt:
A.
Eingeschränkte Betreuung
Nach Maßgabe
des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown im
Rahmen der Corona-Pandemie auch in Nordrhein-Westfalen bis zum 31.01.2021
verlängert.
Mit Schreiben
vom 07.01.2021 hat der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration des Landes NRW, Herr J. Stamp, den Jugendämtern mitgeteilt, dass
für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen weiterhin bis zum
31.01.2021 der dringende Apell der Landesregierung gilt, dass Eltern ihre
Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
Die
Kindertageseinrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot
der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch
nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die wöchentlichen
Betreuungszeiten der Kinder sollen grundsätzlich um 10 Stunden pro Woche
reduziert werden, damit ein angemessener Betrieb in den Gruppen der
Kindertageseinrichtungen möglich ist.
Ziel der
Maßnahme ist die Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus
(SARS-CoV-2).
B. Verfahren
Der Minister
teilte weiter mit, dass die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 landesweit
ausgesetzt werden sollen. Diese Regelung ist am 06.01.2021 mit den kommunalen
Spitzenverbänden abgestimmt worden. Angesichts der
bestehenden und absehbaren Pandemiesituation haben diese zugestimmt. Die ausfallenden Elternbeiträge sollen das Land und die
Kommunen jeweils hälftig übernehmen. Aufgrund der zeitlichen Situation können
die Januarbeiträge mit dem Februar oder einem Folgemonat, soweit die Maßnahme
verlängert wird, verrechnet werden.
Die Elternbeitragssatzung
des Rhein-Kreises Neuss eröffnet der Verwaltung des Jugendamtes keine
Möglichkeit, für die Dauer des eingeschränkten Regelbetriebes, die
Elternbeiträge zu erlassen.
In der
aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives
Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für
die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu
zeitaufwändig. Daher ist die Entscheidung im Jugendhilfeausschuss zu treffen.
C. Kosten
Wenn man die
Sollstellung für Januar 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen
Minderertrag von 275.083,78 Euro für Januar 2021
zu rechnen, der sich wie folgt aufteilt:
Produkt 060.361.010
43210040 : Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen 220.984,00 Euro
43210041 : Elternbeiträge für Kindertagespflege
54.099,78 Euro
Die
Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den
Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar
2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf
kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.
D. Beteiligung der Kommunen
Die Kommunen im
Jugendamtsbezirk sind über den Sachverhalt über die kommunalen Spitzenverbände
wie auch über das Kreisjugendamt informiert worden. Ein Widerspruch zum
geplanten Verfahren wurde nicht vorgetragen.