Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zusammenfassung
der Unterrichtssituation seit den Sommerferien 2020
Zeitpunkt |
Schulbetrieb |
ab 12.08.2020 |
Regelbetrieb
ohne Teilung der Lerngruppen Mund-Nasen-Schutz war im Unterricht Pflicht für
Schülerinnen und Schüler |
ab 01.09.2020 |
Aufhebung der
Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitz- platz |
14. + 18.12.2020
|
Präsenzunterricht
für Jahrgang 1 – 7 mit Möglichkeit der Befreiung von der Präsenz Distanzunterricht
für die Jahrgänge 8-13 Ausnahme:
Jahrgänge die noch eine Klausur schreiben musste Notbetreuung
für die unteren Jahrgänge |
11. –
31.01.2021 - 10.02.2021 |
Distanzunterricht
mit online Präsenzpflicht Notbetreuung
für Kinder von Eltern, die keine andere Möglichkeit zur Betreuung ihrer
Kinder haben (Nachweispflicht) |
ab 22.02.2021 |
Präsenzunterricht
im Wechselmodell für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der
Abschlussklassen; Präsenzunterricht in kleinen Klassen an Förderschulen ist
möglich. Pflicht zum
Tragen von FFP2/medizinische Masken für alle Schülerinnen und Schüler |
ab 15.03.2021 |
Präsenzunterricht
im Wechselmodell für alle Schülerinnen und Schüler (Präsenz- und
Distanzunterricht) |
ab 22.03.2021 |
Selbsttest
für alle Schülerinnen und Schüler 1 x vor den Osterferien |
Ab 12.04.2021 12. – 16.04.2021 |
Testpflicht 2
x wöchentlich für alle in der Schule tätigen Personen, ohne Testung ist eine
Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Präsenzpflicht
in halbierten Lerngrupen für die Abschlussklassen, Distanzunterricht
für alle anderen Schülerinnen und Schüler, Betreuungsangebot
für die Klassen 1 bis 6, an Förderschulen auch höhere Jahrgänge. |
18. –
23.04.2021 |
Präsenzunterricht
für alle Jahrgänge im Wechselunterricht / reduzierte Lerngruppen |
ab 26.04.2021 |
Bundesnotbremse
tritt in Kraft: Bei Inzidenz von 165 am übernächsten Tag Präsenzunterricht an
allgem. und Berufskollegs untersagt, ausge- nommen
Abschlussklasse und Förderschulen |
Ab 31.05.2021 |
Präsenzunterricht
für alle bis zu den Sommerferien bei einer Inzidenz unter 100 |
Die Regelungen,
die ab 26.04.2021 bei einer Inzidenz ab 165 vorgesehen sind, traten im
Rhein-Kreis Neuss nicht ein, da die Inzidenz unter 165 lag.
Ab 31.05.2021 gilt
bei einer stabilen Inzidenz unter 100 durchgängiger Präsenzunterricht bis zu
den Sommerferien für alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen.
Erfahrungen der BBZ mit dem Wechsel von
Präsenz- und Distanzunterricht
Der
Wechselunterricht erfordert zweigleisige Betreuung und ist daher
organisatorisch sehr aufwändig. Am BBZ Grevenbroich wäre für einige
Bildungsgänge der durchgängige Distanzunterricht vorteilhafter gewesen.
Am BTI Neuss
–Hammfeld konnte die gute digitale Ausstattung und der fachkompetente Support
einen guten Beitrag zum Gelingen des Präsenz-Wechselunterrichts leisten. Sehr
wohl hängt das Gelingen auch vom Potential der Schülerinnen und Schüler ab.
Das BBZ Dormagen
hat gute Erfahrungen mit geteilten Klassen im wöchentlichen Wechsel gemacht.
Am BBZ
Weingartstraße wurden gute Erfahrungen mit Hybridunterricht (halbe Klasse vor
Ort und halbe Klasse von zu Hause zugeschaltet) gemacht, obwohl dies für das
Lehrpersonal sehr herausfordernd war.
