Sachverhalt:
Aktuelle
Situation im Rhein-Kreis Neuss
Über die aktuellen
Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten in einem
wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der in dem
Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.
Die Zahl der
COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen Intensivstationen
ist zuletzt wieder angestiegen, liegt aber noch deutlich unter dem Niveau des
Jahresbeginns. Aktuell sind die Krankenhaus- und Intensivkapazitäten
ausreichend. Eine Übersicht über die Entwicklung Covid-19 Patienten in den
Krankenhäusern findet sich hier:
Personelle
Situation
Im Gesundheitsamt
des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche im
2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Auch an den Ostertagen waren das
Gesundheitsamt sowie die Corona-Hotline täglich im Einsatz. Insgesamt sind im
Corona-Team derzeit inkl. der Corona-Hotline 185 Personen (145,60
Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter sind auch weiter 26 Soldaten und
Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der Hilfeleistungsantrag bis zum 30.
April befristet. Außerdem sind 3 Mitarbeiter/innen von Landes- und
Bundesbehörden zur Unterstützung des Gesundheitsamtes abgeordnet. Über eine
zusätzliche Personalreserve mit 32,18 Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team
stets bedarfsorientiert kurzfristig aufgestockt werden.
Corona-Notbremse
Bei Kreisen und
kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei
Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, ist von der Landes-regierung
grundsätzlich die so genannte Corona-Notbremse vorgesehen. Der Rhein-Kreis
Neuss lag am 31. März drei Tage in Folge über diesem Wert. Daraufhin hat das
Land erlassen, dass die Kreisverwaltung ab dem 6. April die in der
Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorgesehenen Regelungen für die
Corona-Notbremse verfügen muss. Hierzu hat der Kreis am Karfreitag, 2. April
eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der er von der neu geschaffenen
Test-Option Gebrauch macht. Diese ist am Dienstag, dem 6. April, in Kraft
getreten und ermöglicht, dass die derzeit bestehenden Lockerungen in
eingeschränktem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben.
Die Verfügung kann frühestens wieder aufgehoben werden, wenn die
Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis drei Tage in Folge unter 100 liegt und das Land
die Aufhebung der Notbremse für den Kreis feststellt.
Laut der
„Allgemeinverfügung zur regionalen Anpassung der Corona-schutzverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ sind ab dem
6. April zum Beispiel nur noch mit einem bestätigten negativen Schnelltest
möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen,
Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen
Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen,
Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und
Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per
Click & Meet betreten werden dürfen. Sie gilt ebenso für Handwerks- und
Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht
eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen,
Tätowierung und Piercen. Für diese Beschäftigten gilt weiterhin, dass sie alle
zwei Tage einen bestätigten negativen Schnelltest benötigen. Auch alle weiteren
Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben wie bekannt bestehen.
Die aktuelle
Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss ist im Internet unter
www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachungen einsehbar. Eine zusammenfassende
Erläuterung findet sich über den Internet-Link www.rhein-kreis-neuss.de/regelnAV060421.
Darüber hinaus
sollen neue Regelungen durch den Bund getroffen werden.
Luca-App zur
Kontaktnachverfolgung
Das
Kreisgesundheitsamt wird auch unabhängig von der Bewerbung als
NRW-Modellkommune die Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung nutzen. Die
App vereinfacht nicht nur die Registrierung durch Abfotografieren eines
Barcodes mit der Handykamera, sondern erleichtert im Falle einer Infektion auch
die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt.
Der Kreis legt
sich aber nicht auf eine einzelne App fest, sondern wird grundsätzlich auch für
andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter und deren am Markt erprobten
App-Lösungen offen bleiben. Voraussetzung ist dabei die Qualität der Daten und
die nahtlose Anbindung an das SORMAS-Fachverfahren.
Die Luca-App ist
für die Nutzer wie auch für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei und kann in
allen gängigen App-Stores heruntergeladen oder alternativ ohne Installation
über einen mobilen Browser genutzt werden.
