Betreff
Zustimmung zum Vollständigen Erlass der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 für die Kindertagesbetreuung durch den Kreistag
Vorlage
51/0401/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von

·         Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, 21 bis 24 KiBiz,

·         Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, 32 ff KiBiz,

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge für den Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.

 


Sachverhalt:

hier:    Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der   Kindertagesbetreuung einschließlich der Kindertagespflege im Zuge von COVID-19 für den Monat Februar 2021

 

Es wird auf die im Folgenden aufgeführte Vorlage für den Kreisjugendhilfeausschuss vom 17.02.2021 verwiesen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen.