Betreff
K 33n – Neubau der AS-Delrath - Sachstandsbericht
Vorlage
66/0417/XVII/2021
Art
Bericht

Anknüpfend an den Anfang Februar vorgelegten Sachstandsbericht zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der AS Delrath (mit Verbindungsstraße K 33n) wird nachfolgend der aktuelle Verfahrensstand zur Kenntnis gegeben:

 

Wie zuletzt berichtet, hatte der Kreis Ende Dezember 2020 die (in zwölf Punkten) überarbeitete Synopse mit einem Umfang von ca. 2.700 Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Dortigerseits wurde daraufhin ein ergänzender Anpassungsbedarf weiterer relevanter Planunterlagen reklamiert. Mit Verfügung vom 08.02.2021 teilt die Bezirksregierung mit, dass diese ergänzend vorgelegten Unterlagen (Zusammenfassende Darstellung der Vorgehensweise und Gründe für die Auswahl der Vorzugsvariante 1.1 sowie die Schalltechnische Untersuchung für die Immissionsorte in Elvekum, Allerheiligen und Rosellerheide) gemäß dem UVPG (Gesetz über eine Umweltverträglichkeitsprüfung) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich machen.

 

Die diesbezügliche (in den Standortkommunen Neuss und Dormagen zuvor bekanntgemachte) Offenlage umfasst den Zeitraum vom 12.03. bis zum 12.04.2021. Die Einwendungsfrist endet am 12.05.2021. Sodann bzw. nach Ablauf dieser Frist gilt es, über eventuelle rechtzeitig erhobene Einwendungen insgesamt im Rahmen eines (nicht öffentlichen) Erörterungstermins zu entscheiden. Die Anberaumung und Durchführung dieses das vorangegangene Anhörungsverfahren beendenden Erörterungstermins und somit der weitere Verfahrensfortgang unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit und Entscheidungshoheit der Bezirksregierung, die zuletzt auch in ihrer weiteren Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde – wie zur letzten Sitzung des Mobilitätsausschusses berichtet – über einen Prüfauftrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.01.2021 zu befinden hatte.

 

Gegenstand des entsprechenden Antrages war die kreisseits erfolgte Vergabe von externen Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung der AS Delrath.

 

Die Bezirksregierung kommt in ihrer 6-seitigen Stellungnahme mit Verfügung vom 17.03.2021 zu dem Ergebnis, dass sich unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsvergaben geltenden haushaltsrechtlichen, kommunalrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen keine Rechtsverstöße feststellen lassen, die Verwaltungsentscheidungen mithin durchgehend rechtskonform getroffen worden waren und ein aufsichtsrechtliches Einschreiten insoweit nicht erforderlich ist.