Sitzung: 24.02.2015 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0440/XVI/2015
Protokoll:
Die
Ausschussmitglieder ließen sich von Dezernenten
Mankowsky zum aktuellen Sachstand dieses wichtigen Straßenbauprojektes
informieren:
Die zuletzt im
November 2014 im Rahmen eines Abstimmungsgespräches mit der Bezirksregierung
Düsseldorf erzielten Ergebnisse seien insgesamt positiv zu beurteilen.
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sei festzuhalten, dass dem geplanten
Vorhaben nach ausdrücklicher Bestätigung der Bezirksregierung keine unausräumbaren
Bedenken entgegenstünden. Der Kreis sei nunmehr aufgerufen, die Planunterlagen
im erforderlichen Umfang anzupassen und auf den neuesten Stand zu bringen. Die
Aktualisierung der verfahrensrelevanten Verkehrszahlen sei angesichts der
bisherigen Verfahrensdauer selbstverständlich und in relativ kurzer Zeit
leistbar.
Zur
Störfallproblematik sei festzustellen, so Dezernent
Mankowsky weiter, dass Einigkeit dahingehend bestehe, dass eine alleinige
technische Lösung – wie bereits gutachtlich nachgewiesen – nicht existiere. Im
Zuge einer rechtlichen Abwägung sei der Nachweis zu erbringen, dass die neu zu schaffende
Anschlussstelle für den abzuwickelnden Verkehr, für die Bevölkerung sowie für
den Standort insgesamt die bessere Alternative gegenüber einer Nullvariante
darstelle. Zudem sollten im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung eine Darstellung
und Ermittlung sog. Unfallschwerpunkte unter Berücksichtigung heutiger und
künftiger Verkehrsverhältnisse erfolgen. Die sich aus dem Termin bei der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.11.2014 ergebenden Verfahrensanforderungen
hinsichtlich der Störfallproblematik habe die Verwaltung Mitte Februar 2015 mit
dem seinerzeit beauftragten TÜV-Gutachter vorbesprochen. Dieser habe sich auf
Anfrage der Verwaltung bereit erklärt, auch weiterhin das Verfahren im
notwendigen Umfang gutachtlich zu begleiten. Ebenso stehe der Gutachter der
Verwaltung beratend zur Seite, wenn in Kürze eine weitere fachspezifische
Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf bzw. der dortigen Immissionsschutzbehörde
anstehe.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Will führte Dezernent Mankowsky ergänzend aus,
erklärtes Ziel der Verwaltung sei es, den seinerzeitigen Antrag auf
Durchführung des Planfeststellungsverfahren sowie die dazugehörigen Planfeststellungsunterlagen
den Erfordernissen entsprechend zu aktualisieren, im notwendigen Umfang zu
ergänzen und der aktuellen Datengrundlage anzupassen. Sollte die in Kürze im
Rahmen einer Folgebesprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorzunehmende
Abstimmung positiv verlaufen, sei mit einer Bearbeitungsdauer von ungefähr
einem halben Jahr zu rechnen.
Ausschussmitglied Hugo-Wissemann pflichtete der positiven Einschätzung der
Verwaltung bei und zeigte sich erleichtert, dass die Bezirksregierung
Düsseldorf sich kooperativ zeige. Dass die Planfeststellungsunterlagen
überarbeitet werden müssten, sei nachvollziehbar, wenn man sich
vergegenwärtige, dass die Antragstellung zur Durchführung des Verfahrens
mehrere Jahre zurückliege.
Sie empfahl,
soweit möglich, auch Synergien zu nutzen, welche sich aus der bauleitplanerischen
Tätigkeit der Stadt Dormagen aus Anlass der Planung des Interkommunalen
Gewerbegebietes am Silbersee ergeben könnten.
Ausschussmitglied Drüll bat um Beantwortung der Frage, ob im
Rahmen des Gespräches mit der Bezirksregierung am 13.11.2014 auch die in
Betracht kommenden technischen Möglichkeiten allesamt zur Sprache gekommen
seien. Besondere Beachtung sollten seines Erachtens zufahrtsbegrenzende
Regelungen wie Sperrungen der Zubringerstraße etc. haben.
Dezernent Mankowsky verwies hierzu auf die in der
Vergangenheit extensiv vorgenommenen Prüfungen im Rahmen des
Sachverständigengutachtens und die bedauerlicherweise – in technischer Hinsicht
- nicht zielführenden Lösungsansätze.
Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass weitere Wortmeldungen
nicht vorlagen.