Erfahrungen der Förderschulen mit dem
Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht:
Größtenteils
berichteten die Schulen von guten Erfahrungen, auch wenn es ein Arbeiten unter
erschwerten Bedingungen ist, nicht alle Schüler im Distanzlernen immer die
geforderten Arbeitsaufträge lieferten und die Eltern zu Hause teilweise nicht
die erforderliche Unterstützung leisten können.
Ein Vorteil waren
die kleineren Lerngruppen mit intensiverer Förderung des Einzelnen.
Allerdings stellte
die Notbetreuung für die Schulen organisatorisch eine Herausforderung dar.
Die Lollitestungen
machten eine Umstellung vom wöchentlichen auf den täglichen Wechselunterricht mit
hohem organisatorischen Aufwand notwendig
(Bustransport,
Koordination mit Arbeitgebern). Dennoch hat sich diese Art der Testung bewährt.
Zur Eindämmung des
pandemischen Geschehens stellt das Land gemäß Schul-Mail vom 22.03.2021 für
alle Schülerinnen und Schüler Corona-Selbsttests zur Verfügung. Bis zum Beginn
der Osterferien sollten alle einmal Gelegenheit zum Test haben.
Nach den
Osterferien besteht eine zweimalige Testpflicht pro Woche für alle in der
Schule tätigen Personen. Abschlussprüfungen von Schülerinnen und Schüler ohne
Testung dürfen in besonderen Räumlichkeiten stattfinden.
Da die bisher
verwendeten Testkits (Schnell- / Selbsttests) für die jüngeren Kinder und
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen oft nicht praktikabel sind, werden ab
10.05.2021 an den Grund- und Förderschulen und Schulen mit Primarstufe
PCR-Pooltestungen eingeführt.
- PCR-Pooltestungen an Grund- und Förderschulen
Das Ministerium
für Schule und Bildung sieht in der PCR-Pool-Testung für Schülerinnen und
Schüler der Primarstufe sowie Förderschulen Vorteile gegenüber den bisher
verwendeten Schnell- bzw. Selbsttests.
Bei dem neuen
Verfahren wird ein Lollitest verwendet, der in der Handhabung praktikabler und
altersgerecht ist. Vorgesehen ist eine zweimalige Testung je Woche.
Alle Schulträger
wurden gebeten, den Transport der Tests von den Schulen zu den zugewiesenen Laboren auf festgelegten Routen zu
übernehmen.
Dem Rhein-Kreis
Neuss wurde eine Route zugewiesen, beginnend an der Schule am
Chorbusch, über 1
Dormagener und 6 Kölner Grundschulen zum Labor in Köln.
Als Fahrer konnten
zwei Hausmeister kreiseigener Schulen gewonnen werden.
Die Fahrten werden
mit einem Dienstwagen absolviert. Nach einer Testfahrt am 06.05.2021 erfolgte
die erste reguläre Fahrt am 10.05.2021.
Die Schülerinnen
und Schüler kommen mit den Lollitests besser zurecht als mit den vorher verwendeten Testkits. Für die Lehrkräfte und
Schulleitungen bedeutet die zweimalige Testung und deren Dokumentation einen
hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand und ist daher sehr belastend.
Optimierungsbedarf liegt auch noch bei der Übermittlung der Testergebnisse.
Diese werden teilweise von den Laboren nicht immer am selben Tag und nicht
immer vollständig übermittelt. Teilweise wurde für die Einzeltestungen nicht
ausreichend viel Testmaterial geliefert und musste nachgeordert werden.
- Förderung von außerschulischen Bildungs-und Betreuungsangeboten in
Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch
Gruppenlernangeboten für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden
Schulen
(RdErl. Des Ministeriums für Schule und Bildung vom 01.03.2021)
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu §44 LHO in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für die Durchführung von außerschulischen Gruppenlernangeboten an berufsbildenden Schulen, um bei Schülerinnen und Schülern pandemiebedingt entstandene Kompetenzdefizite ab dem 01.03.2021 bis zum 09.08.2022 (Ende der Sommerferien 2022) auszugleichen.
Am BBZ Dormagen werden für 2 Lerngruppen an insgesamt 6 Tagen (davon 2 in den Sommerferien 2021) außerschulische Maßnahmen stattfinden. Zur Durchführung haben sich 3 Lehrkräfte des BBZ Dormagen im Rahmen eines freien Dienstvertrages bereiterklärt.
