Betreff
Sachstand Corona
Vorlage
53/0539/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Kreisausschuss 19. Mai 2021

 

TOP Sachstand Corona

 

Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss

Über die aktuellen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten in einem wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der in dem Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.

Die Zahl der COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen Intensivstationen ist weiter leicht angestiegen, liegt aber bei der Gesamtzahl der stationären Patienten noch unter dem Niveau des Jahresbeginns. Aktuell sind die Krankenhaus- und Intensivkapazitäten ausreichend. Eine Übersicht über die Entwicklung Covid-19 Patienten in den Krankenhäusern findet sich hier:

Grafik 1

Grafik 2

 

Personelle Situation

Im Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche im 2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Auch an den im Mai und Juni anstehenden Feiertagen (Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam) sind das Gesundheitsamt sowie die Corona-Hotline täglich im Einsatz. Insgesamt sind im Corona-Team derzeit inkl. der Corona-Hotline 186 Personen (138,12 Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter sind auch weiter 10 Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der Hilfeleistungsantrag bis zum 15. Juni befristet. Außerdem sind 3 Mitarbeiter/innen von Landes- und Bundesbehörden zur Unterstützung des Gesundheitsamtes abgeordnet. Über eine zusätzliche Personalreserve mit 33,43 Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team stets bedarfsorientiert kurzfristig aufgestockt werden.

 

Corona-Notbremse

Seit dem 25. April gelten im Rhein-Kreis Neuss die bundesweit einheitlichen Regelungen der „Corona-Notbremse“ für Kreise und kreisfreie Städte, die mindestens an drei Tagen in Folge beim Robert-Koch-Institut einen höheren Inzidenzwert als 100 aufweisen. Somit gelten folgende Regeln:

 

        Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Diese Kontaktbeschränkungen gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Raum.

 

        Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen und Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten u.a. für Notfälle, die Berufsaus-übung oder das Gass igehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

 

        Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet, ebenfalls die Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier gilt eine begrenzte Kunden-zahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben.

 

        Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

 

        Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.

 

        Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Nur zoologische und botanische Gärten können mit einem aktuellen negativen Test besucht werden.

 

        Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.

 

        In Schulen ist Wechselunterricht möglich. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Schülerinnen und Schüler sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden.

 

Die „Corona-Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

 

Seit dem 3. Mai vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Hierzu zählen

        Click and Meet im Einzelhandel

        Besuche der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten

        zulässige körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur- oder Fußpflegetermin)

        Testpflicht in Schulen

        der Einreisequarantäne (außer aus Virusvarianten-Gebieten)

Vollständig Geimpfte oder Genese müssen hier kein zusätzliches negatives Coronatestergebnis mehr nachweisen.

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass. 

2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt oder der Bescheinigung des Gesundheitsamtes hierüber.

Seit dem 9. Mai sind zudem Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich sowie Ausgangssperren für Genesene und vollständig Geimpfte aufgehoben.

Der Rhein-Kreis Neuss verschickt kreisweit an alle Genesene unaufgefordert eine Bescheinigung über das positive PCR-Testergebnis.

 

Kostenfreie Corona-Schnelltests

Das Kreis-Gesundheitsamt hat insgesamt etwa 200 Anbieter im Kreisgebiet mit der Durchführung der kostenfreien Corona-Schnelltests beauftragt und somit ein flächendeckendes Netz geschaffen. Eine stets aktuelle Übersicht findet sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest. Neben den hier gelisteten 104 Anbietern haben sich weitere Hausarztpraxen beauftragen lassen, die diese Tests aber nur für ihre Patienten anbieten. Diese werden dort daher nicht aufgeführt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 3. April angekündigt, dass in den Osterferien landesweit alle Schulen, vorrangig Grund- und Förderschulen, mit Selbsttests für eine zweimal wöchentliche Testung beliefert werden. Die Kreisverwaltung hat die Schulen im Kreis unmittelbar informiert und im Bedarfsfall Unterstützung angeboten. In den nächsten Wochen sollen weitere Tests folgen.

 

Testungen in Schulen

Seit dem 10. Mai werden die Kinder an Grund- und Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss mit sogenannten Lolli-Tests getestet. Diese PCR-Tests sind sicherer als die bisher durchgeführten Selbsttests. Mit den Lolli-Tests werden Infektionen innerhalb einer Lerngruppe identifiziert. Die Kinder lutschen dabei für etwa 30 Sekunden an einem Tupfer wie an einem Lolli; die Tests einer Gruppe werden gesammelt und zusammen ausgewertet. So lässt sich feststellen, ob jemand aus der Gruppe mit dem Coronavirus angesteckt ist. Durch die PCR-Tests in Form von Lolli-Tests könnten zudem Infektionen frühzeitig entdeckt und Ansteckungen vermieden werden. Bei einem positiven Test erhalten alle Kinder einer Pool-Gruppe einen persönlichen PCR-Test. Infizierte Kinder müssen zu Hause in Isolation bleiben. Das Gesundheitsamt entscheidet nach individueller Bewertung, welche Quarantänemaßnahmen für alle anderen Kinder der Lerngruppe gelten und informiert die Eltern.

 

Corona-Schutzimpfungen

Bis zum 7. Mai haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie durch die mobilen Impfteams bereits 107.562 Personen ihre Erst- und 30.463 Personen ihre Zweitimpfung erhalten. Zudem sind kreisweit in den Arztpraxen 38.771 Personen einmal und 1.431 Personen zweimal geimpft worden.

 

Seit dem 30. April - sind für die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen mit Vorerkrankung der Priorität 2 möglich. Diese und alle Impfberechtigten, die zur Gruppe der über-70-Jährigen gehören, können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Ruf-nummer 0800 116 117 01 Termine geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten bestimmter Berufsgruppen gehört, meldet sich beim Rhein-Kreis Neuss über die Mail-Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de für einen Impftermin an.

