Betreff
Tischvorlage: 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen
Vorlage
61/0479/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktionen von CDU, FDP, UWG/ Freie Wähler, Zentrum, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen haben die als Anlage beigefügte Stellungnahme zur 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier vorgelegt.

 

Die Unterlagen zur 5. Änderung des Regionalplanes sind auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgendem Link einsehbar:

 

Bezirksregierung Düsseldorf: 5. Änderung des Regionalplanes im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (nrw.de)

 

Aus Sicht der Verwaltung ergehen die folgenden Erläuterungen zur 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf:

Sachverhalt:

 

 

1.1        Planinhalte

 

Kraftwerksstandort Frimmersdorf und Umgebungsflächen

 

Zentraler Anlass für die 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf sind Planungen der Stadt Grevenbroich zur Reorganisation der Flächen des Kraftwerks Frimmersdorf sowie dessen Umfeld. Die Flächen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich zwischen den Stadtteilen Gindorf, Neuenhausen und Frimmersdorf.

 

Anfang des Jahres 2019 wurden von RWE Power erste Überlegungen zur Umnutzung des Kraftwerksareals Frimmersdorf veröffentlicht. Diese Überlegungen wurden unter dem Konzeptnamen Frimmersdorfer Innovations- und Technologie Zentrum (FrITZ) zusammengefasst. Das Konzept FrITZ sieht die stufenweise Entwicklung von insgesamt 160 Hektar Industrie- und Gewerbeflächen am Standort Frimmersdorf vor. Das Konzept wurden dem Rhein-Kreis Neuss und am 24.01.2019 dem Rat der Stadt Grevenbroich vorgestellt.

 

Bezüglich der Umnutzung der Flächen des Kraftwerks waren die Stadt Grevenbroich, die RWE Power AG und ein von RWE beauftragtes externes Planungsbüro in Abstimmung. Im Rahmen der weiteren gemeinsamen Abstimmungen wurden neben den Kraftwerksflächen weitere angrenzende Flächen betrachtet, die bereits durch RWE für das Kraftwerk, den Tagebaubetrieb oder in einer anderen Form gewerblich genutzt werden. Der Erftverband und der Rhein-Kreis Neuss als untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde wurden in die Abstimmungen mit einbezogen (Stand Oktober 2019).

 

Das Konzept FrITZ der RWE Power AG zeigt erste Überlegungen und Entwicklungsoptionen für den Standort Frimmersdorf und sein Umfeld auf. Um das Entwicklungspotential der Flächen zukünftig nutzen zu können, ist es notwendig, planerische Grundlagen zu schaffen. Planerische Grundlagen werden u.a. durch die Änderung des bestehenden Regionalplans Düsseldorf geschaffen. Zu diesem Zweck sollen die größtenteils bereits im Regionalplan ausgewiesenen Flächen entsprechend der möglichen gewerblich-industriellen Nutzung umgewidmet (= Rücknahme der Zweckbestimmung Kraftwerksstandort) bzw. sinnvoll arrondiert werden.

 

Die Stadt Grevenbroich hat in Kooperation mit der RWE Power AG Vorschläge für eine künftige Arrondierung und Ergänzung der bereits als GIB ausgewiesenen Flächen erarbeitet. Diese Planungen wurden am 12.11.2019 im Planungsausschuss der Stadt Grevenbroich u.a. als Anlage 1 „Antrag Regionalplanänderung des Planungsbüros“ vorgestellt. Bei den Flächenvorschlägen handelt es sich insgesamt um sechs Flächen, welche von 1 – 6 durchnummeriert wurden.

 

-       Fläche 1: ehemalige Kraftwerksfläche (ca. 67 ha)

-       Fläche 2: Südlich zur Wassermühle (ca. 8 ha)

-       Fläche 3: Begradigung GIB Infrastruktur-Fläche (ca. 10 ha)

-       Fläche 4: Ausbildungsstätte und Umspannanlage (ca. 6 ha)

-       Fläche 5: Ergänzung GIB Erftstraße (ca. 8 ha)

-       Fläche 6: Ehemaliger Revisionsparkplatz (rd. 5 ha)

 

Als Fläche 6 wird der ehemalige Revisionsparkplatz östlich der L375 (Energiestraße) angeführt, der auch schon im Konzept FrITZ als sofort verfügbare Fläche dargestellt wurde. Die rund 5 ha große Fläche wird im derzeit gültigen Regionalplan als Regionaler Grünzug, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie als Allgemeiner Agrar- und Freiraumbereich dargestellt. Für eine zu beantragende Regionalplanänderung wird vorgeschlagen, die derzeitige Darstellung in ein GIB umzuwandeln. Die Begründung dafür ist die Reaktivierung der baulich bereits als Parkplatz und Lager vorbelasteten Fläche für gewerbliche Nutzungen entlang der Energiestraße.

 

Über die Flächenvorschläge wurde im Planungsausschuss abgestimmt. Es wurden alle Flächen mehrheitlich beschlossen. Bis auf die Teilfläche 2 wurden alle Flächen einstimmig beschlossen.

