Betreff
Bericht über die Arbeit der Schulen in der Pandemie
Vorlage
40/0537/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Zusammenfassung der Unterrichtssituation seit den Sommerferien 2020

 

Zeitpunkt

Schulbetrieb

 

ab 12.08.2020

Regelbetrieb ohne Teilung der Lerngruppen Mund-Nasen-Schutz war im Unterricht Pflicht für Schülerinnen und Schüler

 

ab 01.09.2020

Aufhebung der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitz-

platz

 

14. + 18.12.2020

Präsenzunterricht für Jahrgang 1 – 7 mit Möglichkeit der Befreiung von der Präsenz

Distanzunterricht für die Jahrgänge 8-13

Ausnahme: Jahrgänge die noch eine Klausur schreiben musste

Notbetreuung für die unteren Jahrgänge

 

11. – 31.01.2021

      - 10.02.2021

Distanzunterricht mit online Präsenzpflicht

Notbetreuung für Kinder von Eltern, die keine andere Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder haben (Nachweispflicht)

 

ab 22.02.2021

Präsenzunterricht im Wechselmodell für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Abschlussklassen; Präsenzunterricht in kleinen Klassen an Förderschulen ist möglich.

Pflicht zum Tragen von FFP2/medizinische Masken für alle Schülerinnen und Schüler

 

ab 15.03.2021

Präsenzunterricht im Wechselmodell für alle Schülerinnen und Schüler (Präsenz- und Distanzunterricht)

 

ab 22.03.2021

Selbsttest für alle Schülerinnen und Schüler 1 x vor den Osterferien

 

Ab 12.04.2021

 

12. – 16.04.2021

Testpflicht 2 x wöchentlich für alle in der Schule tätigen Personen, ohne Testung ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

Präsenzpflicht in halbierten Lerngrupen für die Abschlussklassen,

Distanzunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler,

Betreuungsangebot für die Klassen 1 bis 6, an Förderschulen auch höhere Jahrgänge.

 

18. – 23.04.2021

Präsenzunterricht für alle Jahrgänge im Wechselunterricht / reduzierte Lerngruppen

ab 26.04.2021

 

 

Bundesnotbremse tritt in Kraft: Bei Inzidenz von 165 am übernächsten Tag Präsenzunterricht an allgem. und Berufskollegs untersagt, ausge-

nommen Abschlussklasse und Förderschulen

 

Ab 31.05.2021

Präsenzunterricht für alle bis zu den Sommerferien bei einer Inzidenz

unter 100

 

 

 

Die Regelungen, die ab 26.04.2021 bei einer Inzidenz ab 165 vorgesehen sind, traten im Rhein-Kreis Neuss nicht ein, da die Inzidenz unter 165 lag.

 

Ab 31.05.2021 gilt bei einer stabilen Inzidenz unter 100 durchgängiger Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien für alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen.

 

 

 

Erfahrungen der BBZ mit dem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht

 

Der Wechselunterricht erfordert zweigleisige Betreuung und ist daher organisatorisch sehr aufwändig. Am BBZ Grevenbroich wäre für einige Bildungsgänge der durchgängige Distanzunterricht vorteilhafter gewesen.

Am BTI Neuss –Hammfeld konnte die gute digitale Ausstattung und der fachkompetente Support einen guten Beitrag zum Gelingen des Präsenz-Wechselunterrichts leisten. Sehr wohl hängt das Gelingen auch vom Potential der Schülerinnen und Schüler ab.

Das BBZ Dormagen hat gute Erfahrungen mit geteilten Klassen im wöchentlichen Wechsel gemacht.

Am BBZ Weingartstraße wurden gute Erfahrungen mit Hybridunterricht (halbe Klasse vor Ort und halbe Klasse von zu Hause zugeschaltet) gemacht, obwohl dies für das Lehrpersonal sehr herausfordernd war.

