Sachverhalt:
Kreisausschuss
19. Mai 2021
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Sachstand Corona
Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss
Über die aktuellen Fallzahlen
im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten in einem wöchentlichen
Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der in dem Bericht
aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.
Die Zahl der COVID-19
Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen Intensivstationen ist
weiter leicht angestiegen, liegt aber bei der Gesamtzahl der stationären
Patienten noch unter dem Niveau des Jahresbeginns. Aktuell sind die
Krankenhaus- und Intensivkapazitäten ausreichend. Eine Übersicht über die
Entwicklung Covid-19 Patienten in den Krankenhäusern findet sich hier:
Personelle Situation
Im Gesundheitsamt des Rhein-Kreis
Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche im 2-Schicht-System (6:30 –
14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Auch an den im Mai und Juni anstehenden Feiertagen (Christi
Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam) sind das Gesundheitsamt sowie die
Corona-Hotline täglich im Einsatz. Insgesamt sind im Corona-Team derzeit inkl.
der Corona-Hotline 186 Personen (138,12 Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter
sind auch weiter 10 Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der
Hilfeleistungsantrag bis zum 15. Juni befristet. Außerdem sind 3
Mitarbeiter/innen von Landes- und Bundesbehörden zur Unterstützung des
Gesundheitsamtes abgeordnet. Über eine zusätzliche Personalreserve mit 33,43
Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team stets bedarfsorientiert kurzfristig
aufgestockt werden.
Corona-Notbremse
Seit dem 25. April gelten im
Rhein-Kreis Neuss die bundesweit einheitlichen Regelungen der
„Corona-Notbremse“ für Kreise und kreisfreie Städte, die mindestens an drei
Tagen in Folge beim Robert-Koch-Institut einen höheren Inzidenzwert als 100
aufweisen. Somit gelten folgende Regeln:
• Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes
und maximal eine weitere Person begrenzt. Diese Kontaktbeschränkungen gelten
sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Raum.
• Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen und
Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen
gelten u.a. für Notfälle, die Berufsaus-übung oder das Gass igehen mit dem
Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur
alleine.
• Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet, ebenfalls die
Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des
Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte,
Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier gilt eine begrenzte
Kunden-zahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen gilt: Geschäfte können
Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit
Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben.
• Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind
untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege.
Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis
vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
• Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder
mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen
Sport maximal zu fünft machen.
• Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Nur
zoologische und botanische Gärten können mit einem aktuellen negativen Test
besucht werden.
• Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.
• In Schulen ist Wechselunterricht möglich. Ausnahmen für
Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Schülerinnen und Schüler
sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden.
Die „Corona-Notbremse“ tritt
erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz an fünf
aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
Seit dem 3. Mai vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten
Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Hierzu zählen
• Click and Meet im
Einzelhandel
• Besuche der Außenbereiche
von Zoos oder Botanischen Gärten
• zulässige
körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur- oder Fußpflegetermin)
• Testpflicht in Schulen
• der Einreisequarantäne
(außer aus Virusvarianten-Gebieten)
Vollständig Geimpfte oder Genese müssen hier kein zusätzliches
negatives Coronatestergebnis mehr nachweisen.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann
nachgewiesen werden durch:
1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen
vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union
zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer
Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere
Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage
sowie maximal sechs Monate zurückliegt oder der Bescheinigung des
Gesundheitsamtes hierüber.
Seit dem 9. Mai sind zudem Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich
sowie Ausgangssperren für Genesene und vollständig Geimpfte aufgehoben.
Der Rhein-Kreis Neuss verschickt kreisweit an alle Genesene
unaufgefordert eine Bescheinigung über das positive PCR-Testergebnis.
Kostenfreie
Corona-Schnelltests
Das Kreis-Gesundheitsamt hat
insgesamt etwa 200 Anbieter im Kreisgebiet mit der Durchführung der
kostenfreien Corona-Schnelltests beauftragt und somit ein flächendeckendes Netz
geschaffen. Eine stets aktuelle Übersicht findet sich auf der Kreis-Homepage
unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest.
Neben den hier gelisteten 104 Anbietern haben sich weitere Hausarztpraxen
beauftragen lassen, die diese Tests aber nur für ihre Patienten anbieten. Diese
werden dort daher nicht aufgeführt.
