Betreff
Kreishaushalt 2021: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinde
Vorlage
20/0307/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im  Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

1.    Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 03.11.2020 eingeleitet und auf der digitalen Kämmerertagung am 05.02.2021 fortgesetzt.

 Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und     

 Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

2.    Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2021 besteht für die Gemeinden Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.

 

3.    Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit Schreiben vom 16.02.2021 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2021 Stellung genommen. Dieses Schreiben wird mit einer Stellungnahme des Kreises gemeinsam rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses vorgelegt.

 

4.     Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.

Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes dar. Insgesamt hat sich die finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinde positiv entwickelt.

 

 

Im Einzelnen:

 

a)    Umlagegrundlagen

 

 

 

In 2021 steigen die Umlagegrundlagen um 22,6 Mio. Euro und somit um rd. 3%.                     Abgesehen von dem durch Sondereinflüsse geprägten Jahr 2018 liegen die Umlagegrundlagen deutlich über dem Vorjahr und erreichen  damit einen Höchstwert, der die gute finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinde widerspiegelt.

 

 

b) Steuerkraft

 

Ausgehend von 2020 erhöht sich die Steuerkraft unwesentlich um 0,73 %, was einem Betrag i.H.v. 5,35 Millionen Euro entspricht. Auch die Steuerkraft entwickelt sich weiter positiv  und bestimmt die Ertragsstärke der Städte und Gemeinde.

 

 

 

 

 

 

 

c) Schlüsselzuweisungen

 

Nach geringeren Erträgen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen in 2020 i.H.v. 8,7 Mio. Euro verdreifachen sich die Schlüsselzuweisungen in 2021 fast auf rd. 26 Mio. Euro.

Der Rhein-Kreis Neuss erhält rd. 46,301 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen und somit 83,48 Tsd. Euro mehr als 2020.

 

 

d) Abrechnung ELAG

 

 

Die letztmalige Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz des Landes fällt mit 19,5 Mio. Euro um fast 3 Mio. Euro geringer aus als 2020, sorgt jedoch für eine geringere Belastung der Kommunen. Im Gegensatz dazu zahlt der Rhein-Kreis Neuss 4,1 Mio. € an das Land.

 

 

 

 

 

e) Allgemeine Investitionspauchale

 

 

Die Allgemeine Investitionspauschale, die in den Vorjahren zu Gunsten anderer Zuweisungen jeweils geringere Steigerungsraten zu verzeichnen hatte, erfährt im GFG 2021 eine leicht überproportionale Erhöhung und steigt um rd. 1,27 Mio. Euro (+ 6,8%). Ihr liegt die maßgebliche Bevölkerungszahl zum 31.12.2019 zugrunde.

 

 

f) Aufwands-/Unterhaltungspauschale (neu ab 2019)

 

 

Die nicht umlagewirksame Aufwands-/Unterhaltungspauschale steigt mit einem Plus von                  rd. 212 Tsd. Euro um 7,75 %. Der Kreis erhält keine Aufwands-/Unterhaltungspauschale und muss den Unterhaltungsaufwand für das Anlagevermögen aus allgemeinen Finanzmitteln realisieren.

 

 

 

 

g) Sportpauschale

 

 

Die Sportpauschale verzeichnet im Vergleich zu 2020 (+ 3,27% zu 2019) das Doppelte an Steigerung und zwar ein Plus von 6,94 %. Auch hier erhalten die Kreise keine Zahlungen des Landes.

 

 

h) Schul-/Bildungspauschale

 

 

Die Schul-/Bildungspauschale erfährt eine Erhöhung um fast 7 % (2020= + 3,17%). Die an den Rhein-Kreis Neuss gezahlte Schul- und Bildungspauschale beläuft sich auf 2,9 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

i)             Hebesätze Gewerbesteuer

 

 Hebesätze Grundsteuer B

 

Bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer gibt es bis auf eine Ausnahme keinerlei Veränderung in den Jahren 2017 bis einschließlich 2021. Die Stadt Kaarst hat den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2019 um 5 Prozentpunkte gesenkt.

Die Hebesätze der Grundsteuer B bleiben in den Jahren 2019 bis 2021 außer in Grevenbroich unverändert. In Grevenbroich erfolgt für 2021 eine Anhebung um 125 Prozentpunkte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

j) HSK/HSP (Stärkungspakt)

 

Von den acht kreisangehörigen Städten und der Gemeinde hat eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, eine Kommune nimmt am Stärkungspakt teil.

 

 

k) Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage

 

 

Die Entwicklung des Eigenkapitals belegt weiterhin die Verbesserung der hauswirtschaftlichen Situtaion der Kommunen in den letzten Haushaltsjahren. Lediglich die Stadt Grevenbroich verfügt über keine Ausgleichsrücklage.

Bei der Allgemeinen Rücklage verbleibt es bis auf eine Kommune bei den Werten von 2020. Die Stadt Grevenbroich rechnet bei ihrer Haushaltsplaung 2021 mit einem Abbau der Allgemeinen Rücklage um 26,10 Mio. €. Im Übrigen zeigt sich ein durchaus konstantes Bild.

Da nicht alle Haushaltsdaten vorlagen, erfolgte die Aufstellung „Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage auf folgender Datenbasis:

 

 

 

l) Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €

 

* Ohne Jahresergebnisse Gebäudemanagement, ISN, AöR, Liegenschaften und Vermessung Neuss, Tiefbaumanagement Neuss und Städtische Friedhofe Neuss (insgesamt + 7,72 Mio. € in 2017)

Datenbasis siehe k)

 

In der Regel führen die Planungsergebnisse im Haushaltsvollzug zu deutlich positiveren Jahresabschlüssen. Sie spiegeln sich in der Entwicklung des Eigenkaiptals wider.

 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Kommunen bei der Kreisumlage gegenüber dem in 2020 festgesetzten Hebesatz in 2021 unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises nominal rd. 6,3 Mio. € weniger Kreisumlage aufbringen müssen, bezogen auf das                          Ist-Aufkommen 2020 lediglich rd. 3 Mio. € zusätzlich zu zahlen sind, was mit Rückblick auf die gestiegenen Umlagegrundlagen vertretbar erscheint.