Betreff
Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
40/0506/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) startet in diesem Jahr die Musikschuloffensive und strebt eine Beteiligung aller öffentlichen Musikschulen spätestens ab 2022 an.

 

Die Musikschuloffensive ist die erste umfassende und auf Dauer angelegte Qualitäts- und Strukturoffensive zur Zukunftssicherung der musikalischen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Sie soll zum einen durch eine Erhöhung des Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den öffentlichen Musikschulen qualitätssteigernd wirken und zum anderen einen Beitrag zur Sicherung der Zukunft der Einrichtungen in Gestalt einer fachlichen und strukturellen Begleitung durch den Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen (LVdM) leisten.

 

Aus diesem Grund möchte das Land im Jahr 2021 2,5 Mio. Euro und ab dem Jahr 2022 6,5 Mio. Euro jährlich als zusätzliche Mittel, jeweils gegenüber 2018, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen in den öffentlichen Musikschulen investieren. Verbunden mit dieser Maßnahme ist eine Qualitätsoffensive, welche die inhaltliche Arbeit der Musikschulen in einem strukturierten Prozess durch zusätzliche Beratungsressourcen im LVdM stärkt, hierfür sind weitere 500 T€ vorgesehen. Das Land setzt sich zum Ziel, mit den bereitgestellten Ressourcen die Einrichtung von landesweit rund 100 Vollzeitstellenäquivalenten in den öffentlichen Musikschulen zu erreichen. Die jährliche Musikschulförderung nach Schülerbelegungszahlen wird unabhängig davon fortgesetzt.

 

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben in Abstimmung mit dem LVdM einen Muster-Zuwendungsvertrag für die Gewährung von Förderungen des Landes an die einzelnen Musikschulträgerinnen und –träger erarbeitet, der als Grundlage für die Förderung dienen soll. Ein wichtiges Vertragsziel des Landes ist, dass die Kommunen ihr Engagement für die öffentlichen Musikschulen ebenfalls steigern.

 

Dieser öffentlich-rechtliche Zuwendungsvertrag sieht zunächst eine Förderung bis zum 31.7.2024 vor, eine Verlängerung der Verträge ist jedoch erklärtes Ziel des Landes und Bestandteil des Vertrages.

 

Dem Land ist es wichtig, dass der kommunale Finanzierungsbeitrag an die öffentliche Musikschule nicht aufgrund der zusätzlichen Landesmittel gekürzt wird, da dann das Ziel einer Qualitätssteigerung der Musikschule nicht erreicht werden kann. Damit dies seitens der Bezirksregierung Düsseldorf nachvollzogen werden kann, wird im Vertragsentwurf die Höhe der Jahreswochenstunden unter Vorlage des VDM-Berichtsbogens des Jahres 2019 abgefragt.

 

Gefördert werde soll im Rahmen einer pauschalen Festbetragsfinanzierung die Personalausstattung kommunal getragener Musikschulen mit sozialversicherungspflichtigen Lehrkräften über einen öffentlichen-rechtlichen Zuwendungsvertrag. Je nach Größe der Musikschule ergibt sich, gemessen an der Jahreswochenstundenzahl, eine pauschalierte Zuwendung. Möglich ist eine Stelle mit einer Lehrkraft TVöD 9 b, eine Kombination TVöD 9 c oder eine Funktionsstelle TVöD 10.

 

Der Rhein-Kreis Neuss möchte diese Förderung ab dem 01.06.2021 für eine Funktionsstelle TVöD 10 in Anspruch nehmen und hat einen entsprechenden Vertragsentwurf an die Bezirksregierung Düsseldorf gesandt. Für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss konnte ein Stellenumfang von 24 Jahreswochenstunden beantragt werden, wobei 16 Verwaltungsstunden für die inhaltliche und organisatorische Betreuung des ständig wachsenden Fachbereichs der Grundschulkooperationen und die übrigen Stunden für Unterricht vorgesehen sind.