Kostenfreie
Corona-Schnelltests
Das
Kreis-Gesundheitsamt hat insgesamt etwa 200 Anbieter im Kreisgebiet mit der
Durchführung der kostenfreien Corona-Schnelltests beauftragt und somit ein
flächendeckendes Netz geschaffen. Eine stets aktuelle Übersicht findet sich auf
der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest.
Neben den hier gelisteten 104 Anbietern haben sich weitere Hausarztpraxen
beauftragen lassen, die diese Tests aber nur für ihre Patienten anbieten. Diese
werden dort daher nicht aufgeführt.
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 3. April angekündigt, dass in den
Osterferien landesweit alle Schulen, vorrangig Grund- und Förderschulen, mit
Selbsttests für eine zweimal wöchentliche Testung beliefert werden. Die
Kreisverwaltung hat die Schulen im Kreis unmittelbar informiert und im
Bedarfsfall Unterstützung angeboten. In den nächsten Wochen sollen weitere
Tests folgen.
Bewerbung als
Modellkommune
Der Rhein-Kreis
Neuss sowie seine acht angehörigen Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,
Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen hatten beim Land
Nordrhein-Westfalen beantragt, eigene Maßnahmen bei der Bewältigung der
Corona-Krise treffen zu dürfen. Auf Basis einer umfassenden Test-Strategie
sollen Öffnungsperspektiven ermöglicht werden.
Das gemeinsame
Bewerbungsschreiben liegt als Anlage bei. Eine Entscheidung des Landes ist
nicht auf den Rhein-Kreis Neuss gefallen.
Corona-Schutzimpfungen
Nach der Festlegung, dass in Deutschland nur noch Menschen über 60
Jahren un-eingeschränkt mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft
werden, hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss unmittelbar am
darauffolgenden Tag bei allen 117 an diesem Tag anstehenden Terminen zur
Erstimpfungen mit dem AstraZeneca-Vakzin für unter 60-Jährige die Impfungen mit
BioNTech-Impfstoff durchgeführt. Auch bei allen weiteren an den Folgetagen
bereits gebuchten 574 Terminen für AstraZeneca Impfungen bei unter 60-jährigen
wurde BioNTech-Impfstoff genutzt.
Wie es mit den unter 60-Jährigen weitergeht, die schon eine erste
AstraZeneca-Impfung bekommen haben, aber noch keine Zweitimpfung, ist noch
offen. Hierzu will die Ständige Impfkommission des Bundes (STIKO) bis Ende
April eine Empfehlung abgeben. Bis dahin sollen laut STIKO Studien ausgewertet
werden, ob eine Zweitimpfung auch mit einem mRNA-Impfstoff wie etwa von
BioNTech möglich ist.
Um das durch das Land an Ostern kurzfristig bereitgestellte
AstraZeneca-Impfkontingent für Personen über 60 Jahren schnellstmöglich und
vollumfassend verimpfen zu können, hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss
die Öffnungszeiten ab dem 2. April 2021 bereits um zwei Stunden bis 22 Uhr
verlängert und somit auch über die Osterfeiertage täglich 14 Stunden geöffnet.
Mit dem 12. Erlass zur Impfung der Bevölkerung hat das Land NRW weitere
Impfangebote für die Priorisierungsgruppe 2 zugelassen, zu denen die
Über-70-Jährigen zählen. So sind auch im Rhein-Kreis Neuss ab dem 8. April die
Coronavirus-Schutzimpfung der 79-Jährigen mit dem BionTech-Impfstoff gestartet.
Dazu hat die Kreisverwaltung vor Ostern Einladungs- und Informationsschreiben
von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister an Bürger des
Jahrgangs 1941, die zu Hause leben.