Die Kosten der Maßnahme in Höhe von 1279, 44€ werden zu 80% durch das Land gefördert. Der 20%ige Eigenanteil in Höhe von 255,89€ ist vom Schulträger zu übernehmen und wird aus dem Budget der Schule getragen.
Konzept des BBZ Dormagen (Anlage 1)
- Elternbeiträge OGS und Mittagsverpflegung
Aufgrund der
Corona-Pandemie hat das Land NRW nach dem Ende der Weihnachtsferien
2020/2021 den
Präsenzunterricht an den Schulen ausgesetzt. Mit Ausnahme der Notbetreuungen gab es auch keine offenen
Ganztagsangebote.
Die
Landesregierung hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass die
für
den Monat Januar
2021 anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen der offenen
Ganztagschulen
jeweils zur Hälfte vom Land und von den kommunalen Schulträgern übernommen
werden. Die Haushaltsmittel für die hälftige Erstattung der Beiträge durch
das Land wurden am
21.01.2021 vom Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages bereit gestellt.
Der Rhein-Kreis
Neuss verzichtete auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen
Ganztagsangebote
im Zeitraum 01.01.-31.01.2021. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem
Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Für den Monat
Februar 2021 hat das Land noch keine Entscheidung zu den anfallenden
Elternbeiträgen
getroffen.
An allen kreisangehörigen Förderschulen
wurden den Schülerinnen und Schülern in den letzten Wochen sowohl in der
Notbetreuung (14.12.20-19.02.21 und 12.-16.04.21) als auch in dem seit dem
22.02.21 wieder aufgenommenen Wechselunterricht eine Mittagsverpflegung
angeboten.
Eine Ausnahme stellt die
Joseph-Beuys-Schule dar. Hier hat sich die Schulleitung dazu entschieden, die
Mensa in der Notbetreuung geschlossen zu halten, bietet allerdings
den Schülerinnen und Schülern ein tägliches
Lunch-Paket mit abgepackten Lebensmitteln und Getränken an.
Mit Mail vom 09.09.2020, 18.11.2020 und
12.01.2021 wurden alle kreisangehörigen Förderschulen über die Möglichkeit der
dezentralen Erbringung der Mittagsverpflegung für Familien mit Anspruch auf
BuTLeistungen informiert. Die Schulen wurden gebeten diese Mitteilung an den
betroffenen Personenkreis weiterzugeben und Amt 40 bei Eingang von
Bedarfsmeldungen zu informieren.
Über die Schule am Nordpark ging eine Bedarfsmeldung ein. Die betroffene Familie hat sich beim zuständigen Caterer, Ars Cenandi in Neuss, die Mahlzeiten mittags abgeholt.
Da die Kinder seit Januar 2021 in der Notbetreuung und seit 22.02.2021 im Wechselunterricht nicht regelmäßig, nur an wenigen Tagen, am Mittagessen teilnehmen konnten, wurden die Kosten auch für die Pauschalzahler (33€) im Zeitraum von Januar bis April 2021 spitz abgerechnet. Sofern sich bis zum Ende des Monats Mai eine ähnliche Situation darstellt, werden die Kosten der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ebenfalls spitz abgerechnet.
Da aktuell ab 31.05.2021 wieder mit der Aufnahme des regelmäßigen Präsenzunterrichts und somit eine regelmäßige Teilnahme am Mittagessen zu rechnen ist, wird dementsprechend ab Juni 2021 wieder pauschal abgerechnet.
- Qualifizierungsklasse an der Martinusschule
Das
Kolping-Bildungswerk in Neuss bietet in Kooperation mit der Martinusschule in
Kaarst seit dem Schuljahr 2016/2017 eine berufsvorbereitende Maßnahme für bis
zu 12 Schülerinnen und Schüler an.
Die Maßnahme wendet
sich an Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen oder Emotionale
und soziale Entwicklung, die eine Förderschule oder eine Schule des gemeinsamen
Lernens im Kreisgebiet nach dem 9. oder 10. Schuljahr verlassen. In Abstimmung
mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss gilt die Maßnahme als 10. oder 11.
