Sachverhalt:
Die
Regionalgemeinschaft OSP Rheinland e.V. (früherer Trägerverein), dessen
Mitglied der Rhein-Kreis Neuss ist, hat ein neues Procedere für die
individuelle Athletinnen- und Athletenförderung sowie für die Unterstützung von
Sportschulen in der Region erarbeitet. Dies sieht wie folgt aus:
Gemäß
Beschluss des Vorstands der Regionalgemeinschaft hat die neue Förderung eine
inhaltliche Fokussierung auf den Bereich Duale Karriere.
Fördermaßnahmen,
die die Sportlerinnen und Sportler direkt betreffen und im Zusammenhang mit der
Dualen Karriere stehen, sind grundsätzlich förderwürdig. Mögliche Förderungen
sollen für Bereiche eingesetzt werden, in denen der OSP NRW/Rheinland bereits
aktiv ist. Zudem soll eine Förderung Athletinnen und Athleten unterstützen, die
noch nicht ausreichend in weitere Förderstrukturen integriert sind, um den
Sprung (ggfs. zurück) in die Regelförderung zu schaffen.
Auf
Basis dieser Grundsätze wurden folgende Förderschwerpunkte festgelegt:
1.
Förderschwerpunkt: Individuelle Athletinnen- und Athletenunterstützung
a. Förderwürdig
sind individuelle Zuschussanträge von Sportlerinnen und Sportlern aus
olympischen,
paralympischen und deaflympischen Sportarten, die dem OSP
NRW/Rheinland
in den Datenbanken des DOSB oder des LSB NRW zugeordnet sind und
einen
Nachwuchskaderstatus (NK1 oder NK2) besitzen.
Anträge
sind formlos aber schriftlich gegenüber dem Leiter des OSP NRW/Rheinland zu
stellen.
Die
maximale Förderung pro Athletin bzw. Athlet beträgt 1.500 € pro Jahr.
Vor
Auszahlung einer Förderung haben die Beantragenden einen geeigneten Nachweis
über die tatsächlichen Kosten zu erbringen.
Anträge
können insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die nachfolgenden Kosten
gestellt werden:
- Fahrtkosten
- Wohn-/Internatsgeld
- Zuschüsse Trainingslager
-
Nachhilfe/Coaching
-
Anschaffungen im Kontext Digitalisierung & Bildung (Endgeräte, techn.
Equipment,
Verbindungskosten)
-
weitere Kosten die im Zusammenhang mit der Dualen Karriere stehen
b. Darüber
hinaus können auch Athletinnen und Athleten aus dem Rheinland gefördert
werden,
die aufgrund einer Aberkennung des Bundeskaderstatus keine Förderung durch
den
OSP NRW/Rheinland erhalten können, nach Einschätzung der sportfachlichen
Experten
(Trainer & OSP) mittelfristig aber wieder einen Kaderstatus erhalten
könnten.
Ebenfalls
können Sportlerinnen und Sportler mit dem Kaderstatus EK einen Antrag
stellen.
Anträge
sind formlos aber schriftlich gegenüber dem Leiter des OSP NRW/Rheinland zu
stellen.
Die
maximale Förderung pro Athletin bzw. Athlet beträgt 1.500 € pro Jahr.
Vor
Auszahlung einer Förderung haben die Beantragenden einen geeigneten Nachweis
über die tatsächlichen Kosten zu erbringen.
Anträge
können insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die nachfolgenden Kosten
gestellt werden:
- Fahrtkosten, Trainingslager
- Kosten für Athletiktraining
-
Nutzung der Grundbetreuungsleistungen des OSP NRW/Rheinland gemäß
Stützpunktkonzept
des DOSB
2.
Förderschwerpunkt: Schulen
Als zweiten Förderschwerpunkt hat die Arbeitsgruppe die
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Olympiastützpunkt und Schulen mit
Sportschwerpunkt im Schulprofil als förderwürdig bewertet.
Ziel ist es die bestehenden Verbindungen zu den Schulen
(Eliteschulen des Sports sowie NRW-Sportschulen) zu intensivieren und darüber
hinaus zusätzliche Kontakte mit weiteren Schulen aufzubauen. Im Rhein-Kreis
Neuss gibt es die NRW-Sportschule Dormagen mit zwei Standorten
(Norbert-Gymnasium Knechtsteden und Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen).
Eine wesentliche Aufgabe des Olympiastützpunkts im Bereich
Duale Karriere ist es, als Mittler zwischen Sport und Bildung zu fungieren und
Verständnis bei allen Partnern im System (Sportlerinnen und Sportler,
Trainerinnen und Trainer, Verbände sowie Lehrerinnen und Lehrer,
Schulleiterinnen und –leiter sowie Schulorganisation) zu erzeugen. Der OSP
NRW/Rheinland zeigt die Bedarfe des Sports auf und versucht diese in Einklang
mit den eingeschränkten Flexibilitäten der Schulen zu bringen. Eine verbesserte
Zusammenarbeit setzt eine Intensivierung der Kontakte mit den beteiligten
Schulen voraus.
Im Rahmen der Förderung soll daher eine Erhöhung der
Häufigkeit der Sitzungen mit den Schulen realisiert werden. Konkret sollen mit
den Eliteschulen des Sports und den NRW-Sportschulen künftig zwei bis drei
Beratungen statt einer Beratung pro Schuljahr realisiert werden. Zusätzlich
werden im Bedarfsfall monatliche Sprechstunden zur Laufbahnberatung an den
Schulen oder den angeschlossenen Internaten angeboten. Diese Maßnahmen sorgen
für eine engere persönliche Bindung der Laufbahnberaterinnen und -beratern zu
den Schulen und die dort beschulten Athletinnen und Athleten.
Zur besseren Vernetzung der Schulen untereinander wird ein
jährliches Netzwerktreffen aller Schulen mit Sportschwerpunkt im Schulprofil
initiiert. Dieses Treffen dient zum einen der Wertschätzung des Engagements für
den Sport, zum anderen ermöglicht es den Transfer von Know-How und
Best-Practice-Lösungen. Aufgrund einer zielgerichteten Vorbereitung durch die
Laufbahnberaterinnen und -berater werden in jedem Jahr neue inhaltliche
Schwerpunkte gesetzt und so gezielt Lösungsoptionen für wiederkehrende Probleme
(z.B. Umgang mit Nachführunterricht, Nutzung von digitalen Möglichkeiten zur
Betreuung der Sportlerinnen und Sportler in Trainingslagern etc.) aufgezeigt.
Darüber hinaus muss auch in Kommunen, die nicht über eine
solche Einrichtung (Eliteschulen des Sports und NRW-Sportschulen) verfügen,
Verständnis für den Leistungssport bei ausgewählten Schulen geschaffen werden.
Daher knüpft der OSP NRW/Rheinland Kontakt mit weiteren Schulen, die den
Leistungssport fördern und bietet seine Unterstützung und Beratung an.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine relevante Anzahl von Kaderathletinnen und
Athleten (mindestens 5 Schülerinnen oder Schüler mit Landes- oder
Bundeskaderstatus) dort beschult wird.
Eine Begleitung dieser Schulen kann nicht in gleichem Maße
erfolgen. Ziel ist es hier, einen regelmäßigen Austausch (1x pro Schuljahr) zu
implementieren.
Um dies zu realisieren würde die Summe des 2.
Förderschwerpunkts wie folgt eingesetzt werden:
-
Reisekosten 2.000 €
-
Tagungskosten 4.500 €
-
Anteilige Übernahme Kosten für Netzwerkarbeit 24.000 €
- Zusätzliche Honorarkosten Duale Karriere 7.000 €