Betreff
COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
013/0449/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss

Über die aktuellen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten in einem wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der in dem Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.

 

Die Zahl der COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen Intensivstationen ist zuletzt wieder angestiegen, liegt aber noch deutlich unter dem Niveau des Jahresbeginns. Aktuell sind die Krankenhaus- und Intensivkapazitäten ausreichend. Eine Übersicht über die Entwicklung Covid-19 Patienten in den Krankenhäusern findet sich hier:

 

 

 

Personelle Situation

Im Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche im 2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Auch an den Ostertagen waren das Gesundheitsamt sowie die Corona-Hotline täglich im Einsatz. Insgesamt sind im Corona-Team derzeit inkl. der Corona-Hotline 185 Personen (145,60 Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter sind auch weiter 26 Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der Hilfeleistungsantrag bis zum 30. April befristet. Außerdem sind 3 Mitarbeiter/innen von Landes- und Bundesbehörden zur Unterstützung des Gesundheitsamtes abgeordnet. Über eine zusätzliche Personalreserve mit 32,18 Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team stets bedarfsorientiert kurzfristig aufgestockt werden.

 

Corona-Notbremse

Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, ist von der Landes-regierung grundsätzlich die so genannte Corona-Notbremse vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss lag am 31. März drei Tage in Folge über diesem Wert. Daraufhin hat das Land erlassen, dass die Kreisverwaltung ab dem 6. April die in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorgesehenen Regelungen für die Corona-Notbremse verfügen muss. Hierzu hat der Kreis am Karfreitag, 2. April eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der er von der neu geschaffenen Test-Option Gebrauch macht. Diese ist am Dienstag, dem 6. April, in Kraft getreten und ermöglicht, dass die derzeit bestehenden Lockerungen in eingeschränktem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben. Die Verfügung kann frühestens wieder aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis drei Tage in Folge unter 100 liegt und das Land die Aufhebung der Notbremse für den Kreis feststellt.

 

Laut der „Allgemeinverfügung zur regionalen Anpassung der Corona-schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ sind ab dem 6. April zum Beispiel nur noch mit einem bestätigten negativen Schnelltest möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click & Meet betreten werden dürfen. Sie gilt ebenso für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen, Tätowierung und Piercen. Für diese Beschäftigten gilt weiterhin, dass sie alle zwei Tage einen bestätigten negativen Schnelltest benötigen. Auch alle weiteren Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben wie bekannt bestehen.

 

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss ist im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachungen einsehbar. Eine zusammenfassende Erläuterung findet sich über den Internet-Link www.rhein-kreis-neuss.de/regelnAV060421.

Darüber hinaus sollen neue Regelungen durch den Bund getroffen werden.

 

Luca-App zur Kontaktnachverfolgung

Das Kreisgesundheitsamt wird auch unabhängig von der Bewerbung als NRW-Modellkommune die Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung nutzen. Die App vereinfacht nicht nur die Registrierung durch Abfotografieren eines Barcodes mit der Handykamera, sondern erleichtert im Falle einer Infektion auch die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt.

 

Der Kreis legt sich aber nicht auf eine einzelne App fest, sondern wird grundsätzlich auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter und deren am Markt erprobten App-Lösungen offen bleiben. Voraussetzung ist dabei die Qualität der Daten und die nahtlose Anbindung an das SORMAS-Fachverfahren.

Die Luca-App ist für die Nutzer wie auch für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei und kann in allen gängigen App-Stores heruntergeladen oder alternativ ohne Installation über einen mobilen Browser genutzt werden.

 

Kostenfreie Corona-Schnelltests

Das Kreis-Gesundheitsamt hat insgesamt etwa 200 Anbieter im Kreisgebiet mit der Durchführung der kostenfreien Corona-Schnelltests beauftragt und somit ein flächendeckendes Netz geschaffen. Eine stets aktuelle Übersicht findet sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest. Neben den hier gelisteten 104 Anbietern haben sich weitere Hausarztpraxen beauftragen lassen, die diese Tests aber nur für ihre Patienten anbieten. Diese werden dort daher nicht aufgeführt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 3. April angekündigt, dass in den Osterferien landesweit alle Schulen, vorrangig Grund- und Förderschulen, mit Selbsttests für eine zweimal wöchentliche Testung beliefert werden. Die Kreisverwaltung hat die Schulen im Kreis unmittelbar informiert und im Bedarfsfall Unterstützung angeboten. In den nächsten Wochen sollen weitere Tests folgen.

 

Bewerbung als Modellkommune

Der Rhein-Kreis Neuss sowie seine acht angehörigen Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen hatten beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt, eigene Maßnahmen bei der Bewältigung der Corona-Krise treffen zu dürfen. Auf Basis einer umfassenden Test-Strategie sollen Öffnungsperspektiven ermöglicht werden.

 

Das gemeinsame Bewerbungsschreiben liegt als Anlage bei. Eine Entscheidung des Landes ist nicht auf den Rhein-Kreis Neuss gefallen.

 

Corona-Schutzimpfungen

Nach der Festlegung, dass in Deutschland nur noch Menschen über 60 Jahren un-eingeschränkt mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft werden, hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss unmittelbar am darauffolgenden Tag bei allen 117 an diesem Tag anstehenden Terminen zur Erstimpfungen mit dem AstraZeneca-Vakzin für unter 60-Jährige die Impfungen mit BioNTech-Impfstoff durchgeführt. Auch bei allen weiteren an den Folgetagen bereits gebuchten 574 Terminen für AstraZeneca Impfungen bei unter 60-jährigen wurde BioNTech-Impfstoff genutzt.

