Betreff
COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
013/0390/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss

Über die aktuellen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten in einem wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der in dem Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.

 

Die Zahl der COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen Intensivstationen ist weiter rückläufig. Aktuell sind die Krankenhaus- und Intensivkapazitäten ausreichend. Eine Übersicht über die Entwicklung Covid-19 Patienten in den Krankenhäusern findet sich hier:

 

Personelle Situation

Im Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche im 2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Insgesamt sind dort aktuell inkl. der Corona-Hotline 196 Personen (161,12 Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter sind auch weiter 30 Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der Hilfeleistungsantrag bis zum 31. März befristet. Über eine zusätzliche Personalreserve mit 37,66 Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team stets bedarfsorientiert kurzfristig aufgestockt werden.

 

Seit dem 20. Januar bietet die Kreisverwaltung einmal wöchentlich allen Beschäftigten die Möglichkeit, sich kostenfrei mit einem Antigen-Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Zudem werden die Beschäftigten für dienstliche Zwecke weiterhin mit medizinischen Masken ausgestattet.

 

Testzentrum Grevenbroich

Das Corona-Testzentrum in Grevenbroich befindet sich seit dem 3. März wieder im Auerbachhaus auf der Stadtparkinsel. Nach dem dortigen Brand im letzten November war das Gebäude vorübergehend nicht nutzbar. Die Stadt Grevenbroich hatte für diese Zeit den Multifunktionsraum des Neubaus am TuS-Stadion an der Schloßstraße als Ersatz zur Verfügung gestellt. Nun sind die ursprünglichen Räumlichkeiten wieder nutzbar.

 

Betreiber des Testzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Der Rhein-Kreis Neuss koordiniert die Termine und stattet das Testzentrum unter anderem mit der notwendigen Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel aus. Die Stadt Grevenbroich stellt die Räumlichkeiten.

 

Kostenfreie Antigen-Schnelltests

Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder soll allen Bürgerinnen und Bürgern künftig wöchentlich ein kostenloser Antigen-Schnelltest angeboten werden. Unabhängig davon, dass Details in einer bundesweiten Testverordnung noch geregelt werden müssen, hat der Kreis bereits frühzeitig Vorsorge getroffen um sicherzustellen, dass schnellstmöglich ein flächendeckendes und ausreichendes Testangebot gemacht werden kann.

 

Für ein flächendeckendes Angebot auch in den Ortsteilen wird der Kreis die Apotheken für die Durchführung von Antigen-Schnelltests bevollmächtigen. Zudem ist auch den Betreibern von privaten Schnelltestzentren im Kreisgebiet eine Beauftragung zur Durchführung der für die Bürger kostenfreien Antigen-Schnelltests angeboten worden. Dies wird auch möglichen weiteren privaten Interessenten ermöglicht. Voraussetzung ist dabei immer, dass die von Bund und Land definierten Vorgaben eingehalten werden und von einer notwendigen Zuverlässigkeit des Betreibers ausgegangen werden kann. Ergänzend dazu ist die Kreisverwaltung in Gesprächen mit den Hilfsorganisationen über die Einrichtung eines weiteren Testzentrums in der Eissporthalle im Neusser Südpark. Die bisherigen Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung in Grevenbroich und Neuss sollen weiter nur für PCR-Testungen in begründeten Verdachtsfällen genutzt werden.

 

Corona-Schutzimpfungen

Insgesamt haben im Rhein-Kreis Neuss bislang 21.639 Personen eine Corona-Schutzimpfung erhalten. 9.039 Personen wurden bereits das zweite Mal geimpft (Stand: 04. März).

Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss mit insgesamt 8 Impfstraßen in der Neusser Hammfeldhalle hat am 8. Februar seine Arbeit aufgenommen. Bislang konnten dort alle durch das Land bereitgestellten Impfdosen zeitnah an berechtigte Personen verimpft werden. Es wurde jede Woche so viel geimpft, wie Impfstoff zur Verfügung steht, es lag kein Impfstoff ungenutzt herum. Um dies zu ermöglichen hat der Kreis die Impfberechtigten stets zeitnah über das Impfangebot informiert, über ein durch die Technologiezentrum Glehn GmbH programmiertes Online-Anmeldeportal eine niederschwellige und problemlos funktionierende Anmeldemöglichkeit geschaffen und für die Nutzung des Impfangebotes geworben. Zudem wurden Einrichtungen und Unternehmen dazu beraten, welche Tätigkeiten für eine Impfberechtigung des Personals notwendig sind.

 

Der Kreis ist für die Terminvereinbarung der impfberechtigten Berufsgruppen sowie der Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig. Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin weiter nur über die kassenärztliche Vereinigung vereinbaren.

 

Im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle können nun täglich bis zu 1 680 Impfungen durchgeführt werden. Hierzu werden Termine künftig für jede Impfstraße in einem 3,5-Minuten Takt vergeben. Bislang wurde alle 5 Minuten ein Termin geplant.