 

 

Erfahrungen der Förderschulen mit dem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht:

 

Größtenteils berichteten die Schulen von guten Erfahrungen, auch wenn es ein Arbeiten unter erschwerten Bedingungen ist, nicht alle Schüler im Distanzlernen immer die geforderten Arbeitsaufträge lieferten und die Eltern zu Hause teilweise nicht die erforderliche Unterstützung leisten können.

Ein Vorteil waren die kleineren Lerngruppen mit intensiverer Förderung des Einzelnen.

Allerdings stellte die Notbetreuung für die Schulen organisatorisch eine Herausforderung dar.

Die Lollitestungen machten eine Umstellung vom wöchentlichen auf den täglichen Wechselunterricht mit hohem organisatorischen Aufwand notwendig

(Bustransport, Koordination mit Arbeitgebern). Dennoch hat sich diese Art der Testung bewährt.

 

Zur Eindämmung des pandemischen Geschehens stellt das Land gemäß Schul-Mail vom 22.03.2021 für alle Schülerinnen und Schüler Corona-Selbsttests zur Verfügung. Bis zum Beginn der Osterferien sollten alle einmal Gelegenheit zum Test haben.

 

Nach den Osterferien besteht eine zweimalige Testpflicht pro Woche für alle in der Schule tätigen Personen. Abschlussprüfungen von Schülerinnen und Schüler ohne Testung dürfen in besonderen Räumlichkeiten stattfinden.

 

Da die bisher verwendeten Testkits (Schnell- / Selbsttests) für die jüngeren Kinder und Schülerinnen und Schüler der Förderschulen oft nicht praktikabel sind, werden ab 10.05.2021 an den Grund- und Förderschulen und Schulen mit Primarstufe PCR-Pooltestungen eingeführt.

 

  1. PCR-Pooltestungen an Grund- und Förderschulen

 

Das Ministerium für Schule und Bildung sieht in der PCR-Pool-Testung für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie Förderschulen Vorteile gegenüber den bisher verwendeten Schnell- bzw. Selbsttests.

Bei dem neuen Verfahren wird ein Lollitest verwendet, der in der Handhabung praktikabler und altersgerecht ist. Vorgesehen ist eine zweimalige Testung je Woche.

 

Alle Schulträger wurden gebeten, den Transport der Tests von den Schulen zu den  zugewiesenen Laboren auf festgelegten Routen zu übernehmen.

Dem Rhein-Kreis Neuss wurde eine Route zugewiesen, beginnend an der Schule am

Chorbusch, über 1 Dormagener und 6 Kölner Grundschulen zum Labor in Köln.

Als Fahrer konnten zwei Hausmeister kreiseigener Schulen gewonnen werden.

Die Fahrten werden mit einem Dienstwagen absolviert. Nach einer Testfahrt am 06.05.2021 erfolgte die erste reguläre Fahrt am 10.05.2021.

 

Die Schülerinnen und Schüler kommen mit den Lollitests besser zurecht als mit den vorher  verwendeten Testkits. Für die Lehrkräfte und Schulleitungen bedeutet die zweimalige Testung und deren Dokumentation einen hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand und ist daher sehr belastend. Optimierungsbedarf liegt auch noch bei der Übermittlung der Testergebnisse. Diese werden teilweise von den Laboren nicht immer am selben Tag und nicht immer vollständig übermittelt. Teilweise wurde für die Einzeltestungen nicht ausreichend viel Testmaterial geliefert und musste nachgeordert werden.

 

 

  1. Förderung von außerschulischen Bildungs-und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenlernangeboten für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen

(RdErl. Des Ministeriums für Schule und Bildung vom 01.03.2021)

 

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu §44 LHO in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für die Durchführung von außerschulischen Gruppenlernangeboten an berufsbildenden Schulen, um bei Schülerinnen und Schülern pandemiebedingt entstandene Kompetenzdefizite ab dem 01.03.2021 bis zum 09.08.2022 (Ende der Sommerferien 2022) auszugleichen.

 

Am BBZ Dormagen werden für 2 Lerngruppen an insgesamt 6 Tagen (davon 2 in den Sommerferien 2021) außerschulische Maßnahmen stattfinden. Zur Durchführung haben sich 3 Lehrkräfte des BBZ Dormagen im Rahmen eines freien Dienstvertrages bereiterklärt.

