Sachverhalt:
Die Verwaltung hat
in der letzten Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltaus-schusses am
10.06.2021 über den Sachstand im Zuge des Großbrandes am 22.04.2021 auf dem
Gelände eines Schrottplatzes an der Stadtgrenze zwischen Neuss und Kaarst
berichtet. Infolge des Brandes waren PKW und Autoteile verbrannt, so dass mit
Brandrückständen verunreinigtes Löschwasser in den Boden gelangen konnte. Auch
war nicht auszuschließen, dass Restmengen von Betriebsstoffen in den Boden
eingedrungen sind.
Bodenschutzrechtlich
bestand der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung. Zudem war eine
nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen. Aus diesen
Gründen forderte die untere Umweltschutzbehörde von der Erbengemeinschaft der
Grundstücke, die vom Brand betroffen waren, ein Untersuchungskonzept für eine
Detailuntersuchung der mutmaßlich von verunreinigtem Löschwasser betroffenen
Umweltmedien Boden und Grundwasser.
Anfang Juli hat die
Erbengemeinschaft der unteren Umweltschutzbehörde das geforderte Untersuchungskonzept einer qualifizierten
Ingenieurgesellschaft vorgelegt. Das Konzept beinhaltet die Ergebnisse einer
Nutzungsrecherche, die Darstellung der zwischen 1988 und 1998 erfolgten
Bodenuntersuchungen, einen Vorschlag für
die Positionierung von 25 rasterförmig angeordneten Rammkernsondierungen und 15
Bodenluftuntersuchungen zum Nachweis eventueller Lösemittel sowie eine
Beschreibung des geplanten Analyseumfangs der zu gewinnenden Boden- und
Bodenluftproben zum Zwecke einer Gefährdungsab-schätzung. Als Grundlage für die
Bewertung der Untersuchungsergebnisse wurde mit Blick auf die aktuelle und
voraussichtlich zukünftige Grundstücksnutzung eine gewerbliche Nutzung
vereinbart.
Vor Beginn der Feldarbeiten
erfolgte eine Begehung des Geländes mit der unteren Umweltschutzbehörde. Es
wurden insgesamt 33 Bohrpunkte für Rammkernsondierungen vorrangig in Bereichen
ohne Flächenbefestigung bzw. mit schadhafter Flächenbefestigung, im Bereich einer unterirdischen Betongrube
sowie im Bereich eines Entwässerungsgerinnes festgelegt.
Am 04.11.2021 wurde
dem Amt für Umweltschutz das von einem qualifizierten Ingenieurbüro erstellte
Gutachten über orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchungen im Bereich des
Schrottplatzes vorgelegt. Das Gutachten wurde im Auftrag der
Grundstückseigentümer erstellt und enthält mit einer Ausnahme alle geforderten
Analyseergebnisse. Lediglich für eine Rammkernsondierung im Bereich des
Wirtschaftsweges liegen noch keine Untersuchungsergebnisse vor. Hier handelt es
sich um eine Rammkernsondierung, die nachträglich am 14.10.2021 mit dem Ziel
bis in drei Meter Tiefe abgeteuft wurde, eventuell doch über das Löschwasser in
den Boden gelangte polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachzuweisen.
Beurteilung der Ergebnisse der Boden- und
Bodenluftuntersuchungen
Aufgrund der
Untersuchungen liegen auf dem Grundstück nutzungsbedingte, kleinräumige
Bodenverunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe, PAK und Schwermetalle im Boden
sowie BTEX in der Bodenluft vor.
Die Prüfwerte nach
§ 8 Abs. 1 Nr.1 des BBodSchG für die direkte Aufnahme von Schadstoffen durch
den Wirkungspfad Boden-Mensch auf Industrie und Gewerbe-grundstücken werden in
der repräsentativen LAGA-Mischprobe sowie in den anderen Proben aus den
Rammkernsondierungen eingehalten. Zudem ist der Großteil des Geländes
versiegelt, sodass für diese Bereiche generell der Wirkungspfad Boden-Mensch
nicht zum Tragen käme. Für den Fall, dass auf dem untersuchten Gelände zukünftig
sensiblere Nutzungen erfolgen, Flächenversiegelungen beseitigt oder
beispielsweise Grünflächen angelegt werden, muss eine erneute
bodenschutzrechtliche Bewertung des Standortes erfolgen.
