Beschlussempfehlung:
Der Rhein-Kreis
Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des
Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die
Inanspruchnahme von
·
Angeboten
zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG)
sowie §§ 1, 2, 21 bis 24 KiBiz,
·
Angeboten
zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24
SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, 32 ff KiBiz,
im und für den
Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob
in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge
für den Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.
Sachverhalt:
hier: Aussetzen
der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung einschließlich der
Kindertagespflege im Zuge von COVID-19 für den Monat Februar 2021
Es wird auf die im
Folgenden aufgeführte Vorlage für den Kreisjugendhilfeausschuss vom 17.02.2021
verwiesen.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen.