Beschlussvorschlag:
Die Stadt Jüchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu
den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 30.000 € für die
Spielplatzgestaltung durch städtische Jugendliche einen Zuschuss aus Mitteln
des Landes von 18.000,00 €.
Sachverhalt:
Am
08.10.2019 hatte der Jugendhilfeausschuss auf Antrag der Stadt Jüchen
beschlossen, für das Projekt „Einrichtung eines Temporären Bauspielplatzes in
Jüchen-Hochneukirch“ aus Mitteln des Landes 18.000 € zu bewilligen. Der
entsprechende Bewilligungsbescheid wurde mit Datum vom 31.10.2019 erteilt. Mit
Schreiben vom 05.05.2021 hat Bürgermeister Zillikens nun den Antrag
zurückgenommen, da für diese Vorhaben kein geeignetes städtisches Grundstück
zur Verfügung steht.
Mit
gleichem Datum hat die Stadt Jüchen nun einen Antrag auf Förderung einer
Spielplatzgestaltung durch städtische Jugendliche gestellt, der als Anlage
beigefügt ist.
In
Kooperation zwischen hoch3 –Klassenfahrten und Gruppenprogramme gemeinnützige
Unternehmensgesellschaft, der Stadt Jüchen und dem Jugendamt des Rhein-Kreises
Neuss soll im Schmölderpark in Jüchen-Hochneukirch eine Spielplatzgestaltung
durch Jugendliche, hier in Form des Aufbaus eines neuen Spiel- und
Klettergerätes, erfolgen. Gemäß dem als Anlage beigefügten Konzept übernimmt
die Stadt Jüchen die Trägerschaft des Vorhabens, die pädagogische Leitung liegt
bei hoch3.
Die
Gesamtkosten sind von der Stadt Jüchen mit 30.000 € berechnet worden.
Hierzu
beantragt die Stadt eine Bezuschussung in Höhe von 18.000 € als Festbetrag als
Alternative zu der ursprünglichen Projektförderung nach den Richtlinien des
Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.4., aus Jahr 2021.
Als
Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit
Modellcharakter und Projekte anerkannt, die eine bestehende Kinder- und
Jugendarbeit um die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit,
geschlechterdifferenzierte Angebote, Medienerziehung, interkulturelle Arbeit
oder Partizipation ergänzen und erweitern. Die Projekte sollten unter der
Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer so ausgerichtet
werden, dass die Inhalte/Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das
kontinuierliche Programm übernehmen lassen.
Die
Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit
erfüllt.
Da
der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen
Mitteleinsatz erhalten hat, kann der komplette Betrag von 18.000,00 € hieraus
bezahlt werden.