Das Land Nordrhein-Westfalen
hat in einem Erlass vom 3. April angekündigt, dass in den Osterferien
landesweit alle Schulen, vorrangig Grund- und Förderschulen, mit Selbsttests
für eine zweimal wöchentliche Testung beliefert werden. Die Kreisverwaltung hat
die Schulen im Kreis unmittelbar informiert und im Bedarfsfall Unterstützung
angeboten. In den nächsten Wochen sollen weitere Tests folgen.
Testungen in Schulen
Seit dem 10. Mai werden die Kinder an Grund- und Förderschulen im Rhein-Kreis
Neuss mit sogenannten Lolli-Tests getestet. Diese PCR-Tests sind sicherer als
die bisher durchgeführten Selbsttests. Mit den Lolli-Tests werden Infektionen
innerhalb einer Lerngruppe identifiziert. Die Kinder lutschen dabei für etwa 30
Sekunden an einem Tupfer wie an einem Lolli; die Tests einer Gruppe werden
gesammelt und zusammen ausgewertet. So lässt sich feststellen, ob jemand aus
der Gruppe mit dem Coronavirus angesteckt ist. Durch die PCR-Tests in Form von
Lolli-Tests könnten zudem Infektionen frühzeitig entdeckt und Ansteckungen
vermieden werden. Bei einem positiven Test erhalten alle Kinder einer
Pool-Gruppe einen persönlichen PCR-Test. Infizierte Kinder müssen zu Hause in
Isolation bleiben. Das Gesundheitsamt entscheidet nach individueller Bewertung,
welche Quarantänemaßnahmen für alle anderen Kinder der Lerngruppe gelten und
informiert die Eltern.
Corona-Schutzimpfungen
Bis zum 7. Mai haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie durch die mobilen Impfteams
bereits 107.562 Personen ihre Erst- und 30.463 Personen ihre Zweitimpfung
erhalten. Zudem sind kreisweit in den Arztpraxen 38.771 Personen einmal und
1.431 Personen zweimal geimpft worden.
Seit dem 30. April - sind für
die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen mit Vorerkrankung der
Priorität 2 möglich. Diese und alle Impfberechtigten, die zur Gruppe der
über-70-Jährigen gehören, können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung
online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Ruf-nummer 0800
116 117 01 Termine geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten bestimmter
Berufsgruppen gehört, meldet sich beim Rhein-Kreis Neuss über die Mail-Adresse
impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de für einen Impftermin an.
Seit dem 6. Mai sind für die
Impfzentren in Nordrhein-Westfalen Terminbuchungen für weitere Personengruppen
der Prioritätengruppe drei möglich. Die Terminbuchungen für die jetzt neu
impfberechtigten Personengruppen erfolgen über die Buchungssysteme der
kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über
die zentrale Rufnummer (0800) 116 117 01 vorgenommen werden. Zum Einsatz kommen
die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht
nicht. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sollen über die
Hausärzte einen Impftermin vereinbaren.
Seit dem 7. Mai ist
bundesweit die Priorisierung bei Impfungen mit AstraZeneca aufgehoben.
Erst-Impfungen mit AstraZeneca finden nur noch in Arztpraxen und nicht mehr in
den Impfzentren statt. Dort können sich nach vorheriger Beratung auch
Impfwillige impfen lassen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Personen, die ihre Erst-Impfung mit AstraZeneca in einem Impfzentrum erhalten
haben, erhalten dort auch ihre zweite Impfdosis, über 60-jährige mit
AstraZeneca, jüngere erhalten Moderna oder BionTech.
Zur weiteren Erhöhung der
Kapazität und zur Vermeidung von Wartezeiten nimmt der Rhein-Kreis Neuss
laufend Optimierungen in den Abläufen im Impfzentrum vor. Inzwischen sind dort
20 Impfungen pro Stunde und Impfkabine möglich. Dies ergibt eine wöchentliche
Kapazität von insgesamt 15.680 Impfungen. Bei der Optimierung der Abläufe hat
der Kreis auch das kostenfreie Beratungsangebot von Dr. Andreas Syska,
Professor für Produktionsmanagement an der Hochschule Niederrhein, angenommen.
