Betreff
Neue Satzung für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
51/0359/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die folgende Satzung.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 17.02.2021 hat der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen, dem Kreistag den Beschluss der sich in der Anlage befindenden Satzung zu empfehlen.

 

Die Satzung des Jugendamtes wurde zuletzt mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.05.2014 und der Bestätigung des Kreistages vom 16.12.2014 geändert.

 

Da für die Benennung eines Lehrers/-in als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss seit 2020 nicht mehr der Landrat sondern die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist, ist eine entsprechende Änderung im § 4 Absatz 7 Buchstabe e erforderlich.

 

Im § 7 Absatz 3 Punkt 2 „Aufgaben des Jugendhilfeausschusses“ müssen die Formulierungen der Buchstaben d und e aufgrund neuer Rechtsvorschriften geändert werden:

d) den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII in Verbindung mit §§1, 4, 25 bis 27 KiBiz

e) die Verteilung der bedarfsgerechten Kindpauschalen mit Mietzuschuss und Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen sowie Waldkindergartengruppen gemäß §§ 32 bis 38 KiBiz

 

Im § 2 muss die Gemeinde Jüchen als Stadt Jüchen aktualisiert werden. Dies gilt auch für § 4 Absatz 7 Buchstabe i (Stadtjugendring Jüchen statt Gemeindejugendring).

 

Im § 3 Absatz 2 muss das Arbeitsamt in die Bundesagentur für Arbeit aktualisiert werden.

 

Im § 6 Absatz 1 wird bei der Teilnahme von den Produktgruppenleitern an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Formulierung „bei Bedarf“ eingefügt, da es nicht zwingend erforderlich ist, dass alle Produktgruppenleiter an jeder Sitzung des Jugendhilfeausschusses teilnehmen.

 

Die notwendigen Änderungen sind in der beigefügten Satzung zur Verdeutlichung markiert.