Sachverhalt:
Die Kreistagsfraktionen von CDU, FDP, UWG/ Freie Wähler, Zentrum, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen haben die als Anlage beigefügte Stellungnahme zur 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier vorgelegt.
Die Unterlagen zur 5. Änderung des Regionalplanes sind auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgendem Link einsehbar:
Aus Sicht der Verwaltung ergehen die folgenden Erläuterungen zur 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf:
1.1
Planinhalte
Kraftwerksstandort
Frimmersdorf und Umgebungsflächen
Zentraler Anlass für die 5. Änderung des
Regionalplans Düsseldorf sind Planungen der Stadt Grevenbroich zur
Reorganisation der Flächen des Kraftwerks Frimmersdorf sowie dessen Umfeld. Die
Flächen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich zwischen den
Stadtteilen Gindorf, Neuenhausen und Frimmersdorf.
Anfang des Jahres 2019 wurden von RWE Power
erste Überlegungen zur Umnutzung des Kraftwerksareals Frimmersdorf
veröffentlicht. Diese Überlegungen wurden unter dem Konzeptnamen Frimmersdorfer
Innovations- und Technologie Zentrum (FrITZ) zusammengefasst. Das Konzept FrITZ
sieht die stufenweise Entwicklung von insgesamt 160 Hektar Industrie- und
Gewerbeflächen am Standort Frimmersdorf vor. Das Konzept wurden dem Rhein-Kreis
Neuss und am 24.01.2019 dem Rat der Stadt Grevenbroich vorgestellt.
Bezüglich der Umnutzung der Flächen des
Kraftwerks waren die Stadt Grevenbroich, die RWE Power AG und ein von RWE
beauftragtes externes Planungsbüro in Abstimmung. Im Rahmen der weiteren
gemeinsamen Abstimmungen wurden neben den Kraftwerksflächen weitere angrenzende
Flächen betrachtet, die bereits durch RWE für das Kraftwerk, den Tagebaubetrieb
oder in einer anderen Form gewerblich genutzt werden. Der Erftverband und der
Rhein-Kreis Neuss als untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde wurden in die
Abstimmungen mit einbezogen (Stand Oktober 2019).
Das Konzept FrITZ der RWE Power AG zeigt
erste Überlegungen und Entwicklungsoptionen für den Standort Frimmersdorf und
sein Umfeld auf. Um das Entwicklungspotential der Flächen zukünftig nutzen zu
können, ist es notwendig, planerische Grundlagen zu schaffen. Planerische
Grundlagen werden u.a. durch die Änderung des bestehenden Regionalplans
Düsseldorf geschaffen. Zu diesem Zweck sollen die größtenteils bereits im
Regionalplan ausgewiesenen Flächen entsprechend der möglichen
gewerblich-industriellen Nutzung umgewidmet (=
Rücknahme der Zweckbestimmung Kraftwerksstandort) bzw. sinnvoll
arrondiert werden.
Die Stadt Grevenbroich hat in Kooperation
mit der RWE Power AG Vorschläge für eine künftige Arrondierung und Ergänzung
der bereits als GIB ausgewiesenen Flächen erarbeitet. Diese Planungen wurden am
12.11.2019 im Planungsausschuss der Stadt Grevenbroich u.a. als Anlage 1
„Antrag Regionalplanänderung des Planungsbüros“ vorgestellt. Bei den
Flächenvorschlägen handelt es sich insgesamt um sechs Flächen, welche von 1 – 6
durchnummeriert wurden.
-
Fläche
1: ehemalige Kraftwerksfläche (ca. 67 ha)
-
Fläche
2: Südlich zur Wassermühle (ca. 8 ha)
-
Fläche
3: Begradigung GIB Infrastruktur-Fläche (ca. 10 ha)
-
Fläche
4: Ausbildungsstätte und Umspannanlage (ca. 6 ha)
-
Fläche
5: Ergänzung GIB Erftstraße (ca. 8 ha)
-
Fläche
6: Ehemaliger Revisionsparkplatz (rd. 5 ha)
Als Fläche 6 wird der ehemalige
Revisionsparkplatz östlich der L375 (Energiestraße) angeführt, der auch schon
im Konzept FrITZ als sofort verfügbare Fläche dargestellt wurde. Die rund 5 ha
große Fläche wird im derzeit gültigen Regionalplan als Regionaler Grünzug,
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie als
Allgemeiner Agrar- und Freiraumbereich dargestellt. Für eine zu beantragende
Regionalplanänderung wird vorgeschlagen, die derzeitige Darstellung in ein GIB
umzuwandeln. Die Begründung dafür ist die Reaktivierung der baulich bereits als
Parkplatz und Lager vorbelasteten Fläche für gewerbliche Nutzungen entlang der
Energiestraße.
Über die Flächenvorschläge wurde im
Planungsausschuss abgestimmt. Es wurden alle Flächen mehrheitlich beschlossen.
Bis auf die Teilfläche 2 wurden alle Flächen einstimmig beschlossen.
