Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die im zweiten Verzeichnis 2022 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 53 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Kreistag keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages; im Übrigen sind sie dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen.
Gemäß der Bewirtschaftungsregeln zum Haushalt 2022 des Rhein-Kreises Neuss sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:
a) bei freiwilligen Ausgaben bis 15.000,00 EUR
b) bei Pflichtausgaben bis 250.000,00 EUR
Über die im Haushaltsjahre 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde für 2022 das zweite Verzeichnis erstellt.
Es handelt sich unter a) um
Mehraufwendungen/-auszahlungen, die der Genehmigung des Kreistages bedürfen und
unter b) um Mehraufwendungen/-auszahlungen, die vom Kämmerer bereits genehmigt
wurden und dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen sind.