 

Seit dem 6. Mai sind für die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen Terminbuchungen für weitere Personengruppen der Prioritätengruppe drei möglich. Die Terminbuchungen für die jetzt neu impfberechtigten Personengruppen erfolgen über die Buchungssysteme der kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117 01 vorgenommen werden. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sollen über die Hausärzte einen Impftermin vereinbaren.

 

Seit dem 7. Mai ist bundesweit die Priorisierung bei Impfungen mit AstraZeneca aufgehoben. Erst-Impfungen mit AstraZeneca finden nur noch in Arztpraxen und nicht mehr in den Impfzentren statt. Dort können sich nach vorheriger Beratung auch Impfwillige impfen lassen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, die ihre Erst-Impfung mit AstraZeneca in einem Impfzentrum erhalten haben, erhalten dort auch ihre zweite Impfdosis, über 60-jährige mit AstraZeneca, jüngere erhalten Moderna oder BionTech.

 

Zur weiteren Erhöhung der Kapazität und zur Vermeidung von Wartezeiten nimmt der Rhein-Kreis Neuss laufend Optimierungen in den Abläufen im Impfzentrum vor. Inzwischen sind dort 20 Impfungen pro Stunde und Impfkabine möglich. Dies ergibt eine wöchentliche Kapazität von insgesamt 15.680 Impfungen. Bei der Optimierung der Abläufe hat der Kreis auch das kostenfreie Beratungsangebot von Dr. Andreas Syska, Professor für Produktionsmanagement an der Hochschule Niederrhein, angenommen.

 

Ziel aller organisatorischen Verbesserungen ist es, Wartezeiten bei zu Impfenden und dem Personal im Impfzentrum zu vermeiden, sowie die Datenerfassung durch weitere Digitalisierung zu beschleunigen. So werden Unterlagen nun schon vor dem Impfzentrum auf Vollständigkeit geprüft, die Organisation des Eingangsbereichs sowie die Ausschilderung optimiert und die Lenkung der zu impfenden Personen in den Impfstraßen flexibler gestaltet.

 

Die Kreisverwaltung erarbeitet aktuell Handlungsansätze, wie nach einer Aufhebung der Impfpriorisierung auch in Quartieren mit einem hohen Anteil an einkommensschwachen Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund über das Impfangebot aufgeklärt werden sowie für dessen Inanspruchnahme motiviert werden kann. Hierbei sollen insbesondere auch die örtlichen Akteure eingebunden werden. Falls zulässig, wird auch die Durchführung von mobilen Impfangeboten geprüft.

 

Luca-App zur Kontaktnachverfolgung

Der Rhein-Kreis Neuss ist seit Anfang April an die Luca-App zur digitalen Kontaktdaten-Übermittlung angeschlossen. Gastronomie, Einzelhandel oder Veranstaltungsbranche im Rhein-Kreis Neuss können die App somit zur Kontaktnachverfolgung einsetzen. Der Kreis wird die Möglichkeit auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter sowie deren am Markt erprobten App-Lösungen anbieten, sofern eine nahtlose Anbindung an das Fachverfahren „SORMAS“ gewährleistet ist. Die Nutzung der Luca-App sei für Gastgeber und Gast freiwillig. Nur das Gesundheitsamt könne die in Luca gesicherten Daten wieder entschlüsseln, nachdem beide Seiten ihr Einverständnis erklärt hätten.

 

Restaurantbesitzer, Einzelhändler oder Veranstalter müssen ihren Standort bei Luca registrieren. Danach können individuelle QR-Codes für einen Ort und Tisch generiert, ausgedruckt oder ebenfalls auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Check-in auf zwei Wegen erfolgen: Entweder der Gastgeber scannt den QR-Code seines Gastes oder der Gast scannt den QR-Code seines Gastgebers.

 

Verlässt der Gast den Gastgeber, erfolgt der Check-out im Idealfall automatisch („Geofencing“) oder manuell durch Gast beziehungsweise Gastgeber. Tritt nun im Umfeld des besuchten Ortes eine Infektion auf, kann das Kreisgesundheitsamt die gefährdeten Besucher über die App ermitteln, sobald der positiv bestätigte Gast seinen Besuch und der Gastgeber den Ort sowie die Kontaktliste freigegeben haben.

 

 

Einkaufshilfe für Menschen in Quarantäne

Der Rhein-Kreis Neuss hat bereits vor über einem Jahr einen Einkaufsdienst für Menschen in Quarantäne eingerichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass Haushalte ohne soziale Kontakte auch während der Corona-Pandemie gut versorgt sind – beispielsweise Senioren, deren Verwandte ihren Wohnsitz nicht in der Region haben. Insgesamt wurde diese Unterstützung seit Pandemie-Beginn 400 Mal in Anspruch genommen. Allein im April 2021 wurde 66 Anfragen bedient. Gefragt war dabei nicht nur Hilfe beim Einkauf, sondern auch Unterstützung beim Gassi gehen. Umgesetzt wird die Unterstützung von den örtlichen Wohlfahrtsverbänden, die vor Ort auch Unterstützung von weiteren freiwilligen erhalten.

 

In zwei Drittel der Fälle geht es um Hilfe bei Einkäufen; häufig brauchen die Menschen in Quarantäne auch kurzfristig Medikamente. Bei rund einem Viertel der Anfragen geht es um Hilfe beim Gassi gehen. Zu Beginn der Pandemie wurde die Unterstützung insbesondere von älteren Menschen in Anspruch genommen haben. Inzwischen sind alle Altersgruppen nahezu gleich stark vertreten.