Schulbesuchsjahr der Martinusschule. Alle teilnehmenden Jugendlichen sind für
die Dauer der Maßnahme Schülerinnen und Schüler der Martinusschule. Wegen der
begrenzten Raumkapazität am Standort der Martinusschule in Kaarst findet die
Maßnahme in den Räumen des Kolping-Bildungswerks statt. Die Maßnahme fördert
die Persönlichkeitsentwicklung und die beruflichen Perspektiven der
teilnehmenden Jugendlichen. Dem Gedanken der Inklusion folgend soll die
Maßnahme den teilnehmenden Jugendlichen mit Förderbedarf den Übergang in den
Arbeitsmarkt erleichtern.
Ein Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Martinusschule und dem
Kolping-Bildungswerk sowie die finanzielle Förderung der Maßnahme durch den
Rhein-Kreis Neuss.
Im Schuljahr
2020/2021 beträgt der Zuschuss des Rhein-Kreises Neuss bis zu 120.000€.
Die Zusammenarbeit
erfolgt auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes, das von der
Martinusschule und dem Kolping-Bildungswerk entwickelt wurde und das
Bestandteil des Vertrages ist. Die teilnehmenden Jugendlichen werden von der
Martinusschule in Absprache mit dem Kolping-Bildungswerk ausgewählt.
Für das Schuljahr 2021/2022 liegt wahrscheinlich coranabedingt nur eine Anmeldung vor, so dass die Qualifizierungsklasse nicht zustande kommt.
- Digitalisierung
Im Rahmen des DigitalPakts Schule wurden inzwischen 300 iPads für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und 284 Notebooks für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen, die in ihrer häuslichen Situation im Distanzunterricht nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können, angeschafft (Stand 25.05.2021).
Die Geräte werden als Leihgabe in der Zeit der Pandemie verteilt und können danach auch im Rahmen des Unterrichts an der Schule eingesetzt werden.
Aufgrund des Mehrbedarfs an iPads an Förderschulen wurde hier bereits auf den angeschafften Endgerätepool zurückgegriffen. Hier lagern noch 180 iPads, die bereits für den schulgebundenen Einsatz vorbereitet und daher abrufbereit sind.
Für Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs sind noch 240 vorbereitete Endgeräte vorhanden.
Für Lehrkräfte wurden alle geförderten Endgeräte an die Schulen ausgeliefert, 262 Notebooks für die Berufsschullehrer und 281 iPads für Lehrkräfte an Förderschulen.
Derzeit wird ein Verfahren ausgearbeitet, um den Schulen zusätzliche Geräte für die Nutzung im Schulbetrieb zugänglich zu machen. Auch Flüchtlinge werden berücksichtigt.
Kreiseigene
digitale Endgeräte für bedürftige Schüler und Schülerinnen
Ausleihe Stand
31.03.2021
|
Anzahl ausgeliehener Geräte |
Prozentualer Anteil Ausgeliehener Geräte % |
Anzahl noch verfügbarer Geräte vor Ort |
Prozentualer Anteil noch
verfügbarer Geräte vor Ort % |
BBZ Dormagen |
71 |
100,00 |
--- |
0 |
BBZ
Grevenbroich |
25 |
13,88 |
155 |
86,11 |
BTI Hammfeld |
28 |
17,07 |
136 |
82,93 |
BBZ
Weingartstraße |
18 |
60,00 |
12 |
40,00 |
Mosaik-Schule,
Grevenbroich |
17 |
94,44 |
1 |
5,56 |
Sebastianusschule,
Kaarst |
15 |
83,33 |
3 |
16,67 |
Schule am
Nordpark, Neuss |
22 |
100,00 |
--- |
0 |
Michael-Ende-Schule,
Neuss |
28 |
80,00 |
7 |
20,00 |
Joseph-Beuys-Schule,
Neuss |
4 |
36,36 |
7 |
63,63 |
Schule am Chorbusch,
Dormagen |
80 |
100 |
--- |
0 |
Martinusschule,
Kaarst |
27 |
100 |
--- |
0 |
Herbert-Karrenberg-Schule,
Neuss |
11 |
28,20 |
28 |
71,79 |
gesamt |
346 |
49,78 |
349 |
50,22 |