Die Kosten der Maßnahme in Höhe von 1279, 44€ werden zu 80% durch das Land gefördert. Der 20%ige Eigenanteil in Höhe von 255,89€ ist vom Schulträger zu übernehmen und wird aus dem Budget der Schule getragen.

 

Konzept des BBZ Dormagen (Anlage 1)

 

 

 

  1. Elternbeiträge OGS und Mittagsverpflegung

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land NRW nach dem Ende der Weihnachtsferien

2020/2021 den Präsenzunterricht an den Schulen ausgesetzt. Mit Ausnahme der   Notbetreuungen gab es auch keine offenen Ganztagsangebote.

 

Die Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass die für  

den Monat Januar 2021 anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen der offenen

Ganztagschulen jeweils zur Hälfte vom Land und von den kommunalen Schulträgern übernommen werden. Die Haushaltsmittel für die hälftige Erstattung der Beiträge durch  

das Land wurden am 21.01.2021 vom Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages bereit gestellt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss verzichtete auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen  

Ganztagsangebote im Zeitraum 01.01.-31.01.2021. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

 

Für den Monat Februar 2021 hat das Land noch keine Entscheidung zu den anfallenden

Elternbeiträgen getroffen.

 

 

An allen kreisangehörigen Förderschulen wurden den Schülerinnen und Schülern in den letzten Wochen sowohl in der Notbetreuung (14.12.20-19.02.21 und 12.-16.04.21) als auch in dem seit dem 22.02.21 wieder aufgenommenen Wechselunterricht eine Mittagsverpflegung angeboten.

 

Eine Ausnahme stellt die Joseph-Beuys-Schule dar. Hier hat sich die Schulleitung dazu entschieden, die Mensa in der Notbetreuung geschlossen zu halten, bietet allerdings

den Schülerinnen und Schülern ein tägliches Lunch-Paket mit abgepackten Lebensmitteln und Getränken an.

 

Mit Mail vom 09.09.2020, 18.11.2020 und 12.01.2021 wurden alle kreisangehörigen Förderschulen über die Möglichkeit der dezentralen Erbringung der Mittagsverpflegung für Familien mit Anspruch auf BuTLeistungen informiert. Die Schulen wurden gebeten diese Mitteilung an den betroffenen Personenkreis weiterzugeben und Amt 40 bei Eingang von Bedarfsmeldungen zu informieren.

Über die Schule am Nordpark ging eine Bedarfsmeldung ein. Die betroffene Familie hat sich beim zuständigen Caterer, Ars Cenandi in Neuss, die Mahlzeiten mittags abgeholt.

 

Da die Kinder seit Januar 2021 in der Notbetreuung und seit 22.02.2021 im Wechselunterricht nicht regelmäßig, nur an wenigen Tagen, am Mittagessen teilnehmen konnten, wurden die Kosten auch für die Pauschalzahler (33€) im Zeitraum von Januar bis April 2021 spitz abgerechnet. Sofern sich bis zum Ende des Monats Mai eine ähnliche Situation darstellt, werden die Kosten der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ebenfalls spitz abgerechnet.

Da aktuell ab 31.05.2021 wieder mit der Aufnahme des regelmäßigen Präsenzunterrichts und somit eine regelmäßige Teilnahme am Mittagessen zu rechnen ist, wird dementsprechend ab Juni 2021 wieder pauschal abgerechnet.

 

 

 

 

  1. Qualifizierungsklasse an der Martinusschule

 

Das Kolping-Bildungswerk in Neuss bietet in Kooperation mit der Martinusschule in Kaarst seit dem Schuljahr 2016/2017 eine berufsvorbereitende Maßnahme für bis zu 12 Schülerinnen und Schüler an.