Ziel aller organisatorischen
Verbesserungen ist es, Wartezeiten bei zu Impfenden und dem Personal im
Impfzentrum zu vermeiden, sowie die Datenerfassung durch weitere
Digitalisierung zu beschleunigen. So werden Unterlagen nun schon vor dem
Impfzentrum auf Vollständigkeit geprüft, die Organisation des Eingangsbereichs
sowie die Ausschilderung optimiert und die Lenkung der zu impfenden Personen in
den Impfstraßen flexibler gestaltet.
Die Kreisverwaltung erarbeitet
aktuell Handlungsansätze, wie nach einer Aufhebung der Impfpriorisierung auch
in Quartieren mit einem hohen Anteil an einkommensschwachen Menschen sowie
Menschen mit Migrationshintergrund über das Impfangebot aufgeklärt werden sowie
für dessen Inanspruchnahme motiviert werden kann. Hierbei sollen insbesondere
auch die örtlichen Akteure eingebunden werden. Falls zulässig, wird auch die
Durchführung von mobilen Impfangeboten geprüft.
Luca-App zur
Kontaktnachverfolgung
Der Rhein-Kreis Neuss ist seit
Anfang April an die Luca-App zur digitalen Kontaktdaten-Übermittlung
angeschlossen. Gastronomie, Einzelhandel oder Veranstaltungsbranche im
Rhein-Kreis Neuss können die App somit zur Kontaktnachverfolgung einsetzen. Der
Kreis wird die Möglichkeit auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter
sowie deren am Markt erprobten App-Lösungen anbieten, sofern eine nahtlose
Anbindung an das Fachverfahren „SORMAS“ gewährleistet ist. Die Nutzung der
Luca-App sei für Gastgeber und Gast freiwillig. Nur das Gesundheitsamt könne
die in Luca gesicherten Daten wieder entschlüsseln, nachdem beide Seiten ihr
Einverständnis erklärt hätten.
Restaurantbesitzer,
Einzelhändler oder Veranstalter müssen ihren Standort bei Luca registrieren.
Danach können individuelle QR-Codes für einen Ort und Tisch generiert,
ausgedruckt oder ebenfalls auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Ab
diesem Zeitpunkt kann ein Check-in auf zwei Wegen erfolgen: Entweder der
Gastgeber scannt den QR-Code seines Gastes oder der Gast scannt den QR-Code
seines Gastgebers.
Verlässt der Gast den
Gastgeber, erfolgt der Check-out im Idealfall automatisch („Geofencing“) oder
manuell durch Gast beziehungsweise Gastgeber. Tritt nun im Umfeld des besuchten
Ortes eine Infektion auf, kann das Kreisgesundheitsamt die gefährdeten Besucher
über die App ermitteln, sobald der positiv bestätigte Gast seinen Besuch und
der Gastgeber den Ort sowie die Kontaktliste freigegeben haben.
Einkaufshilfe für Menschen in
Quarantäne
Der Rhein-Kreis Neuss hat
bereits vor über einem Jahr einen Einkaufsdienst für Menschen in Quarantäne
eingerichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass Haushalte ohne soziale Kontakte
auch während der Corona-Pandemie gut versorgt sind – beispielsweise Senioren,
deren Verwandte ihren Wohnsitz nicht in der Region haben. Insgesamt wurde diese
Unterstützung seit Pandemie-Beginn 400 Mal in Anspruch genommen. Allein im
April 2021 wurde 66 Anfragen bedient. Gefragt war dabei nicht nur Hilfe beim
Einkauf, sondern auch Unterstützung beim Gassi gehen. Umgesetzt wird die
Unterstützung von den örtlichen Wohlfahrtsverbänden, die vor Ort auch
Unterstützung von weiteren freiwilligen erhalten.
In zwei Drittel der Fälle
geht es um Hilfe bei Einkäufen; häufig brauchen die Menschen in Quarantäne auch
kurzfristig Medikamente. Bei rund einem Viertel der Anfragen geht es um Hilfe
beim Gassi gehen. Zu Beginn der Pandemie wurde die Unterstützung insbesondere
von älteren Menschen in Anspruch genommen haben. Inzwischen sind alle
Altersgruppen nahezu gleich stark vertreten.