Sowohl der Gutachter als auch die untere
Umweltschutzbehörde kommt zu der Bewertung, dass vom Wirkungspfad
Boden-Grundwasser keine akute Gefahr ausgeht. Laut Gutachten kann lediglich in
vereinzelten Bereichen eine Schadstoffverlagerung von PAK aus dem Boden und
BTEX aus der Bodenluft in den grundwassererfüllten Bereich nicht ausgeschlossen
werden. Eine Besorgnis für eine nachteilige Grundwasserveränderung besteht
aktuell nicht, weil diese vereinzelten Bereiche weitgehend oberflächlich
versiegelt sind, Eindringen von Niederschlagswasser entweder nicht erfolgt oder
das Eindringen von Niederschlagswasser durch Risse in der
Oberflächenversiegelung gering ausfällt. Zudem sind die Kontaminationen im
oberen, ungesättigten Bereich vorhanden. Tiefere Bereiche (1-2 m Teufe), die
oberhalb des Grundwasserschwankungsbereichs liegen, sind nicht kontaminiert.
Des Weiteren würden bindige Zwischenschichten den vertikalen Wasser- und
Schadstofftransport mindern. Final kann als weiteres Ausschlusskriterium für
eine potenzielle Schadstoffverlagerung ins Grundwasser die geringe Auswaschbarkeit
der Schadstoffe aus dem Mischproben-Eluat herangezogen werden. Hinweise auf
bereits erfolgte Schadstoffverlagerungen ins Grundwasser (Wirkungspfad
Boden-Grundwasser) liegen nicht vor. Allerdings stimmt die untere
Umweltschutzbehörde mit dem Gutachter überein, dass vor einer zukünftigen
gewerblichen Nutzung die beschädigten Oberflächen zu befestigen sind und die
Grundstücksentwässerung zukünftig über zugelassene Abwasseranlagen erfolgen
muss. Derartige Maßnahmen müssen in enger Abstimmung mit der für die
bauplanungsrechtliche Beurteilung und baurechtliche Zulassung zuständigen Stadt
Neuss erfolgen.
Gefährdungsabschätzung
durch den Eintrag von belastetem Löschwasser in die Versickerungsmulden auf
einem Nachbargrundstück im benachbarten Gewerbegebiet in Kaarst
Die Betreiber der Mulden haben auf Aufforderung durch die untere
Wasserbehörde eine qualifizierte Ingenieurgesellschaft mit Bodenuntersuchungen
in den beiden Versickerungsmulden beauftragt. Die Untersuchungsergebnisse
wurden der unteren Wasserbehörde Anfang Juli übermittelt. Zwar konnten im
Sediment keine Belastungen durch PAK [mg/kg] beziehungsweise in zwei
Bodenproben nur geringe PAK-Werte [mg/kg] nachgewiesen werden. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass durch die hohe
Durchlässigkeit der Versickerungsmulden belastetes Löschwasser direkt in das
oberflächennahe Grundwasser infiltriert ist, sodass eine nachteilige
Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit durch PAK zu besorgen ist.
Aufgrund der Besorgnis einer Grundwassergefährdung und der Nähe zur
Wassergewinnungsanlage Broichhof ist ein Grundwassermonitoring notwendig. Da
keine geeigneten Grundwassermessstellen (GWMS) vorhanden sind, sollen drei GWMS
errichtet werden, um eine möglichst aussagekräftige Beurteilung des
Grundwassers vorzunehmen zu können. Die untere Wasserbehörde prüft derzeit, wen
sie ordnungsbehördlich zur Durchführung der für das Grundwassermonitoring
erforderlichen Maßnahmen heranziehen kann.
Anhaltspunkte für
eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden–Mensch sind nicht ersichtlich.
Sachstand zur Räumung der Brandflächen
Nach Freigabe
der Brandfläche durch Feuerwehr und Polizei wurde seitens der unteren
Umweltschutzbehörde in Bezug auf die Entsorgung der Brandrückstände die
Einschaltung eines Gutachters gefordert, der sowohl ein Räumungs- und
Entsorgungskonzept erarbeiten als auch anschließend die Arbeiten begleiten
sollte. Die Beauftragung eines Gutachters durch die Grundstückseigentümerinnen
erfolgte dann auch zeitnah. Die Festlegung der Entsorgungswege der
unterschiedlichen Brandrückstände erfolgte nach Vorlage der nötigen
Abfallanalysen jeweils in Abstimmung mit der unteren Umweltschutzbehörde. Die
Brandflächen sind mittlerweile weitestgehend von den Brandrückständen geräumt.