Die Maßnahme wendet sich an Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung, die eine Förderschule oder eine Schule des gemeinsamen Lernens im Kreisgebiet nach dem 9. oder 10. Schuljahr verlassen. In Abstimmung mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss gilt die Maßnahme als 10. oder 11. Schulbesuchsjahr der Martinusschule. Alle teilnehmenden Jugendlichen sind für die Dauer der Maßnahme Schülerinnen und Schüler der Martinusschule. Wegen der begrenzten Raumkapazität am Standort der Martinusschule in Kaarst findet die Maßnahme in den Räumen des Kolping-Bildungswerks statt. Die Maßnahme fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die beruflichen Perspektiven der teilnehmenden Jugendlichen. Dem Gedanken der Inklusion folgend soll die Maßnahme den teilnehmenden Jugendlichen mit Förderbedarf den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Ein Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Martinusschule und dem Kolping-Bildungswerk sowie die finanzielle Förderung der Maßnahme durch den Rhein-Kreis Neuss.

Im Schuljahr 2020/2021 beträgt der Zuschuss des Rhein-Kreises Neuss bis zu 120.000€.

Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes, das von der Martinusschule und dem Kolping-Bildungswerk entwickelt wurde und das Bestandteil des Vertrages ist. Die teilnehmenden Jugendlichen werden von der Martinusschule in Absprache mit dem Kolping-Bildungswerk ausgewählt.

 

Für das Schuljahr 2021/2022 liegt wahrscheinlich coranabedingt nur eine Anmeldung vor, so dass die Qualifizierungsklasse nicht zustande kommt.

           

 

 

 

 

  1. Digitalisierung

 

 

Im Rahmen des DigitalPakts Schule wurden inzwischen 300 iPads für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und 284 Notebooks für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen, die in ihrer häuslichen Situation im Distanzunterricht nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können, angeschafft (Stand 25.05.2021).

Die Geräte werden als Leihgabe in der Zeit der Pandemie verteilt und können danach auch im Rahmen des Unterrichts an der Schule eingesetzt werden.

 

Aufgrund des Mehrbedarfs an iPads an Förderschulen wurde hier bereits auf den angeschafften Endgerätepool zurückgegriffen. Hier lagern noch 180 iPads, die bereits für den schulgebundenen Einsatz vorbereitet und daher abrufbereit sind.

Für Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs sind noch 240 vorbereitete Endgeräte vorhanden.

 

Für Lehrkräfte wurden alle geförderten Endgeräte an die Schulen ausgeliefert, 262 Notebooks für die Berufsschullehrer und 281 iPads für Lehrkräfte an Förderschulen.

 

Derzeit wird ein Verfahren ausgearbeitet, um den Schulen zusätzliche Geräte für die Nutzung im Schulbetrieb zugänglich zu machen. Auch Flüchtlinge werden berücksichtigt.

 

 

Kreiseigene digitale Endgeräte für bedürftige Schüler und Schülerinnen

Ausleihe Stand 31.03.2021

 

 

 

Anzahl ausgeliehener Geräte

Prozentualer Anteil

Ausgeliehener

Geräte

%

Anzahl noch verfügbarer Geräte vor Ort

Prozentualer Anteil noch verfügbarer Geräte vor Ort  %

BBZ Dormagen

71

100,00

 

---

  0

BBZ Grevenbroich

25

13,88

155

 

86,11

BTI Hammfeld

28

17,07

136

 

82,93

BBZ Weingartstraße

18

60,00

  12

 

40,00

Mosaik-Schule, Grevenbroich

 

17

94,44

   1

 5,56

Sebastianusschule, Kaarst

 

15

83,33

   3

16,67

Schule am Nordpark, Neuss

22

100,00

 

---

  0

Michael-Ende-Schule, Neuss

28

80,00

  7

 

20,00

Joseph-Beuys-Schule, Neuss

 4

36,36

  7

 

63,63

Schule am Chorbusch, Dormagen

 

80

100

 ---

 0

Martinusschule, Kaarst

27

100

 ---

 

 0

Herbert-Karrenberg-Schule, Neuss

11

28,20

 28

 

71,79

gesamt

346

49,78

349

50,22