Somit empfahl der Planungsausschuss der
Stadt Grevenbroich am 12.11.2019 dem Rat der Stadt Grevenbroich den Beschluss,
das Konzept zur Anpassung des Regionalplanes zu begrüßen und die Verwaltung zu
beauftragen mit der Bezirksregierung Gespräche über die Regionalplananpassung
zu führen.
Am 12.12.2019 tagte der Rat der Stadt
Grevenbroich. Dort wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, die Teilfläche 2
aus der Gesamtplanung herauszunehmen. Für die restlichen Teilflächen wurde
einstimmig gestimmt. Somit fasste der Rat der Stadt Grevenbroich am 12.12.2019
den Beschluss, das Konzept zur Anpassung des Regionalplans zu begrüßen und
beauftragte die Verwaltung mit der Bezirksregierung Gespräche über die
Regionalanpassung zu führen.
Kraftwerksstandort Neurath
Am Kraftwerksstandort Neurath
ist im rechtskräftigen Regionalplan das gesamte Kraftwerksgelände aus
Altanlagen, BoA-Blöcken 2/3 sowie die hieran östlich anschließende
Kraftwerkserweiterungsfläche als Gewerbe- und Industriebreich (GIB) mit der
Zweckbestimmung Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe dargestellt. Das
„Altkraftwerk“ wird nach den Kohleausstiegsplänen bis Ende des Jahres 2023
stillgelegt werden. Die bisherige Erweiterungsfläche wird nicht mehr für eine
Kraftwerksnutzung benötigt.
Mit der 5. Änderung des
Regionalplans werden die raumordnerischen Vorgaben angepasst und die
Kraftwerkszweckbestimmung für die Bereiche des Altkraftwerks und die
Erweiterungsflächen sollen entfallen. Es verbleibt die Darstellung als GIB
(ohne weitere Zweckbestimmung).
Gewerbegebiet Rommerskirchen
Auf dem Gebiet der Gemeinde
Rommerskirchen erfolgt im Rahmen der 5. Regionalplanänderung eine Anpassung der
Regionalplandarstellungen an die tatsächlich bestehenden gewerblichen
Strukturen des Gewerbegebiets in Rommerskirchen und eine zukünftige
Flächenarrondierung bis zur geplanten Trasse der B477n. Geplant ist eine
Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe (ASB-GE) anstelle der
bisherigen Darstellung als Gewerbe- und Industriebereich (GIB).
1.2
Scoping und frühzeitige Unterrichtung
Die ersten offiziellen Dokumente der 5.
Änderung des Regionalplans im Bereich der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde
Rommerskirchen wurden Mitte des Jahres 2020 veröffentlicht. Dabei handelt es
sich um das Scopingpapier der Bezirksregierung (Dezernat 32 –
Regionalentwicklung), in dem die geplanten Änderungen zeichnerisch dargestellt
und erläutert sowie der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung
und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes dargelegt werden.
Die frühzeitige Information der
Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf am 11.06.2020 und im Internet.
Das Scopingpapier wurde im
Planungsausschuss der Stadt Grevenbroich am 25.08.2020 zur Kenntnis genommen.
Der Rhein-Kreis Neuss hat zum Scopingpapier
eine Stellungnahme abgegeben. In dieser empfahl der Rhein-Kreis Neuss aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht die Fläche Frimmersdorf_3 (entspricht der
Fläche 6: Ehemaliger Revisionsparkplatz aus der Planung der Stadt Grevenbroich)
nicht als GIB festzusetzen sondern als ASB-GE darzustellen.
1.3
Erarbeitungsbeschluss
Am
17.12.2020 hat der Regionalrat in seiner 83. Sitzung unter TOP7 beschlossen,
das Verfahren zur Erarbeitung der 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf
(RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen
(Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) entsprechend der
Sitzungsvorlage einzuleiten.
Die
Anmerkung des Rhein-Kreises Neuss aus dem Scopingverfahren zur Fläche
Frimmersdorf_3 (=Darstellung als ASB-GE) wurde
übernommen.
1.4
Offenlage
Gemäß §9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§
13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in
ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf,
Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen.
Das Beteiligungsverfahren zur 5. Änderung
des Regionalplans Düsseldorf lief vom 14.01.2021 – 15.03.2021.
Die Stadt Grevenbroich hat am 18.02.2021 im Rahmen der förmlichen
Beteiligung gem. § 9 (2) ROG eine Stellungnahme abgegeben. In dieser regt die
Stadt Grevenbroich an, dass auf die Darstellung der Fläche_3 am Fuße des
Welchenberges als GIB oder ASB-GE verzichtet wird und die bisherige Darstellung
als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit der überlagernden
Freiraumfunktion Regionaler Grünzug beibehalten wird. Die Anregung wurde durch
einen einstimmigen Beschluss des Rats der Stadt Grevenbroich gestützt.
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 11.03.2021 ebenfalls eine Stellungnahme
zur 5. Änderung des Regionalenplanes Düsseldorf abgegeben. In der
Stellungnahmen regt der Rhein-Kreis Neuss u.a. an, die geplante Ausweisung
(ASB-GE) der Fläche Frimmerdorf_3 (Welchenberg) auf den Bereich, der in der
Vergangenheit bereits sporadisch als Parkplatz genutzt wurde, zu reduzieren.