 

Wie es mit den unter 60-Jährigen weitergeht, die schon eine erste AstraZeneca-Impfung bekommen haben, aber noch keine Zweitimpfung, ist noch offen. Hierzu will die Ständige Impfkommission des Bundes (STIKO) bis Ende April eine Empfehlung abgeben. Bis dahin sollen laut STIKO Studien ausgewertet werden, ob eine Zweitimpfung auch mit einem mRNA-Impfstoff wie etwa von BioNTech möglich ist.

 

Um das durch das Land an Ostern kurzfristig bereitgestellte AstraZeneca-Impfkontingent für Personen über 60 Jahren schnellstmöglich und vollumfassend verimpfen zu können, hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss die Öffnungszeiten ab dem 2. April 2021 bereits um zwei Stunden bis 22 Uhr verlängert und somit auch über die Osterfeiertage täglich 14 Stunden geöffnet.

 

Mit dem 12. Erlass zur Impfung der Bevölkerung hat das Land NRW weitere Impfangebote für die Priorisierungsgruppe 2 zugelassen, zu denen die Über-70-Jährigen zählen. So sind auch im Rhein-Kreis Neuss ab dem 8. April die Coronavirus-Schutzimpfung der 79-Jährigen mit dem BionTech-Impfstoff gestartet. Dazu hat die Kreisverwaltung vor Ostern Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister an Bürger des Jahrgangs 1941, die zu Hause leben.

 

Seit dem 9. April können die Menschen Jahrgang 1943 und älter Termine bei den Kassenärztlichen Vereinigungen buchen, und zwar über die Internetseite www.116117.de oder per Telefon unter 0800/11 61 17 01. Das geht auch ohne das Anschreiben. Mit anmelden können sie einen Ehepartner, unabhängig vom Alter des Ehe-partners. Ab dem 8. April beginnt dann für die 79-Jährigen und ihre Ehepartner im Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle am Berufskolleg für Technik und Informatik in Neuss die Impfung. Die Impflinge sollen aber die notwendigen Unterlagen in doppelter Ausfertigung ausgefüllt mitbringen (auch auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss herunter ladbar).

 

Ende März hat der Kreis eine Anrufaktion bei über 80-jährigen gestartet, die bereits zwischen dem 19. und 30. April einen Impftermin im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss haben. Dieser Personengruppe konnten dabei frühere Impftermine angeboten werden. Hintergrund war, dass der Kreis vom Land ein Sonderkontingent des BioNTech-Impfstoffs erhalten hat und gleichzeitig Termine, die ursprünglich für AstraZeneca-Impfungen geplant waren, wegen ausgebliebener Lieferungen dieses Vakzins frei geworden sind.

 

Rund 5 000 Ü-80-Senioren im Rhein-Kreis Neuss haben so die Möglichkeit bekommen, ihren bestehenden BioNTtech-Impftermin in die Zeit vom 5. bis zum 18. April vorzuverlegen. Außerdem konnten sich über 80-Jährige, die noch keinen Termin haben, kurzfristig über die Kassenärztliche Vereinigung unter Telefon 0800 116 117 01 oder im Internet auf www.116117.de für eine Corona-Schutzimpfung anmelden.

 

Um Impfdosen nicht verfallen zu lassen, hat der Rhein-Kreis Neuss einen Vertrag mit dem Kölner Start-up LIT labs, das die Initiative „Impfbrücke“ entwickelt hat, abgeschlossen. Das Unternehmen aus dem Bereich der Medientechnologie stellt das sponsorenfinanzierte Tool kostenlos zur Verfügung. Mit diesem System kann der Aufwand erspart werden, die Liste der möglichen Impflinge telefonisch ab-zuarbeiten. Wenn abends für Kunden im Impfzentrum des Kreises noch ein Vial geöffnet werden muss, bleiben bis zu neun Impfstoffdosen übrig, die zeitig genutzt werden müssen, ehe sie verfallen.

 

Die Liste der Impfwilligen ausschließlich aus der jeweils priorisierten Gruppe wird in die Anwendung „Impfbrücke“ importiert. Bleibt Impfstoff übrig, startet das Impfzentrum einen Ruf, indem es die priorisierte Gruppe auswählt sowie das Vakzin und das Zeitfenster der Impfung erfasst.

 

Die „Impfbrücke“ sucht zufällig Mobilfunknummern der Impfwilligen aus und benachrichtigt diese per SMS über die Möglichkeit, sich spontan impfen zu lassen. Für jeden frei werdenden Termin mit Restimpfstoff bekommen drei Personen eine Benachrichtigung. Wer zu-erst mit „Ja“ antwortet, erhält eine Bestätigung mit einer eindeutigen Impf-ID. Hat nach 30 Minuten noch niemand reagiert, werden drei neue Mobilfunknummern kontaktiert – solange, bis alle Impfdosen zugeteilt sind. Der Impfling wird per SMS über den konkreten Zeitpunkt informiert beziehungsweise erhält eine Absage. Sind alle Personen geimpft, werden der Ruf geschlossen und die Mobilnummern anonymisiert.

 

Die Stabsstelle Digitalisierung unter Leitung von Jürgen Brings hat den Bedarf für die „Impfbrücke“ geklärt, Kontakt zu dem Start-up aufgenommen, die Anwendung für gut befunden und die Umsetzung begleitet. Zudem wurde der Vertrag mit LIT labs formuliert und mit dem Rechtsamt abgestimmt.