Sachverhalt:
1.
Gigabitausbau
Auf
Grundlage der Daten der letzten Markterkundung, durchgeführt im März 2021,
wurde durch die Gigabitkoordination des RKN eine den bisherigen Stand
ergänzende Analyse der sog. „Grauen-Flecken“ sowie eine Grobnetzplanung mit
Kostenschätzung für mögliche Ausbauszenarien der grauen Flecken durchgeführt.
Ziel
war es dabei zu vergleichen, in wie weit sich die Längen notwendiger
Ausbautrassen und der daraus grob ermittelten Kosten unterscheiden, wenn
(a)
die seit 01.01.2022 förderfähigen hellgrauen Flecken (Gebiete <100 Mbit/s)
getrennt von den ab 01.01.2023 förderfähigen dunkelgrauen Flecken (Gebiete
<200 Mbit/s symmetrisch) beantragt würden oder
(b)
alle grauen Flecken (hellgrau und dunkelgrau) ab 01.01.2023 beantragt würden.
Hier folgt eine kurze Beschreibung der Ergebnisse. Eine Präsentation inkl.
Kartenmaterial erfolgt in der Sitzung.
Graue Flecken Analyse
Die
Analyse der Daten des letzten Markterkundungsverfahren ergab, dass insgesamt
ca. 98.000 Adressen im Rhein-Kreis Neuss als schwarze Flecken zu klassifizieren
sind, sie sind also entweder durch HFC-Kabel oder Glasfaser zukunftsfähig
erschlossen oder ihre Erschließung ist durch Telekommunikationsunternehmen
(TKU) in der Planung. Dunkelgraue Flecken (klassische DSL-Netze mit >100
Mbit/s) finden wir nach aktuellem Datenbestand an ca. 13.500 Adressen.
Insgesamt ca. 8.000 Adressen wurden als hellgraue Flecken klassifiziert.
Die
Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die urbanen Bereiche des Rhein-Kreis Neuss
eine insgesamt bessere Versorgungslage haben als die ländlichen Bereiche. In
den ländlichen Bereichen befinden sich viele förderfähige Adressen die in
Einzellagen außerhalb der Ortskerne liegen und für deren Erschließung
verhältnismäßig viele Meter Trassenlänge nötig werden. Die Ausgangslage
unterscheidet sich zusätzlich zwischen den Kommunen. Während in Korschenbroich
ca. 96% aller Adressen gigabitfähig versorgt sind, sind es in Dormagen ca. 55%.
Grobnetzplanung mit Kostenschätzung
Für
die Grobnetzplanung wurden mögliche Trassen zur Erschließung der Adressen der
hellgrauen und dunkelgrauen Flecken erstellt. Die Trassenführung wurde für
folgende Szenarien grob geplant:
(a)
den Ausbau der hellgrauen Flecken in einem eigenen Förderprogramm,
(b)
den Ausbau der dunkelgrauen Flecken in einem eigenen Förderprogramm,
(c)
die Gesamtkosten von Ausbau (a) und (b) in zwei getrennten Förderanträgen sowie
(d)
den Ausbau aller grauen Flecken in einem Förderantrag ab 2023.
Anhand
der Längen dieser Trassen und der durchschnittlichen Kosten für
Tiefbaumaßnahmen wurden grobe Kostenschätzungen ermittelt. Es sei darauf
hingewiesen, dass die Kosten für den Netzaufbau stark zwischen den TKU
schwanken. Sie sind insbesondere davon abhängig ob und wie viel Infrastruktur
die Bieter bereits vor Ort verlegt haben und in welchem Ausmaß alternative
Verlegemethoden zur Anwendung kommen. Die hier verwendeten Preise beruhen auf
Durchschnittswerten einer Vielzahl von Angeboten unterschiedlicher TKU.
