Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2021 zum Thema "Kulturhilfe im Rhein-Kreis Neuss"
Vorlage
010/0404/XVII/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

A. Antrag

 

Die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen mit Schreiben vom 11.03.2021 (Anlage) die Verwaltung zu beauftragen, ein durch den Rhein-Kreis Neuss getragenes Beratungsangebot für Kulturschaffende, die gewöhnlich im Rhein-Kreis Neuss tätig und/oder wohnhaft sind, über die ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten einzurichten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwiefern und welche Maßnahmen durch den Rhein-Kreis Neuss implementiert werden können, um telefonische, digitale und - wenn infektionsschutzrechtlich möglich - analoge Beratungssprechstunden für Kulturschaffende im Kreis anzubieten. Neben finanziellen Förderungsmöglichkeiten sollen auch Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Sachleistungen sowie immaterielle Unterstützungsmöglichkeiten elementare Bausteine der Kulturberatung sein. Die Kulturschaffenden sollen dabei während des gesamten Ablaufs von der ersten Informationssprechstunde bis zur bewilligten Förderung oder erfolgreichen Kontaktvermittlung oder noch darüber hinaus auf die Unterstützung der Kulturberatung vertrauen können. Entsprechende Ausführungen sind dem Kulturausschuss bis zu seiner nächsten Sitzung am 09.06.2021 zur Verfügung zu stellen.

 

B. Originäre Zuständigkeit der örtlichen Ebene

 

Die Gemeinden nehmen die Aufgabe der Kulturförderung und-pflege in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahr. Sie schaffen dabei gemäß § 8 Absatz 1 der Gemeindeordnung innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Beratung für Kulturschaffende.

 

Die Entscheidung, ob eine Kulturberatung für Künstlerinnen und Künstler eingerichtet werden soll, obliegt somit der örtlichen Ebene. Die Kommunen kommen dieser Aufgabe tatsächlich auch nach. Die kommunalen Kulturämter leiten Informationen über Hilfsprogramme an die Betroffenen weiter, teilweise werden sie in den Kommunen von der Wirtschaftsförderung oder dem Stadtmarketing unterstützt. So ist z.B. der Wirtschaftsförderer der Stadt Meerbusch zentraler Ansprechpartner für die diversen Corona-Förderprogramme.

 

Um einen Überblick über die Beratungsleistung der Kommunen zu erhalten, hat der Rhein-Kreis Neuss eine Abfrage initiiert. Über das Ergebnis wird in der nächsten Kulturausschusssitzung berichtet.

 

C. Zuständigkeit des Rhein-Kreis Neuss-Kreises Neuss

 

Der Rhein-Kreis Neuss nimmt nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 der Kreisordnung die Aufgabe nur für überörtliche Belange wahr, denen die Kommunen nicht nachkommen.

 

Seitens der Politik wurde für den Rhein-Kreis Neuss die Erarbeitung eines interkommunalen Kulturentwicklungsplanes beschlossen. Im Rahmen des bevorstehenden Beteiligungsverfahrens haben die Kulturschaffenden aus dem Kreisgebiet die Möglichkeit, sich zu beteiligen und Handlungsfelder für eine Bearbeitung zu äußern.

 

Soweit für die Kulturberatung Defizite festgestellt werden sollten, obliegt es den Kommunen zu überlegen, ob mit oder ohne Hilfe des Rhein-Kreises Neuss im Wege der kommunalen Zusammenarbeit Lösungen erarbeitet werden sollen.