Betreff
Vollständiger Erlass der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 für die Kindertagesbetreuung
Vorlage
51/0268/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von

  • Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
  • Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge für den Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.

 

 

 


Sachverhalt:

A. Eingeschränkte Betreuung

 

Nach Maßgabe des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown im Rahmen der Corona-Pandemie auch in Nordrhein-Westfalen bis zum 31.01.2021 verlängert.

Mit Schreiben vom 07.01.2021 hat der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, Herr J. Stamp, den Jugendämtern mitgeteilt, dass für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen weiterhin bis zum 31.01.2021 der dringende Apell der Landesregierung gilt, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

Die Kindertageseinrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die wöchentlichen Betreuungszeiten der Kinder sollen grundsätzlich um 10 Stunden pro Woche reduziert werden, damit ein angemessener Betrieb in den Gruppen der Kindertageseinrichtungen möglich ist.

Ziel der Maßnahme ist die Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2).

B. Verfahren

Der Minister teilte weiter mit, dass die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 landesweit ausgesetzt werden sollen. Diese Regelung ist am 06.01.2021 mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden. Angesichts der bestehenden und absehbaren Pandemiesituation haben diese zugestimmt. Die ausfallenden Elternbeiträge sollen das Land und die Kommunen jeweils hälftig übernehmen. Aufgrund der zeitlichen Situation können die Januarbeiträge mit dem Februar oder einem Folgemonat, soweit die Maßnahme verlängert wird, verrechnet werden.

Die Elternbeitragssatzung des Rhein-Kreises Neuss eröffnet der Verwaltung des Jugendamtes keine Möglichkeit, für die Dauer des eingeschränkten Regelbetriebes, die Elternbeiträge zu erlassen.

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist die Entscheidung im Jugendhilfeausschuss zu treffen.

C. Kosten

Wenn man die Sollstellung für Januar 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von 275.083,78 Euro für Januar 2021 zu rechnen, der sich wie folgt aufteilt:

Produkt 060.361.010

 

43210040 : Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen    220.984,00 Euro

43210041 : Elternbeiträge für Kindertagespflege                54.099,78 Euro

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu    50 % zu übernehmen.

D. Beteiligung der Kommunen

Die Kommunen im Jugendamtsbezirk sind über den Sachverhalt über die kommunalen Spitzenverbände wie auch über das Kreisjugendamt informiert worden. Ein Widerspruch zum geplanten Verfahren wurde nicht vorgetragen.