 

Die höhere Taktung ist möglich, da sich die Abläufe inzwischen gut eingespielt haben und das Zeitfenster je Impfung verkürzen werden konnte. Um sicherzustellen, dass es auch bei der höheren Taktung zu keinen Wartezeiten kommt, hat der Kreis im Vorfeld eine Echtzeitmessung der Abläufe im Impfzentrum durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 61 Prozent der zu impfenden Personen bei ihrer Ankunft keine Wartezeit vor der Registrierung hatten. Bei den anderen 39 Prozent lag die durchschnittliche Wartezeit bei lediglich 2:35 Minuten, die längste Wartezeit einer Person betrug 6:28 Minuten. An den einzelnen Stationen gab es ebenfalls ausreichend Puffer um die Taktung zu erhöhen.

Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sind nach einem Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Corona-Schutzimpfung zuständig. Für Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss hat die Kreisverwaltung die hierzu die E-Mail Adresse impfpriorisierung@rhein-kreis-neuss.de eingerichtet. Hier können entsprechende Anträge gestellt werden. Grundvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses, das nach Vorgaben des Landes nicht vor dem 8. Februar datiert sein darf.

 

Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

 

Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann der Kreis den entsprechenden Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weiterleiten. Das jeweilige Ergebnis wird der beantragenden Personen zeitnah mitgeteilt. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im Impfzentrum des Kreises vereinbart.

 

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bereits einer bestimmten Priorisierungsstufe zugeordnet sind.

 

Pflegeeinrichtungen

Aufgrund der dort weit überdurchschnittlichen Infektionszahlen und Todesfälle hat der Kreis am 10. Februar eine bis zum 28. Februar befristete Allgemeinverfügung mit zusätzliche Corona-Auflagen für Pflegeeinrichtungen erlassen. Die Maßnahmen dienen auch vor dem Hintergrund der Virus-Mutationen vorrangig dem Schutz der Bewohner und Beschäftigten.

 

Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aufgrund ihres Alters und wegen Vorerkrankungen oft zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht aufgrund der räumlichen Situation und nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion.

 

Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Regelungen und wurde mit den Einrichtungen abgestimmt:

 

Alle in einer Einrichtung tätigen Personen müssen in den Zimmern, den Wohnbereichen und den Gemeinschaftsräumen der Bewohner einen Mund-Nasen-Schutz nach FFP2, KN95 oder einem vergleichbaren Standard tragen. In gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten wie Dienstzimmer, Pausenraum oder Küche ist ein einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

 

Das gesamte Personal muss täglich per Schnelltest (PoC-Test) auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Zudem müssen alle Besucher – von Angehörigen über Betreuer und Ärzte bis zu medizinisch-pflegerischen Dienstleistern –vor Betreten mit einem Schnelltest getestet werden. Alternativ können diese ein negatives PoC-Testergebnis vom selben Tag vorlegen. Bei einem positiven Er-gebnis oder bei Test-Verweigerung ist der Zutritt zu untersagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei im Einsatz.

 

Bei Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sind die aufgenommen Personen nach drei Tagen mit einem PCR-Test auf eine Corona-Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen eines negativen Test-ergebnisses müssen diese isoliert von den anderen Bewohnern untergebracht und versorgt werden.

 

Es sollen einmal pro Monat Schulungen aller Pflegekräfte durch die Hygienebeauftragten der Einrichtungen zum richtigen Verhalten im Umgang mit dem Covid-19-Erreger stattfinden. Die Teilnahme der Beschäftigten ist durch Unterschriften zu belegen und der WTG-Behörde des Rhein-Kreises Neuss vorzulegen. Allen Pflegeeinrichtungen haben zudem die Möglichkeit, ihre Hygienebeauftragten vom Kreisgesundheitsamt schulen zu lassen, z.B. im Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, richtige Desinfektion, korrekte Durchführung von PoC-Tests.

 

Die Allgemeinverfügung wurde aufgrund des deutlich abgeflachten Infektionsgeschehens mit nur noch wenigen Corona-Fällen in den Pflegeeinrichtungen nach dem 28. Februar nicht verlängert.

 

Ergänzend sind in 31 von 46 Altenpflegeheimen im Rhein-Kreis Neuss Einsatzkräfte der Bundeswehr im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tätig. Sie unterstützen das Pflegepersonal der Seniorenzentren voraussichtlich bis zum 31. März bei den Antigen-Schnelltests von Mitarbeitern und Besuchern. Insgesamt entlasten 79 Soldatinnen und Soldaten die Pflegekräfte zum überwiegenden Teil an sieben Tagen die Woche.

 

Schutzmasken für Bedürftige

Der Rhein-Kreis Neuss hat gemeinsam mit den Städten und der Gemeinde insgesamt 28.370 Personen drei medizinische Masken zugeschickt. Die Masken wurden durch die Landesregierung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Masken wurden von Mitarbeitern und Auszubildenden des Kreises unterstützt durch das Technologiezentrum Glehn und Bundeswehrkräfte verpackt. Dabei wurden alle erforderlichen Hygienevorgaben, wie zum Beispiel das Tragen einer medizinischen Maske oder von Handschuhen, eingehalten.