Betreff
Neue Satzung für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
51/0269/XVII/2021
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die folgende Satzung zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Die Satzung des Jugendamtes wurde zuletzt mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.05.2014 und der Bestätigung des Kreistages vom 16.12.2014 geändert.

Da für die Benennung einer Lehrerin oder eines Lehrers als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss seit 2020 nicht mehr der Landrat sondern die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist, ist eine entsprechende Änderung im § 4 Absatz 7 Buchstabe e erforderlich.

Im § 7 Absatz 3 Punkt 2 „Aufgaben des Jugendhilfeausschusses“ müssen die Formulierungen der Buchstaben d) und e) aufgrund neuer Rechtsvorschriften geändert werden:

„d) den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII in     Verbindung mit §§1, 4, 25 bis 27 KiBiz.

e) die Verteilung der bedarfsgerechten Kindpauschalen mit Mietzuschuss und Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen sowie Waldkindergartengruppen gemäß §§ 32 bis 38 KiBiz.“

Im § 2 muss die Gemeinde Jüchen als Stadt Jüchen aktualisiert werden. Dies gilt auch für § 4 Absatz 7 Buchstabe i (Stadtjugendring Jüchen statt Gemeindejugendring).

Im § 3 Absatz 2 muss das Wort „Arbeitsamt“ durch das Wort „Bundesagentur für Arbeit“ ersetzt werden.

Im § 6 Absatz 1 wird bei der Teilnahme von den Produktgruppenleitern an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Formulierung „bei Bedarf“ eingefügt, da es nicht zwingend erforderlich ist, dass alle Produktgruppenleiter an jeder Sitzung des Jugendhilfeausschusses teilnehmen.

Die notwendigen Änderungen sind in der beigefügten Satzung zur Verdeutlichung markiert.