Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 16.12.2020 in den Kreistag eingebracht, der Corona bedingt jedoch nicht getagt hat.

Per Dringlichkeitsbeschluss nach § 50 Abs. 3 KrO NRW wurde deshalb der Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021 zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss verwiesen.

 

Nach § 54 KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar zu machen. Gegen den Entwurf können die Einwohner und Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen Einwendungen erheben. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Gegenstand der Beratung ist der Entwurf der Haushaltssatzung vom 16.12.2020 sowie der Veränderungsnachweis vom 18.02.2021, der bereits zugeleitet wurde.

 

Folgende Anträge der Fraktionen liegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits vor:

 

 

Gemeinsame Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

vom 12.02.2021

 

I.    Klimaschutz ernst nehmen – in die Zukunft investieren

 

II.   Erhöhung des Wald- und Biotopanteils im Rhein-Kreis Neuss

 

III.  Machbarkeitsstudie „Regionale Versorgungsstrukturen stärken – kreiseigene

       Mensen/Kantinen heimisch versorgen“