Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen CDU, FDP und UWG/FW RKN/Zentrum vom 04.05.2021 zum Thema "Kapitalanlage des Rhein-Kreises Neuss"
Vorlage
010/0493/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat mit der Sparkasse Neuss eine Vereinbarung zum Cash-Management getroffen, deren Ziel eine Optimierung des Liquiditäts- und Zinsmanagements ist. Das Haushaltskonto des Kreises sowie die Konten der Kreisverkehrsgesellschaft und der Kreiswerke Grevenbroich GmbH werden arbeitstechnisch auf einem Masterkonto erfasst.

 

Die Leiterin der Kreiskasse erstellt zudem monatliche ein Controllingbericht. Unabhängig davon wird die Kassenführung durch das Rechnungsprüfungsamt in unregelmäßigen Abständen ohne Vorankündigung überprüft.

 

Eine Dienstanweisung für das Risikomanagement von Geldanlagen regelt im Übrigen Zuständigkeiten und Controlling etwaiger Kapitalanlagen. Mit Rücksicht auf den dort enthaltenen Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ sind unter anderem Anlageinstrumente ohne Einlagensicherung sowie Swap-Geschäfte nicht zulässig – sonstige Anlageinstrumente stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung in Finanz- und Kreisausschuss.

 

Der Rhein-Kreis Neuss betreibt keine Sicherungsgeschäfte.

Für Zwecke des Zins- und Darlehensmanagements kann auf Instrumente der Sparkasse Neuss zurückgegriffen werden.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die in den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Kommunalen Haushaltsverordnung sowie des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung in der Fassung vom 04.06.2020 über Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände enthaltenen Regelungen beachtet werden.