Somit empfahl der Planungsausschuss der Stadt Grevenbroich am 12.11.2019 dem Rat der Stadt Grevenbroich den Beschluss, das Konzept zur Anpassung des Regionalplanes zu begrüßen und die Verwaltung zu beauftragen mit der Bezirksregierung Gespräche über die Regionalplananpassung zu führen.

 

Am 12.12.2019 tagte der Rat der Stadt Grevenbroich. Dort wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, die Teilfläche 2 aus der Gesamtplanung herauszunehmen. Für die restlichen Teilflächen wurde einstimmig gestimmt. Somit fasste der Rat der Stadt Grevenbroich am 12.12.2019 den Beschluss, das Konzept zur Anpassung des Regionalplans zu begrüßen und beauftragte die Verwaltung mit der Bezirksregierung Gespräche über die Regionalanpassung zu führen.

 

Kraftwerksstandort Neurath

 

Am Kraftwerksstandort Neurath ist im rechtskräftigen Regionalplan das gesamte Kraftwerksgelände aus Altanlagen, BoA-Blöcken 2/3 sowie die hieran östlich anschließende Kraftwerkserweiterungsfläche als Gewerbe- und Industriebreich (GIB) mit der Zweckbestimmung Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe dargestellt. Das „Altkraftwerk“ wird nach den Kohleausstiegsplänen bis Ende des Jahres 2023 stillgelegt werden. Die bisherige Erweiterungsfläche wird nicht mehr für eine Kraftwerksnutzung benötigt.

 

Mit der 5. Änderung des Regionalplans werden die raumordnerischen Vorgaben angepasst und die Kraftwerkszweckbestimmung für die Bereiche des Altkraftwerks und die Erweiterungsflächen sollen entfallen. Es verbleibt die Darstellung als GIB (ohne weitere Zweckbestimmung).

 

Gewerbegebiet Rommerskirchen

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen erfolgt im Rahmen der 5. Regionalplanänderung eine Anpassung der Regionalplandarstellungen an die tatsächlich bestehenden gewerblichen Strukturen des Gewerbegebiets in Rommerskirchen und eine zukünftige Flächenarrondierung bis zur geplanten Trasse der B477n. Geplant ist eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe (ASB-GE) anstelle der bisherigen Darstellung als Gewerbe- und Industriebereich (GIB).

 

 

 

1.2      Scoping und frühzeitige Unterrichtung

 

Die ersten offiziellen Dokumente der 5. Änderung des Regionalplans im Bereich der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen wurden Mitte des Jahres 2020 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um das Scopingpapier der Bezirksregierung (Dezernat 32 – Regionalentwicklung), in dem die geplanten Änderungen zeichnerisch dargestellt und erläutert sowie der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes dargelegt werden.

 

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 11.06.2020 und im Internet.

 

Das Scopingpapier wurde im Planungsausschuss der Stadt Grevenbroich am 25.08.2020 zur Kenntnis genommen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat zum Scopingpapier eine Stellungnahme abgegeben. In dieser empfahl der Rhein-Kreis Neuss aus immissionsschutzrechtlicher Sicht die Fläche Frimmersdorf_3 (entspricht der Fläche 6: Ehemaliger Revisionsparkplatz aus der Planung der Stadt Grevenbroich) nicht als GIB festzusetzen sondern als ASB-GE darzustellen.

 

1.3        Erarbeitungsbeschluss

 

Am 17.12.2020 hat der Regionalrat in seiner 83. Sitzung unter TOP7 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) entsprechend der Sitzungsvorlage einzuleiten.

 

Die Anmerkung des Rhein-Kreises Neuss aus dem Scopingverfahren zur Fläche Frimmersdorf_3 (=Darstellung als ASB-GE) wurde übernommen.

 

1.4        Offenlage

 

Gemäß §9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen.

 

Das Beteiligungsverfahren zur 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf lief vom 14.01.2021 – 15.03.2021.

 

Die Stadt Grevenbroich hat am 18.02.2021 im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 9 (2) ROG eine Stellungnahme abgegeben. In dieser regt die Stadt Grevenbroich an, dass auf die Darstellung der Fläche_3 am Fuße des Welchenberges als GIB oder ASB-GE verzichtet wird und die bisherige Darstellung als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit der überlagernden Freiraumfunktion Regionaler Grünzug beibehalten wird. Die Anregung wurde durch einen einstimmigen Beschluss des Rats der Stadt Grevenbroich gestützt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 11.03.2021 ebenfalls eine Stellungnahme zur 5. Änderung des Regionalenplanes Düsseldorf abgegeben. In der Stellungnahmen regt der Rhein-Kreis Neuss u.a. an, die geplante Ausweisung (ASB-GE) der Fläche Frimmerdorf_3 (Welchenberg) auf den Bereich, der in der Vergangenheit bereits sporadisch als Parkplatz genutzt wurde, zu reduzieren.