Seit dem 9. April können die Menschen Jahrgang 1943 und älter Termine
bei den Kassenärztlichen Vereinigungen buchen, und zwar über die Internetseite
www.116117.de oder per Telefon unter 0800/11 61 17 01. Das geht auch ohne das
Anschreiben. Mit anmelden können sie einen Ehepartner, unabhängig vom Alter des
Ehe-partners. Ab dem 8. April beginnt dann für die 79-Jährigen und ihre
Ehepartner im Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle am Berufskolleg für
Technik und Informatik in Neuss die Impfung. Die Impflinge sollen aber die notwendigen
Unterlagen in doppelter Ausfertigung ausgefüllt mitbringen (auch auf der
Homepage des Rhein-Kreises Neuss herunter ladbar).
Ende März hat der Kreis eine Anrufaktion bei über 80-jährigen
gestartet, die bereits zwischen dem 19. und 30. April einen Impftermin im
Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss haben. Dieser Personengruppe konnten dabei
frühere Impftermine angeboten werden. Hintergrund war, dass der Kreis vom Land
ein Sonderkontingent des BioNTech-Impfstoffs erhalten hat und gleichzeitig
Termine, die ursprünglich für AstraZeneca-Impfungen geplant waren, wegen
ausgebliebener Lieferungen dieses Vakzins frei geworden sind.
Rund 5 000 Ü-80-Senioren im Rhein-Kreis Neuss haben so die Möglichkeit
bekommen, ihren bestehenden BioNTtech-Impftermin in die Zeit vom 5. bis zum 18.
April vorzuverlegen. Außerdem konnten sich über 80-Jährige, die noch keinen
Termin haben, kurzfristig über die Kassenärztliche Vereinigung unter Telefon
0800 116 117 01 oder im Internet auf www.116117.de für eine Corona-Schutzimpfung
anmelden.
Um Impfdosen nicht verfallen zu lassen, hat
der Rhein-Kreis Neuss einen Vertrag mit dem Kölner Start-up LIT labs, das die
Initiative „Impfbrücke“ entwickelt hat, abgeschlossen. Das Unternehmen aus dem
Bereich der Medientechnologie stellt das sponsorenfinanzierte Tool kostenlos
zur Verfügung. Mit diesem System kann der Aufwand erspart werden, die Liste der
möglichen Impflinge telefonisch ab-zuarbeiten. Wenn abends für Kunden im
Impfzentrum des Kreises noch ein Vial geöffnet werden muss, bleiben bis zu neun
Impfstoffdosen übrig, die zeitig genutzt werden müssen, ehe sie verfallen.
Die Liste der Impfwilligen ausschließlich aus
der jeweils priorisierten Gruppe wird in die Anwendung „Impfbrücke“ importiert.
Bleibt Impfstoff übrig, startet das Impfzentrum einen Ruf, indem es die
priorisierte Gruppe auswählt sowie das Vakzin und das Zeitfenster der Impfung
erfasst.
Die „Impfbrücke“ sucht zufällig
Mobilfunknummern der Impfwilligen aus und benachrichtigt diese per SMS über die
Möglichkeit, sich spontan impfen zu lassen. Für jeden frei werdenden Termin mit
Restimpfstoff bekommen drei Personen eine Benachrichtigung. Wer zu-erst mit
„Ja“ antwortet, erhält eine Bestätigung mit einer eindeutigen Impf-ID. Hat nach
30 Minuten noch niemand reagiert, werden drei neue Mobilfunknummern kontaktiert
– solange, bis alle Impfdosen zugeteilt sind. Der Impfling wird per SMS über
den konkreten Zeitpunkt informiert beziehungsweise erhält eine Absage. Sind
alle Personen geimpft, werden der Ruf geschlossen und die Mobilnummern
anonymisiert.
Die Stabsstelle Digitalisierung unter Leitung
von Jürgen Brings hat den Bedarf für die „Impfbrücke“ geklärt, Kontakt zu dem
Start-up aufgenommen, die Anwendung für gut befunden und die Umsetzung
begleitet. Zudem wurde der Vertrag mit LIT labs formuliert und mit dem
Rechtsamt abgestimmt.