Tabelle
1 Länge und grob ermittelte Kosten der
verschiedenen Szenarien zur Antragstellung im Bundesförderprogramm „Förderung
zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland“
Ausbaugebiete |
Anzahl Adressen |
Länge Grobnetzplanung [km] |
Kosten Netzaufbau [€] |
Kosten pro Hausanschluss [€] |
(a) Hellgraue Flecken |
8.011 |
1697 |
71.403.020 |
8.910 |
(b) Dunkelgraue Flecken |
13.531 |
1147 |
74.437.442 |
5.500 |
(c) (a) und (b) in getrennten Förderanträgen |
21.542 |
2844 |
145.840.463 |
6.770 |
(d) alle graue Flecken in einem Förderantrag |
21.542 |
2460 |
126.179.717 |
5.860 |
Es
zeigt sich, dass ein Ausbau der grauen Flecken in zwei getrennten
Förderverfahren vermutlich zu längeren Versorgungsnetzen führen würde und damit
insgesamt höhere Kosten verursachen würde. Neben den direkten Kosten, welche
durch Ausbau der grauen Flecken entstehen, würden bei zweifacher Antragstellung
und dementsprechend zwei sich zeitlich überschneidenden Förderverfahren, viele
Ämter doppelt eingespannt.
Die
Zielerreichung des flächendeckenden Ausbaus gigabitfähiger Netze muss auch
durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen
erreicht werden. Aktuell planen drei TKU den eigenwirtschaftlichen Ausbau an
mehreren Stellen im Kreisgebiet.
Diese
Planungen aus Mitte 2021 liegen der Gigabitkoordination vor und zeigen, dass
eine Erweiterung der eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiete durch die TKU zu
erheblich geringeren Kosten für Bund, Land und die Kommunen des RKN führen
könnte, als ein zeitnah beginnendes Förderverfahren.
Daher
werden nun zeitnah Gespräche mit den TKU vereinbart bezüglich der aktuellen
Ausbaupläne. In der Vergangenheit zeigte sich, dass ein enges Zusammenarbeiten
inklusive Abstimmungen und Informationsaustausch zwischen Kommunen und den TKU
ein entscheidender Erfolgsfaktor sein kann. Weiterhin können größere
Potentialgebiete direkt den Marktakteuren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau
vorgestellt werden.
Ziel
ist die Reduzierung des Bedarfs für öffentliche Förderung durch die
Stimulierung des privatwirtschaftlichen Ausbaus im Rhein-Kreis Neuss.
Für
ein Förderprojekt, das alle grauen Flecken in einem Projekt ausbaut ist derzeit
folgender Zeitablauf denkbar:
-
Im ersten Quartal 2022 Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen
zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben im Rhein-Kreis Neuss;
-
Update zum Stand des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im dritten Quartal
durch erneute Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen;
-
Ende drittes Quartal vorläufige Antragstellung für das Förderprojekt;
-
Ab 01.11.2022 ist nach Auskunft des Bundes eine Markterkundung für
dunkelgraue Flecken frühestens möglich;
-
Auswahlverfahren zur Findung eines Betreibers für das Förderprojekt im
ersten bis zweiten Quartal 2023;
-
Antragstellung finaler Förderantrag bis Ende zweites Quartal 2023
-
Projektbeginn je nach Bewilligung des endgültigen Förderantrags ab
Sommer/Herbst 2023.
2. Mobilfunkkoordination
Bei
der Mobilfunkkoordination handelt es sich um eine seit 2021 befristet
geförderte Stelle, die bei Kreisen und kreisfreien Kommunen in NRW anzusiedeln
ist. Das Modell einer geförderten Koordinatorenstelle folgt damit methodisch
den seit 2016 eingerichteten Stellen der Breitband- und Gigabitkoordinatoren
auf derselben Ebene.
Die
Kreisverwaltung hat geprüft, wie eine solche Stelle für den Rhein-Kreis Neuss
etabliert werden kann.
Der
Versuch Breitband- und Gigabitkoordinatorenstellen für den befristeten
Bewilligungszeitraum mit Fachpersonal aus der Verwaltung zu besetzen gestaltete
sich in Teilen NRWs zunächst schwierig oder konnte erst mit Verzögerung
umgesetzt werden. In Einzelfällen verzögerte sich die Besetzung der Position um
bis zu zwei Jahre, so dass auf etwaige Entwicklungen am Markt nicht
zielgerichtet eingegangen werden konnte.
Teilweise
wurden diese Koordinatorenstellen daher schon zu Beginn extern besetzt - für
einen externen Dienstleister ist es dabei im Vergleich deutlicher schneller
möglich, einen entsprechenden Fachberater einzusetzen und eine notwendige
Pionierarbeit in diesem Handlungsfeld anzugehen.
Eine
Vergabe an eine Beratungsfirma erhöht auch die Flexibilität. Die zukünftigen
Mobilfunkkoordinatoren werden in ihrem Handlungsfeld überwiegend autark agieren
(müssen). Hier steht das Networking mit den relevanten Netzbetreibern, das
Aufbauen von Daten und Informationen und Unterstützen von Ausbaumöglichkeiten
im Vordergrund.
Eine
regelmäßige Berichterstattung an die zugehörigen Fachabteilungen sowie
Verwaltungsgremien beim Kreis ist dabei ein entscheidender Punkt, der
hinreichend im Rahmen von Regelmeetings oder Berichten geregelt werden kann.
Dies wird durch die Beteiligung bei entsprechenden Sitzungen, Meetings und
Veranstaltungen unterstützt, erfordert aber nicht die ganzwöchige Anwesenheit
an einem ggfs. neu einzurichtenden Arbeitsplatz in der Verwaltung vor Ort.
Für
einen externen Dienstleister ist es unter diesen Bedingungen darüber hinaus
stets einfacher eine flexible Vertretungslösung für Abwesenheitszeiten
bereitzustellen.
Des
Weiteren besteht bei einschlägigen Beratern ein Erfahrungsvorsprung, den sich
die Verwaltung zunutze machen kann. Das Fachbüro betritt mit der Übernahme
einer befristeten Koordinatorenstelle im Bereich Breitband und Mobilfunk kein
Neuland, da Beratungs- und Planungsprojekte das „tägliche Brot“ darstellen. Hieraus
ergibt sich ein wertvoller Erfahrungsvorteil, weil neue Entwicklungen,
technische Lösungen und Fördermöglichkeiten stets zu anderen Projekten in einen
praxisnahen Vergleich gesetzt werden können. Davon abgesehen erhalten externe
Dienstleister bei der Übernahme der Mobilfunkkoordination Zugang zu den
entsprechenden Weiterbildungsangeboten des Fördermittelgebers und werden ebenso
in die Abstimmungsrunden mit anderen Koordinatoren eingeladen.
Bei
den Arbeitsplatzkosten ergeben sich Synergien, da statt einer neuen Stelle in
der Kreisverwaltung bestehende Strukturen im Fachbüro genutzt werden. Zudem
kann in Zukunft die Breitbandkoordination im Amt für Entwicklungs- und
Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen die Mobilfunkkoordination betreuen, was
insbesondere nach Anschluss des kabelgebundenen Breitbandausbaus Einsparungen
im Bereich Stellen und Mittel mit sich bringen wird.
Daher
empfiehlt die Verwaltung, einen Förderantrag für die Mobilfunkkoordination beim
Land zu stellen und die Fördermittel für die Beauftragung eines
Fachberatungsbüros einzusetzen.
Die Mobilfunkkoordination
soll schon zum Start mit Daten und Kenntnissen zur Netzqualität im Mobilfunk
ausgestattet werden. Daher führt die Kreisverwaltung zurzeit Gespräche mit den
Mobilfunkanbietern und Tower Companies (Betreiber von
Mobilfunkantennenstandorten), die im Kreis vertreten sind. Darüber hinaus
werden auch Gespräche mit Unternehmen geführt, die neu in den Markt im
Rhein-Kreis Neuss einsteigen können.
Ebenso werden gegenwärtig
Methoden geprüft, wie unabhängig von den Netzbetreibern eigene Daten zur
Netzqualität erhoben werden können. Über das Beratungsbüro WiR-Solutions, das
im Raum Münster ansässig ist, werden die Erkenntnisse des Kreises Coesfeld zum dortigen
Projekt der Erfassung der Netzqualität durch Messgeräte in Müllfahrzeugen in
Erfahrung gebracht, um eine Übertragung auf den Rhein-Kreis Neuss zu prüfen.
Diese Ergebnisse sollen zeitnah auch den Kommunen zur Verfügung gestellt
werden.